Hauptstadt
Stockholm
Bevölkerung
10,72 Millionen
Sprache
Schwedisch
Zeitzone
UTC +1
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
31,42%
Währung
Schwedische Krone (SEK)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Wenn Skandinavien für etwas bekannt ist, dann sind es die extrem hohe Lebensqualität und das hervorragende Bildungsniveau. Mit einem großen Pool an hochqualifizierten Fachkräften und dem kulturell verankerten Streben nach Selbstentfaltung und kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung stellt Schweden definitiv keine Ausnahme dessen dar, was man als skandinavische Norm bezeichnen könnte.
Schwedische Arbeitnehmer genießen ein hohes Maß an sozialer Absicherung mit umfangreichen Sozialleistungen, die dazu gedacht sind, ihr Wohlbefinden und dadurch gleichzeitig ihre Produktivität zu steigern. Hinzu kommt, dass Geschäftstätigkeiten in Schweden fast ausschließlich auf Englisch stattfinden, was die Integration eines schwedischen Mitarbeiters in ein globales Team um einiges erleichtert.
Obwohl es in Schweden nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Arbeitsverträge in Schriftform abgeschlossen werden müssen, ist es durchaus üblich, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen, der zumindest die grundlegenden Konditionen des Beschäftigungsverhältnisses umreißt. Dazu gehören unter anderem:
Vertragsparteien
Art der Anstellung
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen, Prämien und weitere Details zur Bezahlung
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Länge der Probezeit
Verweis auf geltende Tarifverträge
Konditionen für Arbeit im Ausland
Sofern nicht anders angegeben, gelten Arbeitsverträge in Schweden als unbefristet. Befristete Verträge sind jedoch ebenfalls möglich, solange der Zweck eines solchen Vertrages hinreichend begründet werden kann.
Probezeiten sollten nicht länger als sechs Monate dauern.
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Per Working Hours Act ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt. Für Ruhezeiten und Pausen gelten die folgenden Regelungen:
die tägliche Ruhezeit eines Arbeitnehmers darf nicht kürzer als elf Stunden sein
pro Woche steht jedem Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 36 Stunden zu – die meisten Arbeitnehmer in Schweden haben sowohl Samstag als auch Sonntag für gewöhnlich frei
in Abstimmung mit den Arbeitsabläufen müssen hinreichend Pausen in den Arbeitsalltag integriert werden – mindestens eine Pause nach fünf Stunden Arbeit
Überstundenarbeit ist erlaubt, sollte aber 48 Stunden in einem Zeitraum von vier Wochen nicht überschreiten – pro Kalenderjahr nicht mehr als 200 Überstunden. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Überstundenvergütung, aber Arbeitgeber müssen unter Umständen die Bestimmungen der geltenden Tarifverträge beachten.
Es ist üblich, Mitarbeiter in Schweden am Ende des Monats zu bezahlen.
Schweden ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Stattdessen wird der Mindestlohn für gewöhnlich branchenintern per Tarifvertrag festgelegt.
Nach Vorlage eines ärztlichen Attests haben krankgeschriebene Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine Dauer von 14 Tagen – mit Ausnahme des ersten Krankheitstages. Das schwedische Arbeitsrecht legt die Höhe der Lohnfortzahlung in der ersten Woche des Krankenstandes auf 80% des üblichen Verdienstes fest. In der zweiten Woche ist das volle Gehalt zu zahlen Ab dem 15. Krankheitstag erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der schwedischen Sozialversicherungsbehörde.
Es bestehen keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich Bonus- oder Prämienzahlungen.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Schweden die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
20,6%
20,6% Körperschaftsteuer
25% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 52%
kommunale Ebene: etwa 32% auf jegliches Einkommen
nationale Ebene: 20% auf Einkommen über 598.500 SEK
Arbeitgeber
31,42%
31,42% des Einkommens des Arbeitnehmers gehen an die Sozialversicherung, darunter Beiträge zur Altersvorsorge, Hinterbliebenenrente, Beiträge zur Krankenversicherung und Arbeitsunfallversicherung
Arbeitnehmer
7%
7% des Einkommens als Beitrag zur Altersversicherung (Einkommensgrenze bei 519.708 SEK), jedoch vollständig von der zu zahlenden Einkommensteuer absetzbar, daher de facto gleich Null.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Mitarbeiter in Schweden haben Anspruch auf mindestens 25 Tage Urlaub im Jahr. Das gilt auch während des ersten Beschäftigungsjahres, in dem der Arbeitgeber den Jahresurlaub im Voraus gewähren kann. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter mindestens vier der insgesamt fünf Wochen Urlaub in der Haupturlaubszeit zwischen Juni und August nehmen können. Außerdem steht jedem Arbeitnehmer ein Urlaubsgeld in Höhe von 12% des Jahresverdienstes zu.
Es ist durchaus üblich, dass Tarifverträge zusätzliche Urlaubstage vorsehen, insbesondere für Angestellte. Die gesetzlichen Feiertage sind nicht Teil des jährlichen Urlaubsanspruchs. Schweden zählt zwölf Feiertage, an denen Arbeitnehmer gewöhnlich für nicht arbeiten müssen.
Das schwedische Arbeitsrecht unterscheidet nicht zwischen Mutterschutz und Vaterschaftsurlaub. Stattdessen ist im Gesetz ein allgemeiner Anspruch auf Elternzeit verankert. Anbei die wichtigsten Rahmenbedingungen:
Beide Elternteile haben das Recht auf insgesamt 480 Tage (bezahlte) Elternzeit pro Kind, wobei 90 Tage exklusiv für Mutter, beziehungsweise Vater reserviert sind (d.h. ein Elternteil kann maximal 390 Tage Elternzeit nehmen).
Elterngeld wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes gezahlt.
Für die Mutter kann die Elternzeit bereits 60 Tage vor dem erwarteten Geburtstermin beginnen. In der Regel beginnt der Mutterschaftsurlaub 7 Wochen vor der Geburt und dauert weitere 7 Wochen nach der Geburt.
Während der Elternzeit erhält der jeweilige Elternteil von der schwedischen Sozialversicherungsbehörde Elterngeld in Höhe von 80% des normalen Verdienstes. Allerdings nur für 390 Tage. Die restlichen 90 Tage werden zu einem festen Tagessatz von 180 SEK bezahlt.
Der Vater kann bei der Geburt des Kindes 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub nehmen.
Des Weiteren haben Eltern, die mindestens ein Kind haben, das jünger als acht Jahre ist, das Recht, ihre gewöhnliche Arbeitszeit um 25% zu verkürzen oder flexible Arbeitsregelungen zu beantragen.
Nach sechs Monaten der Beschäftigung können Mitarbeiter Sonderurlaub zu Bildungszwecken beantragen. Arbeitgeber sind außerdem dazu verpflichtet, bis zu sechs Monate Sonderurlaub zu gewähren, wenn ein Mitarbeiter beabsichtigt, sich ein eigenes Geschäft aufzubauen.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter erklärt das schwedische Arbeitsrecht auch die folgenden Kündigungsgründe als rechtmäßig (nicht vollständige Liste):
objektive Gründe: betriebsbedingte Kündigung, Massenentlassung, schlechte wirtschaftliche Lage des Unternehmens etc.
persönliche Gründe: Minderleistung, Fehlverhalten, Diebstahl, Illoyalität etc.
Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter kündigen wollen, müssen die folgenden Kündigungsfristen einhalten:
1 Monat: bis zu 2 Jahre Betriebszugehörigkeit – während der Probezeit nur 14 Tage
2 Monate: 2 bis 4 Jahre Betriebszugehörigkeit
3 Monate: 4 bis 6 Jahre Betriebszugehörigkeit
4 Monate: 6 bis 8 Jahre Betriebszugehörigkeit
5 Monate: 8 bis 10 Jahre Betriebszugehörigkeit
6 Monate: mehr als 10 Jahre Betriebszugehörigkeit
Im Falle eines groben Fehlverhaltens des Mitarbeiters oder eines schweren Verstoßes gegen die Bestimmungen des Arbeitsvertrags muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Arbeitnehmer, die ihren Job kündigen wollen, müssen ihrem Arbeitgeber einen Monat vorher Bescheid geben.
In Schweden besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung. In manchen Branchen sind Abfindungen jedoch tarifvertraglich vorgeschrieben.
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