Hauptstadt
Wien
Bevölkerung
8,92 Millionen
Sprache
Deutsch
Zeitzone
UTC+1
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
21,03%
Währung
Euro (EUR)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Aufgrund seiner strategischen Lage in Zentraleuropa und der damit einhergehenden guten Anbindung sowohl an west- als auch osteuropäische Länder zieht Österreich viele hochqualifizierte junge Fachkräfte aus ganz Europa an. Internationale Unternehmen finden hierzulande einen großen Pool an talentierten Arbeitskräften sowie großartige Möglichkeiten, ihre Geschäfte im europäischen Raum voranzutreiben.
Darüber hinaus bringen Österreichs exzellente Universitäten jedes Jahr eine große Zahl an hochqualifizierten Studienabgängern hervor, die durchaus offen für internationale Jobangeboten sind. Erschwingliche Lohnkosten, eine extrem gute Telekommunikationsinfrastruktur und die hohe Lebensqualität, die sich in herausragenden Produktivitätsraten widerspiegelt, machen die österreichische Republik zu einem sehr vielversprechenden Arbeitsmarkt, um frische Talente für Ihr internationales Team zu finden.
Obwohl das österreichische Gesetz nicht ausdrücklich einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorschreibt – es ist auch legitim, dem Arbeitnehmer eine kurze schriftliche Erklärung zukommen zu lassen, in der die allgemeinen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis dargelegt werden – ist es gängige Praxis, dass Unternehmen einen ordentlichen Arbeitsvertrag – in deutscher Sprache – aufsetzen, der üblicherweise die folgenden Angaben enthält:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien (in Euro)
Arbeitszeiten und Überstundenregelung
Urlaubstage
Probezeit
Kündigungsfristen
Verweis auf geltende Tarifverträge
Arbeitsverträge gelten in Österreich grundsätzlich als unbefristet. Befristete Anstellungsverträge sind zwar möglich, unterliegen aber Einschränkungen in Bezug auf die Altersvorsorge des Mitarbeiters: Erst nach vier Jahren Beschäftigung über einen befristeten Arbeitsvertrag hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Aufnahme in ein Rentenprogramm.
In Österreich ist es üblich, eine einmonatige Probezeit zu vereinbaren. Die konkrete Dauer und die während dieser Zeit geltenden Bedingungen müssen jedoch klar im Arbeitsvertrag festgehalten sein.
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Die wöchentliche Arbeitszeit in Österreich liegt bei 40 Stunden, aufgeteilt auf fünf Acht-Stunden-Tage. In einigen Branchen kann die Wochenarbeitszeit aufgrund von Tarifverträgen auf 38 Stunden reduziert sein.
Nach fünf Stunden Arbeit haben die Arbeitnehmer Anspruch auf eine 60-minütige Pause, die in der Regel unbezahlt ist.
Alle Arbeitsstunden, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seiner normalen 40-Stunden-Woche erbringt, zählen als Überstunden und müssen entsprechend bezahlt werden. Der Überstundenzuschlag beträgt 50 Prozent. Seit September 2018 liegt die gesetzlich zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 60 Stunden – vorher waren es nur 50. Die tägliche Arbeitszeit darf daher zwölf Stunden nicht überschreiten.
Arbeitgeber in Österreich bezahlen ihre Mitarbeiter für gewöhnlich zum Monatsende.
In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen wird der Mindestlohn für jede Branche tarifvertraglich festgesetzt.
Arbeitnehmer, die aufgrund von Verletzung oder Krankheit nicht zur Arbeit gehen können, haben Anspruch auf Krankengeld, das vom Arbeitgeber bezahlt wird. Höhe und Dauer der Krankengeldzahlungen sind abhängig von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers.
Betriebszugehörigkeit
100% Lohn
50% Lohn
Während der vier zusätzlichen Wochen, die bei langer und schwerer Erkrankung gewährt werden, übernimmt die Sozialversicherung die Zahlung der restlichen 50 Prozent des normalen Gehalts des Arbeitnehmers. In Fällen, in denen die krankheitsbedingte Abwesenheit des Mitarbeiters die oben genannten Grenzen überschreitet, wird das Krankengeld vollständig von der Sozialversicherung gezahlt.
In Österreich ist es nicht verpflichtend, Arbeitnehmern einen jährlichen Bonus zu zahlen. Die meisten Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern jedoch ein 13. und manchmal sogar ein 14. Monatsgehalt.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Österreich die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand 2023):
Arbeitgeber
24%
24% Körperschaftssteuer *
20% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 55%
0% (bis zu 11.693 EUR)
20% (bis zu 19.134 EUR)
30% (bis zu 32.075 EUR)
42%** (bis zu 62.080 EUR)
48% (bis zu 93.120 EUR)
50% (bis zu 1 Mio. EUR)
55% (über 1 Mio. EUR)
Arbeitgeber
21,03%
Krankenversicherung: 3,78%
Unfallversicherung: 1,1%
Rentenversicherung: 12,55%
Arbeitslosenversicherung: 3%
verschiedene: 0,6%
Arbeitnehmer
18,12%
Krankenversicherung: 3,87%
Rentenversicherung: 10,25%
Arbeitslosenversicherung: 3%
verschiedene: 1 %
Weitere Informationen
* 2024 wird der Körperschaftsteuersatz um ein weiteres Prozent auf 23% sinken.
** Ab Juli 2023 wird der dritte Einkommensteuertarif von 42% auf 40% gesenkt.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Jeder Arbeitnehmer in Österreich hat Anspruch auf insgesamt fünf Wochen bezahlten Jahresurlaub – einschließlich der Samstage. Der Anspruch wird jedoch erst dann gültig, wenn der Mitarbeit mindestens sechs Monate für das Unternehmen gearbeitet hat.
Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich der Jahresurlaubsanspruch des Mitarbeiters auf sechs Wochen. Des Weiteren zählt Österreich 13 gesetzliche Feiertage, an denen in der Regel nicht gearbeitet wird.
Das österreichische Arbeitsrecht sieht insgesamt 16 Wochen Mutterschutz vor, der bis zu acht Wochen vor der Geburt beginnen kann – bei Gefahr für Mutter oder Kind auch früher. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten wird der Mutterschutz um mindestens vier Wochen verlängert.
Während dieser Zeit erhalten Arbeitnehmerinnen von der Sozialversicherung ein sogenanntes Wochengeld, das auf der Basis ihres durchschnittlichen Verdienstes in den drei Monaten vor dem Mutterschutz berechnet wird. Seit März 2017 müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen einmonatigen Vaterschaftsurlaub bewilligen.
Eltern haben ein Recht auf Elternzeit, bis das Kind zwei Jahre alt ist. Die Elternzeit wird in Österreich als Elternkarenz bezeichnet und ist unbezahlt. Obwohl es nicht möglich ist, dass beide Elternteile ihr Recht auf Elternzeit gleichzeitig in Anspruch nehmen, können sich Mutter und Vater bei der Betreuung ihres Kindes abwechseln. Die Dauer der beanspruchten Elternzeit darf jedoch nie kürzer als zwei Monate sein.
Darüber hinaus haben Eltern, die mindestens drei Jahre lang für dasselbe Unternehmen gearbeitet haben, das Recht, bis zum siebten Geburtstag ihres Kindes in Teilzeit zu gehen.
Zusätzliche Urlaubsansprüche in Österreich beinhalten:
vier Wochen bezahlter Urlaub bei Todesfall eines direkten Familienmitglieds
drei Tage bezahlter Sonderurlaub zur Hochzeit
zwei bis zwölf Monate unbezahlter Bildungsurlaub im Laufe von vier Jahren
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. So sieht das österreichische Arbeitsrecht neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter auch die folgenden Gründe für die Kündigung von Arbeitnehmern vor:
Personalabbau sowie weitere Gründe im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung
Liquidation des Unternehmens
fristlose Entlassung, z.B. wegen Minderleistung des Arbeitnehmers, mangelnden Respekts etc.
Außer im Falle einer fristlosen Entlassung mit sofortiger Wirkung liegt die Kündigungsfrist je nach Länge der Betriebszugehörigkeit zwischen sechs Wochen und fünf Monaten. Außerdem kann das Arbeitsverhältnis nur zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Die genauen Kündigungsfristen sind wie folgt gestaffelt:
während der ersten zwei Dienstjahre: sechs Wochen
nach zwei Dienstjahren: zwei Monate
nach fünf Dienstjahren: drei Monate
nach 15 Dienstjahren: vier Monate
nach 25 Dienstjahren: fünf Monate
Während der verbleibenden Zeit im Unternehmen hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine zusätzliche Freistellung im Umfang von 20 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit, um eine neue Stelle zu finden. Schwangere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter in Elternzeit, Behinderte und Auszubildende haben Kündigungsschutz.
Sofern der Arbeitnehmer nicht wegen groben Fehlverhaltens entlassen wurde oder das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet hat, hat er Anspruch auf eine Abfindung – diese Regelung gilt für alle Arbeitsverträge, die nach 2003 abgeschlossen wurden. Die Abfindungszahlung ist durch einen speziellen Fonds abgesichert, in den der Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit monatlich 1,53 Prozent des Gehalts des Mitarbeiters einzahlen muss. Der angesammelte Betrag ist das, was der Arbeitnehmer als Abfindung erhält.
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