Hauptstadt
Rabat
Bevölkerung
36,7 Millionen
Sprache
Arabisch, Berberisch
Zeitzone
UTC+1
Arbeitswoche
44 Stunden
Lohnnebenkosten
21,09%
Währung
Dirham (MAD)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Als fünftgrößte Volkswirtschaft Afrikas ist Marokko bei multinationalen Unternehmen, die sich in der Region niederlassen wollen, sehr beliebt. Die geografische Nähe zu Europa ist ein weiterer Grund, der für das Einstellen von Mitarbeitern in Marokko spricht.
Darüber hinaus sind die Löhne und Gehälter um einiges niedriger als in Europa oder Nordamerika. Die Tatsache, dass ein großer Teil der Bevölkerung Französisch spricht, macht Marokko zudem zu einem sehr guten Ziel für französische Unternehmen, die nach ausländischen Talenten suchen.
Arbeitsverträge können sowohl auf bestimmte als auch auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, ebenso wie für die Dauer eines bestimmten Projekts. Es ist nicht zwingend erforderlich, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, aber der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine Bestätigung über das Arbeitsverhältnis ausstellen, die folgende Informationen beinhalten muss:
Kontaktinformationen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Beschreibung der Position, Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers
Die Länge der Probezeit variiert je nach Position des Mitarbeiters:
Arbeiter: 15 Tage
Angestellte: 1,5 Monate
Führungskräfte (und ähnliche): 3 Monate
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Eine reguläre Arbeitswoche hat 44 Stunden. Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten.
Jede Arbeit, die über 44 Stunden pro Woche hinausgeht, gilt als Überstunde und muss mit einem Zuschlag von 25% (50% für Nachtarbeit) vergütet werden. Das Gesetz lässt maximal 250 Überstunden pro Jahr zu.
Mitarbeiter werden in der Regel einmal im Monat bezahlt. In den meisten Fällen fällt die Gehaltszahlung auf das Ende des Monats.
In der Privatwirtschaft liegt der Mindestlohn derzeit (Februar 2023) bei 2.902,00 MAD pro Monat und 14,81 MAD pro Stunde. Für September 2023 ist eine Erhöhung um 5% auf 15,55 MAD pro Stunde vorgesehen, was zu einem monatlichen Mindestlohn von 2.970,00 MAD führen wird. Für den öffentlichen Sektor ist der monatliche Mindestlohn auf 3.500 MAD festgelegt.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten. Wenn der Krankenstand voraussichtlich mehr als 4 Tage dauert, muss der Arbeitnehmer innerhalb von 48 Stunden ein ärztliches Attest vorlegen. Ab dem 4. Tag erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der nationalen Sozialversicherungsbehörde (CNSS). Nach marokkanischem Recht hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitsvertrag zu kündigen, wenn der Krankenstand des Arbeitnehmers länger als 6 Monate dauert.
Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Dienstaltersprämie, die progressiv ansteigt. Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Bonus in Höhe von 5% seines Gehalts. Nach 5 Dienstjahren erhöht sich der Bonus auf 10%. Und so weiter. Viele Arbeitgeber zahlen auch ein 13. Gehalt.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Marokko die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
20%
20% Körperschaftsteuer (Standardsatz)
20% Mehrwertsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 38% *
Einkommen wird progressiv zu Sätzen zwischen 0% und 38% versteuert.
Arbeitgeber
21,09%
7,93% Rentenversicherung *
6,4% Familienleistungen
4,11% Gesetzliche Krankenversicherung (AMO)
0,67% Beitrag für Mutterschaftsleistungen *
0,38% Arbeitslosenversicherung *
1,6% Berufsbildungssteuer
* Es gilt eine Obergrenze von 6.000 MAD.
Arbeitnehmer
6,74%
3,96% Rentenversicherung *
2,26% Obligatorische Krankenversicherung (AMO)
0,33% Beitrag für Mutterschaftsleistungen *
0,19% Arbeitslosenversicherung *
* Es gilt eine Obergrenze von 6.000 MAD.
* Weitere Informationen
Für die Berechnung der Einkommensteuer gelten die folgenden Steuerstufen und -sätze:
Bis zu 30.000 MAD: 0%
30.001 MAD - 50.000 MAD: 10%
50.001 MAD - 60.000 MAD: 20%
60.001 MAD - 80.000 MAD: 30%
80.001 MAD - 180.000 MAD: 34%
Mehr als 180.000 MAD: 38%
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Mitarbeiter haben Anspruch auf 18 bezahlte Urlaubstage pro Jahr, was 1,5 Tagen pro Monat entspricht (gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch). Alle 5 Jahre erhöht sich der Jahresurlaubsanspruch des Arbeitnehmers um 1,5 Tage, bis das Maximum von 30 Tagen erreicht ist. Darüber hinaus gibt es in Marokko 13 gesetzliche Feiertage.
Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 14 Wochen (d.h. 98 Tage) Mutterschutz, wovon mindestens 7 Wochen nach der Geburt zu nehmen sind. Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Mutter Mutterschaftsgeld von der CNSS. Der Mutterschaftsurlaub kann mit Zustimmung des Arbeitgebers um 3 Monate oder sogar um ein ganzes Jahr verlängert werden, allerdings ist die Verlängerung unbezahlt.
Der Vater des Kindes kann anlässlich der Geburt 3 Tage Urlaub nehmen. Der Vaterschaftsurlaub wird vom Arbeitgeber bezahlt und anschließend von der CNSS erstattet.
In Marokko gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit.
Je nach Tarifvertrag haben Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage anlässlich von Familienereignissen wie Hochzeit oder Tod eines Familienmitglieds.
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis aus mehreren Gründen beenden. Zu diesen Gründen zählen:
Wirtschaftliche Gründe
Persönliche Gründe
Fehlverhalten des Arbeitnehmers
Außer im Falle einer fristlosen Kündigung wegen groben Fehlverhaltens muss der Arbeitgeber eine Mindestkündigungsfrist einhalten, die im marokkanischen Gesetz festgelegt ist. Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Position des Arbeitnehmers sowie von seinem Dienstalter ab.
Für leitende Angestellte und andere Führungspositionen:
Weniger als ein Jahr Betriebszugehörigkeit: 1 Monat
Zwischen 1 und 5 Jahren Betriebszugehörigkeit: 2 Monate
Mehr als 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3 Monate
Für alle anderen Arbeitnehmer:
Weniger als ein Jahr Betriebszugehörigkeit: 8 Tage
Zwischen 1 und 5 Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 Monat
Mehr als 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monate
Wenn die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers einen Zeitraum von 6 Monaten überschreitet, ist der Arbeitgeber außerdem verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen (gilt nicht bei fristloser Kündigung). Die Höhe der Abfindung wird wie folgt berechnet:
Bis zu 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 96 Stundenlöhne für jedes Jahr
Zwischen 6 und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit: 144 Stundenlöhne für jedes Jahr
Zwischen 10 und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: 192 Stundenlöhne für jedes Jahr
Mehr als 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 240 Stundenlöhne für jedes Jahr
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