Hauptstadt
Warschau
Bevölkerung
37,8 Millionen
Sprache
Polnisch
Zeitzone
UTC +1
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
circa 21%
Währung
Złoty (PLN)
Gehaltsabrechnung
monatlich
This country guide is for informational purposes only and should not be construed as legal advice. The content of this guide contains general information, and although we update this guide regularly, it may not reflect current legal developments. Lano Software GmbH disclaims any liability for any actions you take or refrain from taking based on the content contained in this country guide.
Polen ist in den letzten Jahren zu einer zunehmend beliebten Outsourcing-Option geworden. Vor allem für internationale Unternehmen, die auf der Suche nach Remote Mitarbeitern im Bereich Softwareentwicklung und IT sind, hat das Land einiges zu bieten.
Die durchgehend hohen Qualitätsstandards der erbrachten IT-Dienstleistungen machen Polen zu einer der führenden Outsourcing-Destinationen in Europa, was nicht zuletzt auch an den Beschäftigungskosten liegt: Die Lohnkosten in Polen sind deutlich niedriger als in anderen europäischen Ländern.
Das polnische Arbeitsrecht unterscheidet generell zwischen unbefristeten, befristeten (bis zu 33 Monaten Laufzeit) und Verträgen auf Probe (maximal drei Monate). Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden, um rechtsgültig zu sein. Die folgenden Informationen sollten auf jeden Fall enthalten sein:
Vertragsparteien
Art des Anstellungsvertrags
Datum des Vertragsabschluss
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten und Urlaubstage
Den Vertragsparteien steht es frei, das Arbeitsverhältnis einem ausländischen Recht zu unterstellen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Vorschriften des polnischen Arbeitsrechts dadurch ihre Gültigkeit verlieren. Vor allem nicht in solchen Fällen, in denen das für den Arbeitsvertrag angenommene ausländische Recht für den Arbeitnehmer weniger vorteilhaft ist.
Probezeiten für neue Mitarbeiter sind auf drei Monate begrenzt.
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Mitarbeiter in Polen arbeiten für gewöhnlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Nach sechs Stunden Arbeit muss der Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 15 Minuten einlegen.
Die tägliche Ruhezeit sollte nicht kürzer als elf Stunden sein. Darüber hinaus steht dem Arbeitnehmer eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 35 Stunden zu.
Generell zählt jegliche Arbeit, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seiner regulären Arbeitszeit verrichtet, als Überstunden und muss entsprechend vergütet werden. Der Überstundenzuschlag variiert:
50% an normalen Arbeitstagen (tagsüber)
100% an Ruhe-, Sonn- oder Feiertagen sowie zur Nachtzeit
In einem Kalenderjahr darf ein Arbeitnehmer nicht mehr als 150 Überstunden erbringen. Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 48 Stunden beschränkt – einschließlich Überstunden.
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter in Polen mindestens einmal im Monat bezahlen.
Am 1. Januar 2023 stieg der nationale Mindestlohn auf 3.490 PLN pro Monat. Der Mindeststundensatz beträgt 22,80 PLN. Im Juli wird der Mindestlohn auf 3.600 PLN pro Monat und auf 23,50 PLN pro Stunde steigen.
Bei Krankheit oder Verletzung besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe von 80% des üblichen Verdienstes. Während der ersten 33 Krankheitstage muss der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung aufkommen – bei Mitarbeitern über 50 sind es nur 14 Krankheitstage.
Danach erhalten Arbeitnehmer Krankengeld (ebenfalls in Höhe von 80%) von der polnischen Sozialversicherung – beschränkt auf eine maximale Dauer von 182 Tagen. Für jede krankheits- oder verletzungsbedingte Abwesenheit muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen.
Das Gesetz schreibt keine Bonuszahlungen vor.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Polen die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
19%
19% Körperschaftsteuer
23% Umsatzsteuer (Standardsatz)
keine Lohnsummensteuer
Arbeitnehmer
bis zu 32%
bis zu 120.000 PLN: 12%
über 120.000 PLN: 32%
4% Solidaritätszuschlag auf Einkommen über 1.000.000 PLN
Arbeitgeber
etwa 21%
9,76% Altersvorsorge
6,5% Invaliditätsfonds
2,45% Arbeitslosenfonds
1,67% Unfallversicherung (Satz für Unternehmen mit weniger als 9 Angestellten, ansonsten zwischen 0,67% und 3,6%)
0,1% Insolvenz- und Abfindungsfonds
Die Berechnungsgrundlage für Renten- und Invaliditätsbeiträge ist auf 208.050 PLN begrenzt.
Arbeitnehmer
etwa 23%
9,76% Altersvorsorge
9% Krankenversicherung
2,45% Absicherung im Krankheitsfall
1,5% Invaliditätsfonds
Die Berechnungsgrundlage für Renten- und Invaliditätsbeiträge ist auf 208.050 PLN begrenzt.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Der Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters hängt von der Gesamtzahl seiner Beschäftigungsjahre ab (das schließt alle vorherigen Beschäftigungsverhältnisse mit ein). Mitarbeiter mit einer Beschäftigungsdauer von bis zu zehn Jahren haben Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Für Mitarbeiter mit einer Beschäftigungsdauer von mehr als zehn Jahren erhöht sich die Anzahl der bezahlten Urlaubstage auf 26.
An den 12 gesetzlichen Feiertagen des Landes müssen Arbeitnehmer ebenfalls nicht arbeiten. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, muss der Arbeitnehmer einen zusätzlichen freien Tag erhalten, um diesen zu kompensieren.
Mitarbeiterinnen in Polen können bis zu 20 Wochen Mutterschutz nehmen, der allerdings frühestens sechs Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin beginnen kann. Im Falle von Mehrlingsgeburten kann der Mutterschutz auf bis zu 37 Wochen verlängert werden. Während der ersten 26 Wochen erhält die Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld von der Sozialversicherung, das ihrem normalen Verdienst entspricht. Für jede weitere Woche ist das Mutterschaftsgeld auf 60% begrenzt.
Nach 14 Wochen kann die Mutter entscheiden, ob sie die verbleibenden sechs Wochen des Mutterschutzes auf den Vater des Kindes übertragen möchte. Der gesetzliche Vaterschaftsurlaub ist auf 14 Tage begrenzt und muss innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt genommen werden. Während dieses Urlaubs erhalten die Arbeitnehmer ihr volles Gehalt, das von der polnischen Sozialversicherung bezahlt wird.
Mütter und Väter haben Anspruch auf Elternzeit, die unmittelbar nach dem Ende des Mutterschutzes beginnen muss. Die Elternzeit ist auf insgesamt 32 Wochen begrenzt, die sich beide Elternteile aufteilen können. Während dieser Zeit zahlt die Sozialversicherung ein Elterngeld in Höhe von 60% oder 80% des normalen Verdienstes der Eltern (je nachdem, welcher Satz während des Mutterschutzes galt).
Mitarbeiter mit Kindern unter sechs Jahren und einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten können zusätzlich 36 Monate unbezahlten Elternurlaub nehmen.
Eine Änderung des derzeitigen Elternurlaubsgesetzes wird voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2023 in Kraft treten. Nach der neuen Regelung hätten Eltern einen eigenständigen Anspruch auf 9 Wochen Elternurlaub, der somit nicht auf den Partner übertragbar wäre. Außerdem würde das während dieser Zeit gezahlte Elterngeld 81,5% des üblichen Verdienstes des Arbeitnehmers betragen, wenn der Antrag auf Beihilfeleistungen rechtzeitig gestellt wird.
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Urlaubsansprüchen muss in den folgenden Fällen Sonderurlaub gewährt werden:
sechs Tage Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung für Mitarbeiter, die eine Prüfung im Rahmen einer beruflichen Aus- und Weiterbildung ablegen müssen
zwei Tage Sonderurlaub bei Hochzeit sowie Beerdigung eines nahen Verwandten oder Partners
5 Tage unbezahlter Urlaub zur Kinderbetreuung pro Kalenderjahr
2 Tage bezahlter Urlaub (bezahlt zu 50%) für dringende Familienangelegenheiten
Bitte beachten Sie, dass die beiden letztgenannten Urlaubsansprüche noch nicht in Kraft getreten sind.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter definiert das polnische Arbeitsrecht auch die folgenden Kündigungsgründe:
Kündigungsgründe ohne Kündigungsfrist (nicht vollständige Liste):
Begehen einer Straftat
grobes Fehlverhalten
Verlust einer zur Ausübung der Tätigkeit notwendigen beruflichen Qualifikation
lang andauernde Krankheit
Kündigungsgründe mit Kündigungsfrist (nicht vollständige Liste):
Massenentlassung
betriebsbedingte Gründe
dauerhafte Minderleistung des Arbeitnehmers
Die Länge der Kündigungsfrist ist dabei wie folgt gestaffelt (Probezeiten mit eingeschlossen):
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
Nur Mitarbeiter, die betriebsbedingt gekündigt werden, haben Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe zwischen einem und drei Monatsgehältern variiert. Die maximale Abfindungshöhe ist gesetzlich auf das 15-Fache des nationalen Mindestlohns begrenzt.
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