Hauptstadt
Ankara
Bevölkerung
85,7 Millionen
Sprache
Türkisch
Zeitzone
UTC+3
Arbeitswoche
45 Stunden
Lohnnebenkosten
22,5%
Währung
Türkische Lira (TRY)
Gehaltsabrechnung
halbmonatlich / monatlich
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Die Nähe zu West- und Osteuropa und jüngste Reformen zur Erleichterung der Geschäftstätigkeit machen die Türkei zu einem beliebten Ziel für international expandierende Unternehmen. Hinzu kommen die niedrigen Lohnkosten, die unterhalb der in anderen europäischen Ländern geltenden Standards liegen.
Auch die Arbeitsbedingungen sind recht vorteilhaft für Arbeitgeber: Mit 45 Stunden ist die Arbeitswoche in der Türkei länger als in den meisten europäischen Ländern und die vorgeschriebene wöchentliche Ruhezeit, die Mitarbeitern gewährt werden muss, umfasst nur einen Tag – und nicht wie üblich zwei Tage.
Befristete Arbeitsverträge mit einer Dauer von mehr als einem Jahr müssen schriftlich abgeschlossen werden. Für unbefristete Verträge ist die Schriftform nicht vorgeschrieben, aber empfohlen. Jeder Vertrag sollte die folgenden Informationen enthalten:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten
Details zur Gehaltszahlung
Kündigungsfristen und sonstige Bedingungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Weitere Spezifikationen zu den Arbeitsbedingungen
Probezeiten für Mitarbeiter in der Türkei können nicht länger als 2 Monate sein – 4 Monate unter bestimmten Umständen und wenn erlaubt durch einen Tarifvertrag.
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Eine normale Arbeitswoche in der Türkei umfasst 45 Stunden, wobei die Anzahl der täglichen Arbeitsstunden von den Bestimmungen des individuellen Arbeitsvertrags abhängt. Pro Tag sollten Mitarbeiter nicht mehr als 11 Stunden arbeiten – ohne Überstunden.
Pausenzeiten sind proportional zur täglichen Arbeitszeit. Mitarbeitern, die pro Tag nicht mehr als 4 Stunden arbeiten, steht eine Pause von 15 Minuten zu. Für Mitarbeiter, die bis zu 7,5 Stunden arbeiten, verlängert sich die tägliche Pausenzeit auf 30 Minuten. Bei längeren Schichten müssen Mitarbeiter eine volle Stunde Mittagspause haben.
Jede Arbeitsstunde, die die wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden übersteigt, zählt als Überstunde und muss mit einem Zuschlag von 50 Prozent vergütet werden. Pro Jahr dürfen Mitarbeiter 270 Überstunden erbringen.
Es ist üblich, Mitarbeiter in der Türkei entweder ein- oder zweimal im Monat zu bezahlen.
Der nationale Mindestlohn ist derzeit (Stand Februar 2023) auf 10.008 TRY pro Monat festgelegt. Bitte beachten Sie, dass dies der Bruttolohn ist, den Arbeitnehmer verdienen müssen.
Die Länge des Krankenstandes ist abhängig vom Dienstalter des Mitarbeiters, sollte jedoch mindestens 6 Wochen betragen. Ist ein Mitarbeit nach Ablauf des ihm gesetzlich zustehenden Krankenstandes nicht in der Lage an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, hat der Arbeitgeber das Recht, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Die vorgeschriebene Kündigungsfrist muss jedoch eingehalten werden.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Krankengeld zu zahlen, da der Arbeitsvertrag für die Dauer des Krankenstandes ausgesetzt wird. Ab dem dritten Krankheitstag erhalten Arbeitnehmer, die die erforderlichen Beiträge geleistet haben, jedoch ein staatliches Krankengeld in Höhe von 50 Prozent – gilt bei Krankenhausaufenthalten – beziehungsweise 66 Prozent ihres üblichen Verdienstes – gilt bei ambulanter Behandlung.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern ein 13. Gehalt zu zahlen.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in der Türkei die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
20%
20% Körperschaftsteuer (Standardsatz)
18% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 40% *
Individuelle Einkommensteuersätze reichen von 15% bis 40%.
Arbeitgeber
22,5%
11% Rentenfonds, Arbeitsunfähigkeits- und Lebensversicherung
7,5% Krankenversicherung
2% Kurzzeitversicherung
2% Arbeitslosenversicherung
Arbeitnehmer
15%
9% Rentenfonds, Arbeitsunfähigkeits- und Lebensversicherung
5% Krankenversicherung
1% Arbeitslosenversicherung
* Weitere Informationen
Einkommensteuersätze sind progressiv gestaffelt. Für 2021 gelten die folgenden Steuergrenzen:
Bis zu 70.000 TRY: 15%
70.000 TRY – 150.000 TRY: 20%
150.000 TRY – 550.000 TRY: 27%
550.000 TRY – 1.900.000 TRY: 35%
Über 1.900.000 TRY: 40%
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Der jährliche Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters erhöht sich mit steigendem Dienstalter. Neue Mitarbeiter erhalten 14 bezahlte Urlaubstage im Jahr. Nach 5 Dienstjahren erhalten Mitarbeiter 20 Urlaubstage. Nach 15 Dienstjahren sind es 26 Urlaubstage.
Arbeitnehmer unter 18 Jahren und über 50 Jahren haben einen Mindestanspruch auf Jahresurlaub von 20 Tagen. An öffentlichen Feiertagen müssen Arbeitnehmer ebenfalls nicht arbeiten. Die Türkei zählt 14 Feiertage.
Mitarbeiterinnen, die ein Kind erwarten, haben ein Recht auf 16 Wochen Mutterschutz – jeweils 8 Wochen vor und nach der Entbindung. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz auf 18 Wochen. Während dieser Zeit erhalten Mitarbeiterinnen ein Mutterschaftsgeld in Höhe von zwei Dritteln ihres Gehalts von der türkischen Sozialversicherung.
Nach Ende des Mutterschutzes können Arbeitnehmerinnen 6 Monate unbezahlten Urlaub nehmen, um sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern. Alternativ kann die Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber bitten, ihre Arbeitsstunden für 60 Tage auf die Hälfte zu reduzieren – 120 bzw. 180 Tage für das 2. und 3. Kind. Der Arbeitgeber bezahlt die Arbeitnehmerin dann nur für die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Die Differenz zu ihrem normalen Gehalt wird von der Arbeitslosenversicherung bezahlt.
Väter haben das Recht auf 5 Tage Vaterschaftsurlaub.
Es besteht kein Anspruch auf zusätzliche Elternzeit.
Weitere Arbeitnehmeransprüche beinhalten:
3 Tage Sonderurlaub anlässlich Hochzeit
3 Tage Sonderurlaub bei Tod eines direkten Verwandten
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter werden auch die folgenden Kündigungsgründe anerkannt:
Betriebsbedingte Kündigung
Minderleistung des Mitarbeiters
Grobes Fehlverhalten wie Betrug, Fahrlässigkeit oder Unehrlichkeit
Längere Krankheit
Die Länge der Kündigungsfrist, die eingehalten werden muss, hängt vom Dienstalter des Mitarbeiters ab. Diese muss jedoch mindestens 2 Wochen betragen.
Dienstzeit 0 – 6 Monate: 2 Wochen
Dienstzeit 6 – 18 Monate: 4 Wochen
Dienstzeit 18 – 36 Monate: 6 Wochen
Dienstzeit über 3 Jahren: 8 Wochen
Die angegebenen Kündigungsfristen gelten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
Mitarbeitern, die mehr als 1 Jahr im Unternehmen beschäftigt waren und ohne eigenes Verschulden gekündigt werden, steht eine Abfindungszahlung in Höhe eines Monatsgehalts pro Dienstjahr zu. Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber zu zahlen hat, unterliegt jedoch gesetzlichen Grenzen, die alle sechs Monate angepasst werden.
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