Hauptstadt
Wellington
Bevölkerung
5,16 Millionen
Sprache
Englisch, Māori
Zeitzone
UTC+12
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
etwa 4%
Währung
Neuseeland-Dollar (NZD)
Gehaltsabrechnung
(zwei-)wöchentlich / monatlich
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Eine florierende, stabile Wirtschaft und ein starker Fokus auf Innovation sind nur zwei der Faktoren, die Neuseeland zu einem attraktiven Markt für globale Unternehmen machen. Das hervorragende Geschäftsumfeld – Neuseeland führt seit mehreren Jahren in Folge die Rangliste des Ease of Doing Business Report der Weltbank an – ist ein weiteres Argument für Unternehmen, ihre Geschäfte auf den Inselstaat in der APAC-Region auszuweiten.
Die Tatsache, dass die Landessprache Englisch ist, ist ein praktischer Bonus, der internationalen Arbeitgebern bei der Erweiterung ihrer globalen Teams in die Hände spielt. Hinzu kommt, dass Arbeitgeber in Neuseeland kaum Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Die neuseeländische Behörde für Arbeitsbeziehungen (Employment Relations Authority) schreibt vor, dass alle Arbeitsverträge schriftlich abgefasst werden müssen. Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:
Vertragsparteien
Stellenbeschreibung
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten
Arbeitsort
Kündigungsfristen
Protokoll zum Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
Arbeitsverträge können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Befristete Arbeitsverträge sind jedoch nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber einen triftigen betrieblichen Grund dafür angeben kann, dass er keine unbefristete Stelle anbietet. Außerdem unterscheidet das Gesetz zwischen Vollzeit-, Teilzeit- und Gelegenheitsarbeitsverträgen.
Das lokale Arbeitsrecht unterscheidet zwischen sogenannten probationary periods und staatlichen trial periods. Letztere können nur von Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten in Anspruch genommen werden. Die Höchstdauer beträgt 90 Tage. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Probationary periods können von allen Arbeitgebern unabhängig von der Unternehmensgröße festgelegt werden, müssen aber im Voraus vereinbart werden.
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Es bestehen keine gesetzlichen Vorschriften für die Standardarbeitszeit von Arbeitnehmern. Die Wochenarbeitszeit eines jeden Mitarbeiters wird in dessen Arbeitsvertrag festgelegt. In der Regel arbeiten Vollzeitbeschäftigte in Neuseeland zwischen 7,5 und 8 Stunden pro Tag.
Jegliche Arbeitsstunden, die über die reguläre Arbeitszeit des Arbeitnehmers hinaus geleistet werden, gelten als Überstunden. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, mehr für Überstunden zu bezahlen. Mitarbeiter in einem lohnbasierten Anstellungsverhältnis sollten für Überstunden jedoch zu höheren Sätzen bezahlt werden. Der Vergütungssatz ist in ihrem Arbeitsvertrag festzulegen. Es ist auch möglich, Regelungen zur Überstundenvergütung in die Unternehmenspolitik aufzunehmen.
Der Arbeitgeber entscheidet, wie oft er seine Mitarbeiter bezahlt. In der Regel werden Mitarbeiter in Neuseeland wöchentlich, alle zwei Wochen oder einmal im Monat bezahlt.
Im April 2023 wird der Mindeststundenlohn auf 22,70 NZD pro Stunde steigen.
Unter den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf 10 bezahlte Krankheitstage pro Jahr – vorausgesetzt, sie sind seit mindestens 6 Monaten bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Bevor das neue Gesetz (Holidays Amendment Bill) im Juli 2021 in Kraft trat, war der jährliche Anspruch auf Krankheitsurlaub auf 5 Tage begrenzt. Nach dem neuen Gesetz können Arbeitnehmer außerdem bis zu 10 ungenutzte Krankheitstage auf das folgende Jahr übertragen. Der maximale Anspruch, der geltend gemacht werden kann, sind 20 Tage.
Geplante Änderungen des Urlaubsgesetzes könnten zu einer weiteren Erhöhung des Anspruchs der Arbeitnehmer auf Krankheitsurlaub führen.
Das neuseeländische Arbeitsrecht sieht kein 13. Monatsgehalt vor. Es ist jedoch üblich, Mitarbeitern leistungsbasierte Boni anzubieten.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Neuseeland die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (gültig für das 2022/2023 Steuerjahr):
Arbeitgeber
28%
28% Körperschaftsteuer
15% Mehrwertsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 39% *
Individuelle Einkommensteuersätze reichen von 10,5% bis zu 39%.
Arbeitgeber
etwa 4%
3% KiwiSaver (Mindestbeitragssatz, höhere Sätze sind 4%, 6%, 8% or 10%) – nicht verpflichtend
etwa 1% ACC-Beitrag (berufliche und private Unfallversicherung) – variiert je nach Sektor
Arbeitnehmer
4,53%
1,53% (inkl. MwSt) ACC-Beitrag (1,60% ab April 2024)
3% KiwiSaver (Mindestbeitragssatz) – nicht verpflichtend
* Weitere Informationen
Einkommensteuer ist progressiv. Die Steuersätze sind wie folgt festgelegt:
Bis 14.000 NZD: 10,5%
14.000 NZD – 48.000 NZD: 17,5%
48.000 NZD – 70.000 NZD: 30%
70.000 NZD – 180.000 NZD: 33%
Über 180.000 NZD: 39%
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Mitarbeiter in Neuseeland haben Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Der Urlaubsanspruch beginnt, sobald der Arbeitnehmer das erste Dienstjahr vollständig durchlaufen hat.
Neuseeland zählt darüber hinaus 12 gesetzliche Feiertage. Zuvor war die Zahl der Feiertage auf 11 festgelegt, aber mit der Matariki Public Holiday Bill vom April 2022 wurde ein neuer Feiertag eingeführt.
Mutterschutz heißt in Neuseeland primary carer leave und dauert 26 Wochen. Während dieser Zeit erhalten Beschäftigte Geld vom Staat. Der Mutterschutz kann bis zu 6 Wochen vor der Geburt beginnen. Ist es aus medizinischen Gründen notwendig, dass die Mitarbeiterin früher als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtsdatum in Mutterschutz geht, hat sie nach der Entbindung trotzdem Anspruch auf volle 20 Wochen Mutterschutz.
Zusätzlich stehen Schwangeren 10 Tage unbezahlter Sonderurlaub für Schwangerschaftstermine zu. Mitarbeiter, die ein Kind von weniger als 6 Jahren adoptieren, haben die gleichen Rechte wie Mitarbeiterinnen, die ein Kind erwarten.
Väter und Partner der Schwangeren haben ein Recht auf 1 oder 2 Wochen Vaterschaftsurlaub, abhängig davon, ob sie bereits mehr als 6 oder mehr als 12 Monate für ihren aktuellen Arbeitgeber gearbeitet haben. Vaterschaftsurlaub ist unbezahlt und darf nur im Zeitraum von 21 Tagen vor und nach der Geburt genommen werden. Es ist jedoch möglich, dass Mütter einen Teil ihres Mutterschutzanspruchs auf den Vater des Kindes oder ihren Partner übertragen.
Nach Mutterschutz und Vaterschaftsurlaub haben beide Elternteile Anspruch auf sogenannten extended leave. Dieser kann auch von beiden Elternteilen parallel genommen werden. Die Länge der zusätzlichen Elternzeit hängt von der Betriebszugehörigkeit beider Eltern ab. Liegt diese für beide Elternteile über 12 Monaten, besteht Anspruch auf bis zu 52 Wochen Zusatzurlaub (abzüglich 26 Wochen primary carer leave). Der zusätzliche Elternurlaub ist unbezahlt.
Des Weiteren haben Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung im Falle des Todes eines Familienangehörigen und in Fällen häuslicher Gewalt.
Beschäftigungsverhältnisse können nicht willkürlich aufgelöst werden. Stattdessen müssen Arbeitgeber einen gesetzlich anerkannten Grund haben, um einen Mitarbeiter zu entlassen. Dazu gehört:
Grobes Fehlverhalten
Wiederholtes Fehlverhalten
Unzureichende Leistung
Betriebsbedingte Kündigung
Zwischenmenschliche Inkompatibilität
Gesundheitliche Beeinträchtigung
Im Fall von grobem Fehlverhalten können Mitarbeiter fristlos entlassen werden. In allen anderen Fällen muss der Arbeitgeber die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Diese liegt in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen. Alternativ haben Arbeitgeber die Möglichkeit eine Fortzahlung des Gehalts für die Laufzeit der Kündigungsfrist anzubieten.
Sollte keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein, muss eine “angemessene” Frist eingehalten werden. Diese wird unter Beachtung verschiedener Faktoren wie gängigen Branchenstandards und Dienstalter festgelegt.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung, es sei denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben eine Abfindung vereinbart. Das Schlussgehalt eines Mitarbeiters umfasst folglich nur die ausstehende Vergütung für die geleisteten Arbeitsstunden und die Auszahlung für nicht genutzten Jahresurlaub.
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