Hauptstadt
Lima
Bevölkerung
33,8 Millionen
Sprache
Spanisch
Zeitzone
UTC-5
Arbeitswoche
48 Stunden
Lohnnebenkosten
9%
Währung
Peruanischer Sol (PEN)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Dank niedriger Lohnkosten ist Peru eine überaus attraktive Option für internationale Unternehmen, die neue Mitglieder für ihre globalen Teams einstellen wollen. Aber nicht nur das. Da Spanisch in Peru Amtssprache ist, ergänzen Unternehmen, die Mitarbeiter in Peru einstellen, das Sprachrepertoire ihrer Remote-Teams um eine weitere Weltsprache. Und nicht zu vergessen: Ein Remote Mitarbeiter in Peru ist der erste Schritt, die eigene Geschäftstätigkeit auf den lateinamerikanischen Markt auszuweiten.
Während unbefristete Verträge auch mündlich abgeschlossen werden können, müssen Teilzeitverträge und befristete Arbeitsverträge in Schriftform vorliegen. Letztere können für eine Dauer von bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden und müssen per Gesetz einige zusätzliche Angaben enthalten, wie zum Beispiel die angestrebte Vertragsdauer und eine Begründung, weshalb ein befristeter Vertrag aufgesetzt wurde.
Arbeitsverträge müssen grundsätzlich in Spanisch abgefasst sein und sollten die folgenden Angaben enthalten:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
Grundgehalt sowie sonstige Zahlungen und Zusatzleistungen
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Probezeit (sofern eine vereinbart wurde)
Begründung, warum ein befristeter Vertrag aufgesetzt wurde (sofern zutreffend)
Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
Datenschutzpflichten
Die Länge der Probezeit hängt von der Position des Mitarbeiters ab. In den meisten Fällen ist die Probezeit auf drei Monate beschränkt (verlängerbar auf sechs Monate für Mitarbeiter mit einer Vertrauensstellung), aber für Manager oder sonstige hochrangige Führungskräfte kann die Probezeit bis zu einem Jahr betragen.
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Das peruanische Arbeitsrecht geht von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden aus, also sechs Acht-Stunden-Tage. Mitarbeitern muss während eines Arbeitstages eine 45-minütige Mittagspause gewährt werden. Pro Woche steht jedem Arbeitnehmer ein Ruhetag zu.
Die ersten beiden Überstunden müssen mit einem Zuschlag von mindestens 25% vergütet werden. Für jede weitere zusätzlich geleistete Arbeitsstunde liegt der Überstundenzuschlag bei 35%. Arbeitet der Arbeitnehmer an Feiertagen oder an seinen freien Tagen, so ist das doppelte des normalen Lohns zu zahlen.
Es ist üblich, Mitarbeiter in Peru einmal im Monat zu bezahlen. Arbeitnehmer können aber auch wöchentlich oder vierzehntägig bezahlt werden.
Aktuell (Stand Februar 2023) liegt der gesetzliche Mindestlohn in Peru bei 1.025 PEN pro Monat.
Im Krankheits- oder Verletzungsfall besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine Dauer von mindestens fünf Tagen.
Mitarbeiter in Peru haben Anspruch auf ein 13. und 14. Monatsgehalt, die jeweils im Juli, beziehungsweise Dezember eines jeden Jahres ausgezahlt werden müssen. Darüber hinaus haben Mitarbeiter Anspruch auf eine zusätzliche Sonderzulage in Höhe von 9% bzw. 6,75% ihres 13. und 14. Monatsgehalts.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Peru die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
29,5%
29,5% Körperschaftsteuer
18% Umsatzsteuer (Standardsatz) – 16% tatsächliche Umsatzsteuer plus zusätzlich 2% Gemeindesteuer
Arbeitnehmer
bis zu 30%
Lohnsteuersätze reichen von 8% bis 30%.
Arbeitgeber
9%
9% des Einkommens des Arbeitnehmers als Beitrag zur Krankenversicherung (12,5% wenn der Mitarbeiter eine private Versicherung wählt)
zusätzliche Versicherung für Arbeitnehmer mit erhöhtem Arbeitsrisiko
Arbeitnehmer
13%
13% des Einkommens als Beitrag zur Altersvorsorge (12,4% wenn der Arbeitnehmer in einen privaten Rentenfonds einzahlt)
* Weitere Informationen
Individuelles Einkommen wird progressiv besteuert, wobei die folgenden Steuerstufen gelten (die angegebenen Prozentsätze gelten nur für den Teil des Einkommens, der den unteren Schwellenwert der Steuerstufe überschreitet):
bis zu 5 Steuereinheiten **: 8%
5 bis 20 Steuereinheiten: 14%
20 bis 35 Steuereinheiten: 17%
35 bis 45 Steuereinheiten: 20%
mehr als 45 Steuereinheiten: 30%
** Für das Steuerjahr 2023 hat die peruanische Regierung den Wert einer Steuereinheit auf 4.950 PEN festgelegt.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Nach einem Jahr haben Mitarbeiter in Peru Anspruch auf 30 Kalendertage bezahlten Urlaub im Jahr. Hinzu kommen die 12 gesetzlichen Feiertage, die in Peru gelten.
Mitarbeiterinnen, die ein Kind erwarten, können für eine Dauer von 98 Tagen in Mutterschutz gehen – 49 Tage vor und 49 Tage nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten kann der Mutterschutz um 30 Kalendertage verlängert werden. Während des Mutterschutzes bezieht die Arbeitnehmerin weiterhin ihr volles Gehalt von ihrem Arbeitgeber, der sich den gezahlten Betrag später von der Sozialversicherungsbehörde zurückerstatten lassen kann.
Väter können (am Stück) zehn Kalendertage Vaterschaftsurlaub nehmen, der vom Arbeitgeber bezahlt wird.
Es bestehen keine weiteren Ansprüche auf Elternzeit.
Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern eine Lebensversicherung an.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter erkennt das peruanische Arbeitsrecht auch die folgenden Kündigungsgründe an (nicht vollständige Liste):
physisches oder mentales Unvermögen des Arbeitnehmers, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen, sowie kontinuierliche Minderleistung
grobes Fehlverhalten
betriebsbedingte Kündigung und Massenentlassung
Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter aufgrund seines Fehlverhaltens entlassen wollen, müssen eine sechstägige Kündigungsfrist einhalten. Soll der Mitarbeiter wegen Unfähigkeit oder Minderleistung entlassen werden, beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage. Fristlose Entlassungen wegen Vertragsbruch bedürfen keiner Kündigungsfrist. Für Arbeitnehmer, die ihren Job kündigen wollen, gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.
Mitarbeitern, die ohne triftigen Grund gekündigt werden – heißt: nicht wegen ihres persönlichen Verhaltens oder mangelnder Fähigkeiten – steht eine Abfindung (indemnización por despido arbitrario) in Höhe von anderthalb Monatsgehältern für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit zu. Für befristete Verträge beträgt die Abfindung anderthalb Monatsgehälter für jeden noch ausstehenden Monat bis zum ursprünglich geplanten Vertragsende. In beiden Fällen ist die Abfindungszahlung auf 12 Monatsgehälter gedeckelt.
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