Hauptstadt
Beirut
Bevölkerung
7,67 Millionen
Sprache
Arabisch
Zeitzone
UTC+2
Arbeitswoche
48 Stunden
Lohnnebenkosten
2% - 20%
Währung
Libanesisches Pfund (LBP)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Der Libanon steckt aktuell in einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise. Aufgrund der wachsenden Inflation hat die Landesregierung in den letzten Jahren kontinuierlich an Wert verloren – seit 2019 um mehr als 90% gegenüber dem US-Dollar. Durch den Wertverlust der einheimischen Währung zählen die Löhne im Libanon mittlerweile zu den niedrigsten der Welt.
Angesichts der schwierigen Wirtschaftslage sucht die lokale Bevölkerung verzweifelt nach Beschäftigungsmöglichkeiten bei ausländischen Arbeitgebern. Die weit verbreiteten Französisch- und Englischkenntnisse sind ein Vorteil für internationale Unternehmen, die im Libanon Mitarbeiter einstellen wollen.
Rechtlich gesehen sind zwar auch mündliche Verträge gültig, aber es ist empfehlenswert, beim Einstellen eines Mitarbeiters im Libanon einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Das libanesische Arbeitsrecht definiert keine Mindestanforderungen an schriftliche Arbeitsverträge. Diese sollten jedoch mindest die folgenden Angaben enthalten:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
Bezahlung
Arbeitszeiten
Urlaubsanspruch
Kündigungsfristen
Falls der Arbeitsvertrag keine gesonderten Klauseln zu den oben genannten Arbeitsbedingungen enthält, gelten die gesetzlichen Mindestansprüche. Arbeitsverträge können entweder auf unbestimmte (entweder mit festem Enddatum oder für die Dauer eines bestimmten Projekts) oder bestimmte Zeit abgeschlossen werden.
Generell gelten die ersten drei Monate des Beschäftigungsverhältnisses als Probezeit.
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Das Gesetz schreibt vor, dass die reguläre wöchentliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters nicht mehr als 48 Stunden betragen darf. Jedem Mitarbeiter steht eine Ruhezeit von 36 Stunden pro Woche zu (ohne Unterbrechung).
Arbeitsstunden, die die wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters überschreiten, zählen als Überstunden. Der Überstundenzuschlag liegt bei 50%.
Mitarbeiter sollten einmal im Monat bezahlt werden.
Aktuell liegt der nationale Mindestlohn bei 675.000 LBP im Monat.
Arbeitnehmer im Libanon haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Höhe und Dauer der Lohnfortzahlung hängt jedoch von den Dienstjahren des Mitarbeiters ab. Es gelten die folgenden Regelungen:
3 Monate – 1 Jahr im Dienst des Arbeitgebers: 1 Monat Lohnfortzahlung (halber Monat voll bezahlt, halber Monat 50% Gehalt)
2 – 4 Dienstjahre: 1,5 Monate Lohnfortzahlung (ein Monat voll bezahlt, halber Monat 50% Gehalt)
4 – 6 Dienstjahre: 2,5 Monate Lohnfortzahlung (anderthalb Monate voll bezahlt, ein Monat 50% Gehalt)
6 – 10 Dienstjahre: 4 Monate Lohnfortzahlung (2 Monate voll bezahlt, 2 Monate 50% Gehalt)
Mehr als 10 Dienstjahre: 5 Monate Lohnfortzahlung (2,5 Monate voll bezahlt, 2,5 Monate 50% Gehalt)
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorzulegen.
Es bestehen keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung eines jährlichen Bonus.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten im Libanon die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
17%
Körperschaftsteuer: 17%
Umsatzsteuer (Standardsatz): 11%
Arbeitnehmer
bis zu 25%
Die Einkommensteuersätze reichen von 2 % bis 25 %. Die niedrigste Steuerstufe liegt bei 18 Millionen LBP. Die höchste bei 675 Millionen LBP.
Arbeitgeber
22,5%
8% Mutterschafts- und Krankheitsleistungen (bis zu einem Einkommen von 5.600.000 LBP)
6% Familienleistungen (bis zu einem Einkommen von 3.425.000 LBP)
8,5% Fonds für Abfindungszahlungen
Arbeitnehmer
3%
3% des Einkommens des Arbeitnehmers werden an die Kasse für Mutterschafts- und Krankheitsleistungen abgeführt.
* Weitere Informationen
Die Einkommensteuer ist progressiv. Es gelten die folgenden Einkommensstufen (Jahreseinkommen):
Bis zu LBP 6,000,000: 2%
LBP 6,000,001 – LBP 9,000,000: 4%
LBP 9,000,001 – LBP 15,000,000: 7%
LBP 15,000,001 – LBP 30,000,000: 11%
LBO 30,000,001 – LBP 60,000,000: 15%
LBP 60,000,001 – LBP 105,000,000: 20%
Über LBP 105,000,000: 25%
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Arbeitnehmer, die ihr erstes Jahr im Dienst des Arbeitgebers vollendet haben, haben Anspruch auf 15 Tage bezahlten Urlaub im Jahr.
Darüber hinaus zählt der Libanon 13 gesetzliche Feiertage. Allerdings müssen nur zwei von ihnen eingehalten werden. Für die anderen kann der Arbeitgeber entscheiden, ob Arbeitnehmer an dem Tag frei haben oder nicht.
Mitarbeiterinnen, die ein Kind erwarten, können bis zu 10 Wochen lang in Mutterschutz gehen. Dieser ist voll bezahlt. Die Regierung plant, 3 Tage Vaterschaftsurlaub einzuführen. Aktuell gibt es dafür jedoch noch keine gesetzliche Grundlage.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Elternzeit.
Im Falle des Tod eines nahen Familienmitglieds dürfen Arbeitnehmer 2 Tage bezahlten Urlaub nehmen. Außerdem besteht Anspruch auf eine gesetzliche Transportzulage sowie auf einen Zuschuss zu den Ausbildungskosten, die im Rahmen der Kindererziehung anfallen.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Neben dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags, der Kündigung durch den Mitarbeiter oder der einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsvertrags kann der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis aus den folgenden Gründen kündigen (nicht vollständige Liste):
Wirtschaftliche Situation des Unternehmens sowie betriebliche Umstrukturierung
Minderleistung des Arbeitnehmers
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz
Schwerwiegendes Fehlverhalten
Im Falle von schwerwiegendem Fehlverhalten des Mitarbeiters erfolgt die Kündigung fristlos. In allen anderen Fällen gelten die folgenden gesetzlichen Kündigungsfristen:
Bis zu 3 Dienstjahren: 1 Monat
3 – 6 Dienstjahre: 2 Monate
6 – 12 Dienstjahre: 3 Monate
Mehr als 12 Dienstjahre: 4 Monate
Für Arbeitnehmer gelten dieselben Kündigungsfristen.
Mitarbeiter, die gekündigt werden, haben Anspruch auf eine Abfindungszahlung in Höhe von einem Monatsgehalt pro Dienstjahr. Im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung muss der Arbeitgeber eine zusätzliche Abfindung zahlen, die bis zu 12 Monatsgehälter betragen kann.
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