Hauptstadt
Lissabon
Bevölkerung
10,31 Millionen
Sprache
Portugiesisch
Zeitzone
UTC +0
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
circa 26%
Währung
Euro (EUR)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Niedrige Lohnkosten und eine strategisch günstige Lage mitten im EU-Binnenmarkt machen Portugal zu einem sehr attraktiven Ziel für internationale Unternehmen, die neue Mitarbeiter für ihr Remote Team einstellen möchten. Besonders im Ingenieur- und Wirtschaftswesen bietet das Land ausländischen Arbeitgebern einen vielversprechenden Talentpool.
Im Allgemeinen gelten Arbeitsverträge in Portugal als unbefristet und müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden, um rechtsgültig zu sein (abgesehen von u.a. befristeten Verträgen oder Teilzeitverträgen). Wenn kein schriftlicher Vertrag aufgesetzt wird, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren neuen Mitarbeitern zumindest ein schriftliches Dokument mit den grundlegenden Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Zu den verpflichtenden Angaben zählen:
Vertragsbeginn
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Kündigungsfristen
geltende Tarifverträge
Schriftliche Verträge müssen ebenfalls mindestens die oben genannten Informationen enthalten. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Arbeitsverträge auf Portugiesisch abgefasst sein müssen. Solange der Arbeitnehmer den Vertragsinhalt versteht, kann die Sprache beliebig gewählt werden.
Die Länge der Probezeit hängt von der Position des Mitarbeiters ab. Während für nicht leitende Angestellte in der Regel eine Probezeit von bis zu 90 Tagen gilt, kann die Probezeit für Mitarbeiter, die eine verantwortungsvolle Rolle ausüben oder eine Führungsposition bekleiden, bei bis zu 180 oder sogar 240 Tagen liegen.
Für befristete Verträge gelten andere Probezeiten:
15 Tage für Verträge mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten
30 Tage für Verträge mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten
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Die wöchentliche Arbeitszeit liegt in Portugal bei 40 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden begrenzt.
Nach fünf Stunden Arbeit steht Arbeitnehmern eine Pause von mindestens einer Stunde zu (maximal jedoch zwei Stunden). Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen darf nicht kürzer als elf Stunden sein. Pro Woche muss jeder Arbeitnehmer mindestens einen vollen Ruhetag haben.
Jegliche Arbeit, die ein Mitarbeiter über seine 40-Stunden-Woche hinaus leistet, gilt als Überstunden und ist nur unter bestimmten Bedingungen, wie z. B. betriebsbedingten Notfällen, erlaubt. Jedoch ist die Überstundenarbeit auch in diesen Fällen auf zwei Stunden pro Tag begrenzt. Die Höhe der Überstundenzuschläge ist wie folgt festgelegt:
an normalen Arbeitstagen: 25% für die erste Überstunde und 37,5% für jede weitere Stunde
an Ruhe- und Feiertagen: 50% Zuschlag sowie ein zusätzlicher bezahlter Ruhetag zum Ausgleich
Mitarbeiter in Portugal müssen mindestens einmal im Monat bezahlt werden. Über den genauen Zahltag entscheidet jedoch der Arbeitgeber.
Aktuell (Stand Februar 2023) liegt der nationale Mindestlohn in Portugal bei 760 Euro pro Monat (Berechnung auf der Basis von 14 Monatsgehältern). In einigen Branchen kann der Mindestlohn aufgrund geltender Tarifverträge höher ausfallen.
Mitarbeiter, die aufgrund von Verletzung oder Krankheit nicht arbeiten können, erhalten Krankengeld von der portugiesischen Sozialversicherungsbehörde. Die Höhe des Krankengeldes steigt mit der Anzahl der Krankheitstage:
1. – 3. Tag: 0% des normalen Verdienstes
4. – 30. Tag: 55% des normalen Verdienstes
31. – 90. Tag: 60% des normalen Verdienstes
91. – 365. Tag: 70% des normalen Verdienstes
ab dem 365. Tag: 75% des normalen Verdienstes
Krankengeld wird bis zu einer maximalen Dauer von 1.095 Tagen gezahlt.
Arbeitnehmer in Portugal haben Anspruch auf ein 13. und 14. Monatsgehalt, die in Form eines Weihnachts- (Zahlung bis spätestens 15. Dezember) bzw. Urlaubsbonus (Zahlung im Juni) gezahlt werden
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Portugal die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
21%
21% Körperschaftsteuer
23% Umsatzsteuer (Standardsatz) – außer auf Madeira (22%) und den Azoren (16%)
Arbeitnehmer
bis zu 48% *
Lohnsteuersätze zwischen 14,5% und 48%
zusätzlicher Solidaritätszuschlag von 2,5% bis 5% auf Einkommen, die 80.000 Euro, bzw. 250.000 Euro übersteigen
Arbeitgeber
etwa 26%
23,75% Sozialversicherung (Altersvorsorge, Familienkasse, Arbeitslosenversicherung)
1% Insolvenz- und Abfindungsfonds – nur für nach 2013 eingestellte Mitarbeiter
zusätzlicher Beitrag zur beruflichen Unfallversicherung
Arbeitnehmer
11%
11% des Einkommens als Beitrag zur Sozialversicherung
* Weitere Informationen
Übersicht über die Lohnsteuersätze:
Bis zu 7.479 EUR - 14,50%
Über 7.479 EUR bis zu 11.284 EUR - 21,0%
Über 11.284 EUR bis zu 15.992 EUR - 26,5%
Über 15.992 EUR bis zu 20.700 EUR - 28,5%
Über 20.700 EUR bis 26.355 EUR - 35,0%
Über 26.355 EUR bis zu 38.632 EUR - 37,0%
Über 38.632 EUR bis zu 50.483 EUR - 43,5%
Über 50.483 EUR bis zu 78.834 EUR - 45,0%
Über 78.834 EUR - 48,0%
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Arbeitnehmer in Portugal haben Anspruch auf mindestens 22 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Während des ersten Beschäftigungsjahres erhalten Mitarbeiter zwei Tage Urlaub für jeden Monat, den sie gearbeitet haben (gilt erst nach sechs Monaten), jedoch maximal 20 Tage.
Zusätzlich zählt Portugal 13 gesetzliche sowie einen freiwilligen und mehrere kommunale Feiertage.
Das portugiesische Arbeitsrecht definiert keinen spezifischen Mutterschutz oder Vaterschaftsurlaub. Stattdessen besteht für beide Elternteile zu Beginn ein gemeinsamer Anspruch auf entweder 120 oder 150 Tage Elternzeit – eine Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich, wenn sich beide Elternteile den Urlaub teilen oder im Falle von Mehrlingsgeburten. Für die Mutter kann die Elternzeit bis zu 30 Tage vor der Geburt beginnen. Außerdem muss sie nach der Geburt mindestens 42 Tage Urlaub nehmen.
20 bis 25 Tage dieser anfänglichen Elternzeit sind ausschließlich für den Vater reserviert. Davon müssen fünf Tage unmittelbar nach der Geburt genommen werden. Der Rest innerhalb der folgenden sechs Wochen. Die restliche Elternzeit kann entweder allein von nur einem Elternteil oder beiden Eltern genommen werden.
Während dieser Zeit erhalten Mutter und Vater Elterngeld von der portugiesischen Sozialversicherungsbehörde, dessen Höhe sich nach der Dauer der Elternzeit richtet:
bis zu 120 Tage: 100% des normalen Verdienstes
bis zu 150 Tage: 80% des normalen Verdienstes
bis zu 180 Tage: 83% des normalen Verdienstes (bei geteilter Elternzeit)
Die Regierung diskutiert aktuell darüber, die Regelungen für den Vaterschaftsurlaub zu ändern. Nach den neuen Vorschriften wären 28 Tage Vaterschaftsurlaub, der innerhalb der ersten 42 Tage nach der Geburt genommen werden muss, obligatorisch.
Zusätzlich zur oben beschriebenen Elternzeit für die ersten Monate nach der Geburt des Kindes haben Eltern ein Recht auf zusätzlichen Elternurlaub, bis das Kind sechs Jahre alt ist. Die zusätzliche Elternzeit kann in verschiedener Form genommen werden:
drei Monate in einem Block
Teilzeit- statt Vollzeitarbeit für eine Dauer von zwölf Monaten
eine Kombination aus beidem, die in der Summe einer Freistellung von insgesamt drei Monaten entspricht
Für eine Dauer von drei Monaten erhalten Mütter und Väter ein Elterngeld von der Sozialversicherung in Höhe von 25% ihres üblichen Verdienstes.
Darüber hinaus können sich Mitarbeiter aus einem der folgenden Gründe von der Arbeit freistellen lassen:
Pflege von kranken oder verletzten Kindern und Familienmitgliedern: 15 bis 30 Tage bezahlter Urlaub, je nach Alter des Kindes, Schwere der Verletzung usw.
Hochzeit: 15 Tage bezahlter Urlaub
Tod eines nahen Familienmitglieds oder Ehepartners: zwei bis fünf Tage bezahlter Urlaub
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Dazu zählen, neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter, auch die folgenden Kündigungsgründe (nicht vollständige Liste):
betriebsbedingte Kündigung, darunter Massenentlassung wegen Personalabbau oder Liquidation des Unternehmens
Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitsvertrags
permanente Minderleistung des Mitarbeiters
Unfähigkeit des Mitarbeiters, die an die Position geknüpften Anforderungen zu erfüllen
fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens
Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab, wobei die folgenden Fristen gelten:
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für befristete Verträge variiert je nach Vertragslaufzeit zwischen 15 und 30 Tagen.
Während der Probezeit gilt keine Kündigungsfrist. Mitarbeitern, die aufgrund von objektiven Gründen gekündigt werden, steht eine Abfindung zu. Die Höhe der Abfindung kann sich auf 12, 18 oder 20 Tageslöhne oder sogar ein volles Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit belaufen. Je nach Beschäftigungsdauer wird außerdem eine Dienstaltersprämie fällig.
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