Hauptstadt
Bukarest
Bevölkerung
19,33 Millionen
Sprache
Rumänisch
Zeitzone
UTC+2
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
2,25%
Währung
Leu (RON)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Als sechstgrößtes Land der EU in Bezug auf die Bevölkerungszahl bietet Rumänien internationalen Unternehmen einen großen Talentpool und einen bedeutenden Verbrauchermarkt. Die schnell wachsende Wirtschaft bietet ein ideales Geschäftsumfeld, und die Tatsache, dass Rumänien Mitglied der Europäischen Union ist, macht es zu einem perfekten Standort für Unternehmen, die auf dem EU-Markt Fuß fassen wollen.
Das niedrige Lohnniveau und die geringen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung machen das Land zu einem attraktiven Ziel für die Anwerbung neuer Talente. Englisch ist weit verbreitet und das Bildungsniveau ist hoch.
Arbeitsverträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es ist jedoch auch möglich, Mitarbeiter auf der Basis eines befristeten Vertrags einzustellen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Daneben sind in Rumänien auch Zeitarbeitsverträge und Teilzeitverträge zulässig. Alle Verträge (unabhängig von der Vertragsart) müssen schriftlich abgefasst und von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Die Vertragssprache ist Rumänisch.
Jeder Arbeitsvertrag sollte zumindest die folgenden Informationen beinhalten:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
Kriterien zur Leistungsbewertung
Jobspezifische Risiken
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Abstand der Gehaltszahlungen und Zahltag
Arbeitszeiten
Probezeit
Urlaubstage
Verweis auf geltende Tarifverträge
Nach der Umsetzung der EU-Richtlinien Nr. 1152/2019 und Nr. 1158/2019 werden die obligatorischen Bestandteile von Arbeitsverträgen nun durch einen neuen Ministerialerlass geregelt.
Die Probezeit eines Mitarbeiters sollte nicht länger als 90 Tage sein – für Mitarbeiter in Führungspositionen darf die Probezeit bis zu 120 Tage betragen. Für befristete Arbeitsverträge gelten andere Regeln.
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Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Ein Arbeitstag umfasst für gewöhnlich 8 Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit darf nicht kürzer als 48 Stunden sein und fällt in der Regel auf Samstag und Sonntag.
Jegliche Arbeit, die ein Mitarbeiter jenseits seiner gewöhnlichen Arbeitszeit erbringt, gilt als Überstundenarbeit und bedarf der Zustimmung des Mitarbeiters. Pro Woche dürfen Mitarbeiter nicht mehr als 8 Überstunden erbringen. Zum Ausgleich für erbrachte Überstunden erhalten Mitarbeiter in der Regel zusätzlichen Urlaub, der innerhalb der folgenden 60 Tage gewährt werden sollte.
Alternativ können Überstunden auch durch zusätzliche Bezahlung ausgeglichen werden. Der Überstundenzuschlag liegt bei 75%. Arbeit an Feiertagen muss entweder mit zusätzlichem Urlaub kompensiert oder zum doppelten Stundensatz bezahlt werden.
Mitarbeiter in Rumänien müssen einmal im Monat pünktlich zum im Arbeitsvertrag festgelegten Zahltag bezahlt werden. Für gewöhnlich fallen die Gehaltszahlungen auf das Monatsende oder auf den Beginn des nächsten Monats.
Die Mindestlohnsätze in Rumänien variieren je nach Dienstalter, Ausbildungsgrad und Fähigkeiten des Arbeitnehmers sowie weiteren Kriterien. Im Januar 2023 ist der Bruttomindestlohn für Jobs, die keine höhere Qualifikation erfordern, von 2.550 RON auf 3.000 RON pro Monat gestiegen. Sobald ein Mitarbeiter mehr als 24 Monate für denselben Arbeitgeber gearbeitet hat, muss sein Gehalt über den Mindestlohn angehoben werden.
Arbeitnehmer, die wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können, haben Anspruch auf Krankengeld. Der Anspruch ist allerdings auf 183 Tage im Jahr begrenzt. Die Höhe des Krankengeldes hängt von der medizinischen Ursache des Krankenstandes ab, die im ärztlichen Attest, welches der Arbeitnehmer vorlegen muss, angeben ist.
Die Krankengeldsätze liegen bei 75%, 85% und 100%. Die ersten 5 Krankheitstage werden vom Arbeitgeber bezahlt. Danach leistet der Arbeitnehmer zwar weiterhin Zahlungen an den Mitarbeiter, bekommt das Krankengeld aber von der Sozialversicherungsbehörde zurückerstattet.
Das Gesetz sieht kein 13. Monatsgehalt vor.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Rumänien die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
16%
16% Körperschaftsteuer
19% Mehrwertsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
10%
Individuelles Einkommen wird zu einem Standardsatz von 10% versteuert.
Arbeitgeber
2,25%
In machen Fällen müssen Arbeitgeber zusätzlich einen Beitrag von 4% oder 8% zur Rentenversicherung leisten – hängt von den Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers ab.
Arbeitnehmer
35%
25% Rentenversicherung
10% Krankenversicherung
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt bei 20 Tagen im Jahr – 23 Tage für Mitarbeiter, die unter schweren oder gefährlichen Bedingungen arbeiten. Zusätzlich zählt Rumänien 15 gesetzliche Feiertage.
Der Mutterschutz in Rumänien beträgt 126 Tage, von denen jeweils 63 Tage für die Zeit vor und nach der Geburt vorgesehen sind. Die ersten 42 Tage nach der Geburt sind für jede Mutter verpflichtend.
Die Sozialversicherung zahlt ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 85% des üblichen Gehalts der Arbeitnehmerin. Das rumänische Recht sieht außerdem einen Risikomutterschaftsurlaub vor, der in solchen Fällen genommen werden kann, in denen die Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährdet ist. Der Risikomutterschaftsurlaub wird durch gesetzliche Leistungen in Höhe von 75% abgedeckt.
Vätern stehen 10 Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub zu.
Nach Ende des Mutterschutzes kann ein Elternteil in bezahlte Elternzeit gehen**, bis das Kind 2 Jahre alt ist** – bis zum 3. Lebensjahr für Kinder mit Behinderung. Während dieser Zeit zahlt die Sozialversicherung ein Elterngeld in Höhe von 85% des üblichen Verdienstes.
Daneben besteht Anspruch auf zusätzlichen Urlaub in den folgenden Fällen:
Bezahlter oder unbezahlter Bildungsurlaub
Sonderurlaub zur Kinderbetreuung (gilt nur für Kinder bis 12 Jahre)
3 Tage Sonderurlaub im Trauerfall
5 Tage Urlaub für pflegende Angehörige
10 Tage Urlaub für unvorhergesehene Umstände
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien separat oder im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden. Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter entlassen wollen, brauchen dafür einen triftigen Grund. Die Gründe für eine Entlassung können entweder in der Person des Arbeitnehmers oder in der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens liegen. Mögliche Gründe für eine Entlassung sind:
Betriebsbedingte Kündigung wegen Personalabbau, Umstrukturierung oder anderen personalbezogenen Veränderungen im Unternehmen
Grobes Fehlverhalten
Unzureichende Leistung oder mangelnde Fähigkeiten
Verlust der Fähigkeit, die vereinbarten Aufgaben zu erfüllen
Arbeitnehmer müssen schriftlich über ihre Entlassung informiert werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 20 Arbeitstage und muss sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber eingehalten werden. Für Manager und andere Führungskräfte, die kündigen wollen, beträgt die Kündigungsfrist 45 Arbeitstage. Bei grobem Fehlverhalten oder während der Probezeit des Arbeitnehmers ist die Kündigung mit sofortiger Wirkung gültig. Arbeitgebern ist es nicht erlaubt, eine Fortzahlung des Gehalts für die Laufzeit der Kündigungsfrist anzubieten.
Eine Abfindung ist nur dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Arbeitnehmer entlassen wird, weil er die körperliche oder geistige Fähigkeit zur Ausübung seiner Tätigkeit verloren hat. Das Gesetz schreibt jedoch keinen Mindestbetrag vor. Arbeitnehmer in bestimmten Branchen haben möglicherweise aufgrund eines Tarifvertrags Anspruch auf eine Abfindung.
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