Hauptstadt
Kiew
Bevölkerung
43,7 Millionen
Sprache
Ukrainisch
Zeitzone
UTC +2
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
22%
Währung
Hrywnja (UAH)
Gehaltsabrechnung
halbmonatlich
This country guide is for informational purposes only and should not be construed as legal advice. The content of this guide contains general information, and although we update this guide regularly, it may not reflect current legal developments. Lano Software GmbH disclaims any liability for any actions you take or refrain from taking based on the content contained in this country guide.
Wenn es um IT-Outsourcing geht, ist die Ukraine zweifelsohne die beste Adressen in Europa. Der Bereich Software Development ist mit Abstand der beliebteste und am besten entwickelte Wirtschaftszweig des Landes und die ukrainischen Developer zählen zu den besten der Welt. Da rund 85% der Developer ein sehr gutes Englisch sprechen, stellt die Kommunikation mit Ihrem neuen Mitarbeiter in der Ukraine definitiv kein Problem dar.
Auch bezüglich Beschäftigungskosten und Zeitzone kann die Ukraine als Outsourcing-Destination punkten: Die Gehälter sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern recht niedrig und die Zeitzone ist sehr günstig für Unternehmen, deren globale Teams über Europa und Nordamerika verteilt sind.
Unternehmen, die einen neuen Mitarbeiter in der Ukraine einstellen wollen, sind verpflichtet, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen, der entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden kann. In jedem Fall muss der Vertrag auf Ukrainisch abgefasst sein.
Dabei unterscheidet das ukrainische Arbeitsrecht terminologisch zwischen sogenannten Arbeitsvereinbarungen (werden in den meisten Fällen verwendet) und tatsächlichen Arbeitsverträgen. Letztere sind flexibler und können zusätzliche Bestimmungen enthalten. Allerdings müssen sie auch bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.
So muss ein Arbeitsvertrag Details zur Beschäftigungsdauer, den Arbeitnehmerrechten und -pflichten sowie Haftungsausschlüssen und Kündigungsformalitäten beinhalten, während eine Arbeitsvereinbarung lediglich eine Probezeit festlegen muss.
Die Probezeit eines neuen Mitarbeiters in der Ukraine sollte nicht länger als drei Monate dauern. Für ungelernte Arbeitskräfte beträgt die Probezeit sogar nur einen Monat.
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Bitte beachten Sie: Die Verhängung des Kriegsrechts hat in der Ukraine einige (vorübergehende) Änderungen der arbeitsrechtlichen Vorschriften mit sich gebracht. Eine davon ist die Erhöhung der normalen Wochenarbeitszeit von 40 auf 60 Stunden - zusammen mit einer möglichen Reduzierung der wöchentlichen Ruhezeit eines Arbeitnehmers auf 24 Stunden.
Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Möglichkeit der Aussetzung des Arbeitsvertrags im Falle einer militärischen Aggression gegen die Ukraine, die es unmöglich macht, die Arbeit zu leisten und zu erfüllen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 40 Stunden begrenzt, also fünf Acht-Stunden-Tage. Umfasst die Arbeitswoche eines Arbeitnehmers sechs Tage, so darf seine tägliche Arbeitszeit maximal sieben Stunden betragen. Mitarbeiterinnen, die ein Kind erwarten, haben ein Recht auf Arbeitszeitverkürzung.
Nach vier Stunden Arbeit steht jedem Mitarbeiter eine unbezahlte Pause von maximal zwei Stunden zu. Arbeitstage vor gesetzlichen Feiertagen sind eine Stunde kürzer.
Im Allgemeinen dürfen Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern keine Überstunden verlangen. Unter außergewöhnlichen Umständen ist Überstundenarbeit jedoch erlaubt und sollte dann zum doppelten Satz vergütet werden. Doppelte Bezahlung wird auch bei Arbeit an gewöhnlichen Ruhe- oder Feiertagen fällig.
In keinem Fall darf ein Mitarbeiter mehr als vier Überstunden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehr als 120 Überstunden in einem Jahr erbringen. Für Schwangere und Minderjährige ist Überstundenarbeit generell verboten.
Das Gesetz sieht vor, dass Mitarbeiter zweimal im Monat bezahlt werden müssen. Zahlungen müssen bis spätestens 7 Tage nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen. Zwei aufeinanderfolgende Gehaltszahlungen sollten auf keinen Fall mehr als 16 Tage auseinander liegen. Fällt der gewöhnliche Zahltag auf einen Feiertag, muss die Zahlung einen Tag früher erfolgen.
Aktuell (Stand Februar 2023) liegt der gesetzliche Mindestlohn in der Ukraine bei 6.700 UAH pro Monat. Der Stundenlohn darf nicht weniger als 40,46 UAH betragen.
Kranke Mitarbeiter haben Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für eine Dauer von fünf Tagen. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Danach erhält der krankgeschriebene Mitarbeiter Krankengeld von der Sozialversicherungsbehörde.
Die Höhe des Krankengeldes wird auf der Grundlage des Verdienstes innerhalb der letzten zwölf Monate berechnet, wobei auch die Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters berücksichtigt wird:
50%: 0 bis 3 Jahre Betriebszugehörigkeit
60%: 3 bis 5 Jahre Betriebszugehörigkeit
70%: 5 bis 8 Jahre Betriebszugehörigkeit
100%: mehr als 8 Jahre Betriebszugehörigkeit
Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als sechs Monaten dient der gesetzliche Mindestlohn als Berechnungsgrundlage.
Es ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch üblich, Mitarbeitern in der Ukraine ein 13. Monatsgehalt zu zahlen.
In der Ukraine gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
18%
18% Körperschaftsteuer
20% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
19,5%
18% Lohnsteuer
1,5% Militärbeitrag
Arbeitgeber
22%
22% des Arbeitnehmereinkommens (einheitlicher Sozialbeitrag), maximal das 15-Fache des Mindestlohns
Arbeitnehmer
0%
Arbeitnehmer in der Ukraine müssen keine Sozialgaben leisten.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Mitarbeiter in der Ukraine haben Anspruch auf mindestens 24 Tage bezahlten Urlaub im Jahr, also zwei Tage pro Monat. Arbeitnehmer mit einer Behinderung und alle über 55 erhalten drei zusätzliche Arbeitstage. Minderjährigen Arbeitnehmern stehen 31 Urlaubstage zu. Um von ihrem Recht auf Urlaub Gebrauch zu machen, müssen Mitarbeiter mindestens sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
Darüber hinaus muss der Arbeitgeber in bestimmten Fällen (z.B. Flitterwochen des Arbeitnehmers) bis zu 15 Tage unbezahlten Urlaub gewähren. In anderen Fällen wie dem Tod eines Familienangehörigen ist unbezahlter Urlaub optional.
In der Ukraine gibt es elf gesetzliche Feiertage.
Arbeitnehmerinnen, die ein Kind erwarten, können für eine Dauer von bis zu 126 Kalendertagen in Mutterschutz gehen, davon 70 Tage vor und 56 nach der Geburt. In einigen Fällen ist eine Verlängerung des Mutterschutzes auf 140, bzw. 180 Tage möglich. Während dieser Zeit erhält die Mitarbeiterin weiterhin ihr volles Gehalt, allerdings nicht vom Arbeitgeber sondern von der Sozialversicherung.
Väter haben seit 2021 ein Recht auf 14 Tage bezahlten Sonderurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes .
Mutter und Vater können bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes in Elternzeit gehen. Diese ist unbezahlt. Allerdings haben Arbeitnehmer mit mindestens 2 Kindern unter 15 haben Anspruch auf 10 Tage bezahlten Zusatzurlaub im Jahr.
Des Weiteren besteht in den folgenden Fällen ein Recht auf Sonderurlaub:
bis zu 30 Tage unbezahlter Urlaub zur Pflege kranker Familienangehöriger
bis zu 10 Tage Sonderurlaub anlässlich der eigenen Hochzeit
Sonderurlaub zu Bildungszwecken (abhängig von der Länge der Prüfungsphase)
Es ist außerdem üblich, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine private Krankenversicherung anbieten.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Dazu zählen:
Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags
Personalabbau
Liquidation des Unternehmens
nachweislicher Verstoß gegen die Bestimmungen des Arbeitsvertrags, gegen das Arbeitsrecht oder sonstige
Kündigung durch den Mitarbeiter
einvernehmliche Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses
Mitarbeiter, die ihren Job kündigen wollen, müssen eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten. Für Arbeitgeber gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Schwangere, Arbeitnehmerinnen mit Kindern unter drei Jahren sowie Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, haben Kündigungsschutz.
Das letzte Gehalt sollte am letzten Arbeitstag des gekündigten Mitarbeiters gezahlt werden, zusammen mit einer Abgeltung für noch offene Urlaubstage und eventuell noch ausstehenden Bonuszahlungen. Arbeitgeber zahlen ihren gekündigten Mitarbeitern überdies in der Regel eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts (oder mehr).
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