Hauptstadt
Riad
Bevölkerung
36,2 Millionen
Sprache
Arabisch
Zeitzone
UTC+3
Arbeitswoche
48 Stunden
Lohnnebenkosten
11,75%
Währung
Saudi-Riyal (SAR)
Gehaltsabrechnung
wöchentlich / monatlich
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Saudi-Arabien ist der größte Erdölproduzent und -exporteur der Welt, ist aber auch stark in der Produktion von Industriegütern wie Kunststoffen und Baumaterialien engagiert. Das Land ist eine absolute Monarchie, die von der Außenwelt oft als autoritär wahrgenommen wird.
In der Vergangenheit wurde der Wüstenstaat immer wieder für seine restriktiven Regelungen gegenüber Frauen kritisiert. Jüngste Reformen haben den Frauen in Saudi-Arabien jedoch mehrere neue Rechte und Freiheiten eingeräumt, für die sie lange gekämpft haben. Dazu zählt etwa das Recht selbst Auto fahren zu dürfen.
Mündlich geschlossene Arbeitsverträge sind zwar gültig, es empfiehlt sich aber, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Davon ist eine Kopie an beide Vertragsparteien auszuhändigen. Verträge müssen in Arabisch abgefasst sein. Gehalt und andere Vergütungen müssen in der lokalen Währung (Saudi-Riyal) angegeben werden.
Mitarbeiter können entweder auf der Basis eines zeitlich befristeten oder unbefristeten Vertrags angestellt werden. Nach dreimaliger Erneuerung geht ein befristeter Vertrag automatisch in einen unbefristeten Vertrag über. Folgende Informationen sind im Vertrag festzuhalten:
Vertragsparteien (Name, Anschrift sowie Nationalität des Arbeitnehmers)
Identitätsnachweis
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Beschreibung der Tätigkeit
Arbeitsort
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Probezeiten dauern für gewöhnlich 90 Tage. Mit der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers kann die Probezeit jedoch auf bis zu 180 Tage verlängert werden.
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Eine reguläre Arbeitswoche umfasst 48 Stunden, die auf 6 Arbeitstage aufgeteilt sind. Während des Ramadans ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 36 Stunden, also 6 Stunden pro Tag, reduziert (gilt nur für muslimische Arbeitnehmer). Der Freitag ist für gewöhnlich ein Ruhetag.
Alles, was über die gewöhnliche Arbeitswoche des Arbeitnehmers hinausgeht, zählt als Überstunden. Das schließt auch die Arbeit an den beiden Feiertagen Eid Al Fitr und Eid Al Adha als auch an Urlaubstagen mit ein. Überstunden müssen mit einem 50%-Zuschlag bezahlt werden.
Wie oft Mitarbeiter bezahlt werden müssen, hängt davon ab, auf welcher Grundlage sie bezahlt werden. Mitarbeiter, die ein monatliches Gehalt erhalten, müssen auch einmal im Monat bezahlt werden. Alle anderen Mitarbeiter (mit Tagesgehalt, Wochengehalt, Stundenlohn) müssen einmal pro Woche bezahlt werden.
2021 wurde der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer auf 4.000 SAR pro Monat angehoben.
Pro Jahr stehen Arbeitnehmer insgesamt 120 Krankheitstage zu. Die Höhe des zu zahlenden Krankengelds hängt jedoch von der Dauer des Krankenstands ab:
Tag 1 bis 30: volle Bezahlung
Tag 31 bis 90: ein Drittel der normalen Bezahlung
Tag 91 bis 120: keine Bezahlung
Es ist nicht vorgeschrieben, Mitarbeitern ein 13. Monatsgehalt zu zahlen. Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen leistungsbasierten Bonus anzubieten.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Saudi-Arabien die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
20%
20% Körperschaftsteuer
15% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
0%
Saudi-Arabien erhebt keine Steuern auf Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis.
Arbeitgeber
11,75% *
11,75 % für Sozialversicherung, Berufsunfallversicherung und Arbeitslosenversicherung
Arbeitnehmer
9.75%
9.75% für Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung
* Für Arbeitnehmer, die keine Staatsangehörige Saudi-Arabiens sind, bezahlen Arbeitgeber lediglich 2% Berufsunfallversicherung.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Das saudi-arabische Arbeitsrecht gewährt Arbeitnehmern Anspruch auf 21 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Nach 5 Jahren mit demselben Arbeitgeber erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 30 Tage pro Jahr.
Die beiden nationalen Feierlichkeiten Eid Al Fitr und Eid Al Adha sind ebenfalls bezahlte Urlaubstage und erstrecken sich über jeweils (mindestens) 3 Tage. Weitere offizielle freie Tage sind der Gründungstag und der Nationalfeiertag Saudi-Arabiens. Zusätzliche Feiertage können von der Regierung beschlossen werden.
Mitarbeiterinnen, die ein Kind erwarten, können 4 Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin in Mutterschutz gehen. Dieser umschließt auch die 6 Wochen nach der Geburt. Die Gesamtdauer des Mutterschutzes liegt bei 10 Wochen.
War die Arbeitnehmerin vor dem Mutterschutz bereits länger als 1 Jahr bei ihrem Arbeitgeber angestellt, hat sie während dieser Zeit Anspruch auf Bezahlung in Höhe von 50% ihres normalen Verdienstes – im Jahr des Mutterschutzes verringert sich die Höhe des Urlaubsgeldes jedoch auf 50%. Mitarbeiterinnen mit mehr als 3 Dienstjahren haben Anspruch auf voll bezahlten Mutterschutz – in diesem Fall ist der Jahresurlaub im Jahr des Mutterschutzes jedoch unbezahlt.
Vätern stehen 3 Tage Vaterschaftsurlaub zu.
Das Gesetz sieht keine zusätzliche Elternzeit vor.
In den folgenden Fällen besteht Anspruch auf Sonderurlaub:
Hochzeit: 5 Tage bezahlter Urlaub
Tod eines Familienmitglieds: 5 Tage Urlaub
Haddsch: 10 bis 15 Tage bezahlter Pilgerurlaub für Mitarbeiter mit mehr als 2 Dienstjahren
Prüfungen: bezahlter Urlaub zum Absolvieren von Prüfungen, die im Rahmen eines Ausbildungsprogramms stattfinden
Befristete Verträge enden automatisch zum vereinbarten Enddatum, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Unbefristete Verträge können von beiden Vertragsparteien unter Angabe eines rechtlich anerkannten Grundes beendet werden. Dazu zählen:
Einvernehmliche Aufhebung
Höhere Gewalt
Geschäftsaufgabe
Betriebsbedingte Kündigung
Kündigung durch den Arbeitnehmer
Im Falle eines unbefristeten Vertrags müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 60 Tagen einhalten. Für befristete Verträge verkürzt sich die Kündigungsfrist auf 30 Tage. Gekündigte Mitarbeiter dürfen bis zu 8 Stunden ihrer wöchentlichen Arbeitszeit dazu nutzen, einen neuen Job zu suchen.
Mitarbeiter, die nicht wegen Fehlverhaltens, Vertragsbruch, Fahrlässigkeit, unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit oder während der Probezeit gekündigt werden, haben Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre:
1-5 Jahre: halbes Monatsgehalt pro Dienstjahr
Mehr als 5 Jahre: volles Monatsgehalt pro Dienstjahr
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