Hauptstadt
Islamabad
Bevölkerung
227 Millionen
Sprache
Urdu, Englisch
Zeitzone
UTC+5
Arbeitswoche
48 Stunden
Lohnnebenkosten
5%
Währung
Pakistanische Rupie (PKR)
Gehaltsabrechnung
mindestens monatlich
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Die Bevölkerung Pakistans wird zur Zeit auf etwa 227 Millionen geschätzt, darunter etwa 72,3 Millionen Erwerbstätige. Damit zählt Pakistan zu den weltweit größten Ländern, was die Größe der Erwerbsbevölkerung angeht. Für ausländische Arbeitgeber ist Pakistan von besonderem Interesse, da die Beschäftigung von pakistanischen Arbeitskräften zu sehr niedrigen Kosten möglich ist.
Das liegt nicht nur an den sehr niedrigen Löhnen, sondern auch an den Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die nur ein Bruchteil dessen sind, was Unternehmen beispielsweise in Europa zahlen müssen. Das Gleiche gilt für die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmeransprüche, die unter dem europäischen Standard liegen.
Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen, sind dazu verpflichtet, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen. Es bestehen zwar keine gesetzliche Vorschriften bezüglich dessen Form, aber der Vertrag sollte die grundlegenden Konditionen des Arbeitsverhältnisses festlegen:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
Gehalt
Arbeitszeiten
Urlaubsanspruch
Kündigungsfristen
Verträge werden für gewöhnlich in der örtlichen Sprache verfasst und können entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.
In der freien Wirtschaft dauern Probezeiten in der Regel 3 bis 6 Monate. Im öffentlichen Dienst können sie bis zu 2 Jahre lang sein. Während der Probezeit muss der Arbeitgeber weder eine Kündigungspflicht einhalten noch einen Grund für die Kündigung angeben.
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Die reguläre Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers sollte nicht mehr als 48 Stunden betragen. Die tägliche Arbeitszeit ist auf 9 Stunden begrenzt – Überstunden ausgeschlossen. Mitarbeiter sollten außerdem 1 Stunde Pause am Tag haben, die zum Essen und Beten genutzt werden kann. An Sonntagen wird in der Regel nicht gearbeitet. Während des Ramadan wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 36 Stunden und die tägliche Arbeitszeit auf 6 Stunden gekürzt.
Mitarbeiter dürfen Überstunden leisten, solange die tägliche Höchstarbeitszeit von 12 Stunden eingehalten wird. Überstunden müssen mit einem doppelten Stundensatz vergütet werden.
Mitarbeiter in Pakistan sollten mindestens einmal im Monat bezahlt werden.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell (Februar 2023) bei 17.500 PKR im Monat. In einigen Provinzen gilt jedoch ein höherer Mindestlohn. So zum Beispiel in Sindh, wo Arbeitnehmern eine monatliche Vergütung von mindestens 25.000 PKR zusteht.
Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests haben ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das Recht auf Lohnfortzahlung ist allerdings auf 26 Tage im Jahr beschränkt. Davon sind 10 Tage voll bezahlt. Die restlichen Tage werden zu einem reduzierten Satz bezahlt.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Mitarbeitern einen Bonus zu zahlen. Allerdings schreibt das Gesetz vor, dass Unternehmensgewinne mit den Angestellten geteilt werden müssen. Diese Regel greift jedoch erst ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitern.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Pakistan die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
bis zu 35%
Körperschaftsteuer: bis zu 35% (branchenabhängig), plus zusätzlich 10% für Unternehmen mit hohen Umsätzen
Umsatzsteuer (Standardsatz): 17%
Arbeitnehmer
bis zu 35% *
Die Steuersätze, die auf Arbeitseinkommen erhoben werden, reichen von 0% bis 35%.
Arbeitgeber
5%
Arbeitgeber zahlen einen 5% Beitrag zur nationalen Rentenversicherung (Employees Old Age Benefits Institution – EOBI).
Je nach Provinz sind weitere Beiträge zu regionalen Absicherungsfonds notwendig.
Arbeitnehmer
1%
Arbeitnehmer zahlen einen 1% Beitrag zur nationalen Rentenversicherung (Employees Old Age Benefits Institution – EOBI).
* Weitere Informationen
Einkommen wird progressiv versteuert:
Bis zu PKR 600.000: 0%
PKR 600.000 - PKR 1.200.000: 2,5%
PKR 1.200.000 - PKR 2.400.000: 12,5%
PKR 2.400.000 - PKR 3.600.000: 20%
PKR 3,600,000 - PKR 6,00,000: 25%
PKR 6,00,000 - PKR 12,000,000: 32,5%
Über PKR 12.000.000: 35%
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Steuersätze nur für Personen gelten, deren Arbeitseinkommen mehr als 75% ihres Gesamteinkommens ausmacht.
Im Jahr 2022 wurde außerdem eine Supersteuer für Personen mit einem hohen Einkommen von mehr als 150 Millionen PKR pro Jahr eingeführt. Die Sätze sind progressiv und erreichen 4%, wenn das Einkommen 300 Mio. PKR übersteigt.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Nachdem sie 1 Jahr lang für ihren Arbeitgeber gearbeitet haben, stehen Mitarbeitern 14 bezahlte Urlaubstage im Jahr zu. Darüber hinaus gibt es in Pakistan 11 gesetzliche Feiertage – die Zahl kann variieren, da die Regierung die Feiertage für jedes Jahr neu festlegt – an denen Mitarbeitern ein bezahlter Urlaubstag zusteht.
Mitarbeiterinnen, die ein Kind erwarten, können in Mutterschutz geht, wenn sie bereits länger als 1 Jahr für den Arbeitgeber tätig waren. Dieser ist voll bezahlt. Gemäß dem 2020 erlassenen Gesetz zur Regelung des Mutterschutzes und des Vaterschaftsurlaubs (2020 Maternity and Paternity Leave Act) haben Arbeitnehmerinnen ein Recht auf bis zu 180 Tage Mutterschutz für ihr erstes Kind – bis zu 120 Tage für das zweite Kind und bis zu 90 Tage für das dritte Kind.
Vätern stehen 30 Tage Vaterschaftsurlaub zu.
Das Gesetz sieht keine zusätzliche Elternzeit vor.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bis zu 10 Tage Sonderurlaub, wenn ein naher Verwandter verstorben ist oder sie heiraten. Außerdem können sie einmal im Leben 60 Tage bezahlten Urlaub nehmen, um eine Pilgerreise zu unternehmen.
Das pakistanische Arbeitsrecht gibt keine Auskunft darüber, welche Kündigungsgründe rechtlich anerkannt sind. Zu den üblichen Kündigungsgründen gehören jedoch:
Wirtschaftliche Situation
Langfristige Erkrankung
Minderleistung des Arbeitnehmers
Fehlverhalten des Mitarbeiters (Diebstahl, Betrug, Gesetzesverstoß etc.)
Außer im Fall einer fristlosen Kündigung wegen Fehlverhaltens des Mitarbeiters muss der Arbeitgeber eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten – oder diese stattdessen ausbezahlen – und eine Abfindungszahlung in Höhe von einem Monatsgehalt pro Dienstjahr leisten.
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