Hauptstadt
Nikosia
Bevölkerung
896.000
Sprache
Griechisch, Türkisch
Zeitzone
UTC +2
Arbeitswoche
38 - 40 Stunden
Lohnnebenkosten
22,9%
Währung
Euro (EUR)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Zypern ist die perfekte Option für Unternehmen, die neue Märkte erkunden wollen. Denn dank der strategisch günstigen Lage der Insel zwischen Europa, Asien und Afrika können Sie mit einem Remote Team in Zypern Geschäftsverbindungen zu drei verschiedenen Kontinenten aufbauen.
Niedrige Lohnkosten sorgen dafür, dass internationale Unternehmen hier qualifizierte Arbeitskräfte zu sehr wettbewerbsfähigen Preisen rekrutieren können – nicht zu vergessen das attraktive Steuersystem des Landes. Zudem steht ein großer Talentpool für die Kandidatensuche bereit: Fast die Hälfte der einheimischen Bevölkerung verfügt über einen Hochschulabschluss. Ein weitere Grund, warum Unternehmen, die neue Mitarbeiter im Ausland einstellen wollen, bei ihrer Wahl auch Zypern auf dem Schirm haben sollten, ist die Tatsache, dass rund 80 Prozent der Bevölkerung sehr gut Englisch spricht.
Obwohl das Arbeitsrecht in Zypern nicht vorschreibt, dass Arbeitsverträge schriftlich abgefasst sein müssen, ist es gängige Praxis, neuen Mitarbeitern einen detaillierten Anstellungsvertrag auszuhändigen, der die genauen Konditionen des Beschäftigungsverhältnisses darlegt. Sollte kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden, so müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine schriftliche Erklärung zukommen lassen, die alle grundlegenden Informationen enthält. Dazu gehören:
Vertragsparteien – unter Angabe eines eingetragenen Unternehmenssitzes
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten und Überstundenregelung
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Generell gelten in Zypern die ersten 26 Wochen in einer neuen Anstellung als Probezeit.
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Die Arbeitszeiten in Zypern variieren je nach Berufszweig und den im entsprechenden Tarifvertrag festgelegten Regelungen, aber die meisten Arbeitnehmer arbeiten zwischen 38 und 40 Stunden pro Woche.
Ruhezeiten und Pausen sind wie folgt geregelt:
die tägliche Ruhezeit eines Arbeitnehmers darf nicht kürzer als elf Stunden sein
jedem Arbeitnehmer muss eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 35 Stunden gewährt werden
nach sechs Stunden Arbeit haben die Mitarbeiter Anspruch auf 15 Minuten Pause
Als Überstunden zählt jegliche Arbeit, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seiner regulären Arbeitszeit erbringt. Überstundenarbeit ist grundsätzlich erlaubt, solange die wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters 48 Stunden nicht überschreitet. Der Überstundenzuschlag ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern unterliegt sowohl individuellen als auch kollektiven Vereinbarungen.
Mitarbeiter in Zypern können entweder auf wöchentlicher oder monatlicher Basis bezahlt werden.
Der monatliche Mindestlohn ist derzeit (Februar 2023) auf 885 Euro festgelegt. Laut Gesetz muss er nach sechs Monaten der Beschäftigung auf 940 Euro pro Monat ansteigen.
In Zypern wird der Krankenstand sowohl durch kollektive als auch durch individuelle Vereinbarungen geregelt. Grundsätzlich besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung, Krankengeld zu zahlen. Arbeitnehmern, denen weder unter ihrem individuellen Arbeitsvertrag noch unter einem geltenden Tarifvertrag Krankengeld vom Arbeitgeber zusteht, erhalten entsprechende Zahlungen von der Sozialversicherung für eine maximale Dauer von 156 Tagen – in bestimmten Fällen verlängerbar auf 312 Tage.
Auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, so sind Bonus- und Prämienzahlungen in Zypern durchaus üblich.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Zypern die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
12,5%
12,5% Körperschaftssteuer
19% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 35% *
Löhne und Gehälter werden mit bis zu 35% versteuert.
Arbeitgeber
22,9%
22,9% des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers
Arbeitnehmer
10,95%
10,95% des Bruttoeinkommens
* Weitere Informationen
Individuelles Einkommen wird progressiv besteuert, wobei die folgenden Steuerstufen gelten:
bis zu EUR 19.500: 0%
EUR 19.500 bis EUR 28.000: 20%
EUR 28.000 bis EUR 36.300: 25%
EUR 36.300 bis EUR 60.000: 30%
über EUR 60.000: 35%
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Arbeitnehmer in Zypern haben Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub im Jahr – 24 Tage für Arbeitnehmer mit einer Sechs-Tage-Woche. Die Zahl der gesetzlichen Feiertage variiert von Jahr zu Jahr und liegt zwischen 14 und 17.
Arbeitnehmerinnen, die ein Kind erwarten, haben Anspruch auf bis zu 18 Wochen Mutterschutz. Davon müssen mindestens zwei Wochen vor und neun Wochen nach der Geburt genommen werden. Während dieser Zeit erhält die Mutter von der Sozialversicherung ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 72 Prozent ihres üblichen Lohns – maximal jedoch 753,32 Euro pro Woche. Laut einem neuen Erlass in 2021 erhöht sich der gesetzliche Anspruch auf Mutterschutz beim zweiten Kind auf 22 Wochen und für jedes weitere Kind auf 26 Wochen.
Väter haben innerhalb der ersten 16 Wochen nach der Geburt Anspruch auf 14 Tage Vaterschaftsurlaub. Die Zahlungen während des Vaterschaftsurlaubs entsprechen der Höhe des Mutterschaftsgeldes.
Mütter und Väter mit Kindern unter 8 Jahren haben Anspruch auf 18 Wochen Elternurlaub. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2022 werden nun 8 Wochen Elternurlaub durch ein Elterngeld abgegolten.
Zusätzlich haben Arbeitnehmer folgende Urlaubsansprüche:
5 Tage unbezahlter Urlaub für pflegende Angehörige pro Jahr
7 Tage unbezahlter Urlaub pro Jahr aus dringenden familiären Gründen
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Dazu zählen, neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter, auch die folgenden Kündigungsgründe (nicht vollständige Liste):
fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens (keine Kündigungsfrist)
Verstoß gegen die Bestimmungen des Arbeitsvertrags (keine Kündigungsfrist)
unzureichende Leistung des Mitarbeiters
längerfristige Krankheit des Arbeitnehmers
betriebsbedingte Kündigung
Außer in den ersten beiden Fällen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die folgenden Kündigungsfristen einhalten (abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters):
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
Für jede zusätzliche Tranche von 52 Wochen verlängert sich die Kündigungsfrist um eine weitere Woche, bis ein Maximum von acht Wochen erreicht ist. Für Arbeitnehmer gelten die folgenden Kündigungsfristen:
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
Mitarbeiter, die betriebsbedingt gekündigt werden, haben ein Recht auf eine Entschädigungszahlung, die wie folgt berechnet wird:
bis zu 4 Jahren Betriebszugehörigkeit: 2 Wochengehälter pro 52 Wochen Betriebszugehörigkeit
5 bis 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: zweieinhalb Wochengehälter pro 52 Wochen Betriebszugehörigkeit
11 bis 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: drei Wochengehälter pro 52 Wochen Betriebszugehörigkeit
16 bis 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: dreieinhalb Wochengehälter pro 52 Wochen Betriebszugehörigkeit
mehr als 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: vier Wochengehälter pro 52 Wochen Betriebszugehörigkeit
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