Hauptstadt
Zagreb
Bevölkerung
4,01 Millionen
Sprache
Kroatisch
Zeitzone
UTC +1
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
16,5%
Währung
Euro (EUR)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Eine moderne, zukunftsorientierte Wirtschaft, niedrige Löhne und ein hoher Easy-Doing-Business-Index sind nur einige der Gründe, warum internationale Unternehmen Kroatien auf dem Radar für zukünftige Expansionspläne haben sollten. Außerdem ist Kroatien dank einer hohen Verfügbarkeit an jungen Talenten ein durchaus attraktiver Markt für internationales Recruiting.
Jedes Jahr machen an den zahlreichen Universitäten und Hochschulen des Landes Zehntausende Studenten ihren Abschluss. Das Diplom in der Tasche, warten viele von ihnen geradezu darauf, ihre Karriere bei einem internationalen Arbeitgeber zu beginnen. Die Integration dieser frischen Talente in ein eingespieltes Remote Team ist in der Regel dank ihrer hervorragenden Englischkenntnisse überhaupt kein Problem.
Obwohl das Gesetz nicht vorschreibt, dass Arbeitsverträge in Schriftform abgeschlossen werden müssen, ist es gängige Praxis, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen, der die grundlegenden Bedingungen des Arbeitsverhältnisses umfasst. Hierzu gehören zum Beispiel:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten und Überstundenregelung
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Wird ein Mitarbeiter ohne schriftlichen Arbeitsvertrag eingestellt, muss er vom Arbeitgeber zumindest eine schriftliche Erklärung erhalten, die die oben genannten grundlegenden Informationen enthält. Sofern nicht anders beschlossen, gelten Arbeitsverträge in Kroatien als unbefristet. Befristete Arbeitsverträge können in Fällen abgeschlossen werden, in denen die Art der Tätigkeit die Befristung rechtfertigt. Die zulässige Höchstdauer von befristeten Verträgen liegt bei drei Jahren.
Die Probezeit sollte nicht länger als sechs Monate sein.
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Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden, aufgeteilt in fünf Acht-Stunden-Tage. Es ist jedoch möglich, die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers ungleichmäßig über die Arbeitswoche zu verteilen.
Nach sechs Stunden Arbeit steht jedem Mitarbeiter eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Die tägliche Ruhezeit sollte nicht kürzer als zwölf Stunden sein. Arbeitnehmern ist pro Woche eine Ruhezeit von mindestens 36 Stunden zu gewähren. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die wöchentliche Ruhezeit des Mitarbeiters entweder auf Samstag, Sonntag oder Montag fallen muss.
Überstundenarbeit ist nur dann zulässig, wenn sie durch betriebliche Erfordernisse gerechtfertigt ist, und sollte 180 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Arbeitgeber müssen Überstunden offiziell und schriftlich bei ihren Mitarbeitern beantragen. Mitarbeiter mit einer regulären Arbeitszeit von 40 Stunden dürfen nicht mehr als zehn Überstunden pro Woche leisten. Die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei 50 Stunden.
Arbeitnehmer werden in Kroatien einmal im Monat bezahlt. Löhne und Gehälter sollten spätestens am 15. des Folgemonats überwiesen werden.
Nach der Einführung des Euro als offizielle Währung Kroatiens im Januar 2023 wurde der nationale Mindestlohn auf 700 EUR pro Monat festgelegt.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Arbeitnehmern im Krankheitsfall Krankengeld zu zahlen. Das Krankengeld sollte sich auf mindestens 70 Prozent des üblichen Verdienstes des Arbeitnehmers belaufen. Dauert der Krankenstand länger als 42 Tage, übernimmt das Kroatische Gesundheitsinstitut die Zahlung des Krankengeldes. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, seinen Arbeitgeber unverzüglich über eine Krankschreibung zu informieren. Außerdem muss er ein ärztliches Attest vorlegen.
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, Mitarbeitern einen Bonus zu zahlen. In manchen Branchen sind Boni und Prämien jedoch üblich.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Kroatien die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
18%
18% Körperschaftssteuer (Standardsatz)
25% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 30% *
Bis zu 47.780,28 EUR: 20%
Über 47.780,28 EUR: 30%
Arbeitgeber
16,5%
Abgaben in Höhe von 16,5% zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung
Arbeitnehmer
20%
Abgaben in Höhe von 20% zur Rentenversicherung
* Je nach Wohnort können Arbeitnehmer einer zusätzlichen Gemeindesteuer unterliegen, die zwischen 0 % und 18 % liegt.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
In Kroatien besteht für Mitarbeiter ein Urlaubsanspruch von mindestens vier Wochen im Jahr – fünf Wochen für bestimmte Berufe wie Bergleute. In Tarifverträgen kann jedoch ein längerer Jahresurlaub vorgesehen sein. Damit Anspruch auf Jahresurlaub besteht, muss der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
Hinzu kommen die gesetzlichen Feiertage. In Kroatien gibt es insgesamt 14 Feiertage – einschließlich Ostersonntag – an denen Arbeitnehmer nicht arbeiten müssen.
Arbeitnehmerinnen, die ein Kind erwarten, können 98 Tage in Mutterschutz gehen – 28 Tage vor und 70 Tage nach der Geburt. Während dieser Zeit erhält die Mutter Mutterschaftsgeld aus dem kroatischen Sozialversicherungsfonds. Darüber hinaus können Mütter zusätzlichen Mutterschaftsurlaub beanspruchen, bis das Kind sechs Monate alt ist.
Derzeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Mit Zustimmung der Mutter haben Väter allerdings das Recht, nach Ablauf der 70-Tage-Frist nach der Geburt den nicht genutzten zusätzlichen Mutterschaftsurlaub anstelle der Mutter zu nehmen.
Ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind sechs Monate alt wird, haben Mütter und Väter Anspruch auf acht Monate Elternzeit – 30 Monate bei Mehrlingsgeburten oder wenn bereits mindestens zwei Kinder vorhanden sind. Die Elternzeit ist ein Familienrecht, d.h. die acht Monate werden zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt.
Wird die Elternzeit nur von einem Elternteil in Anspruch genommen, verkürzt sich ihre Dauer auf sechs Monate. Das Elterngeld entspricht dem üblichen Gehalt der Eltern und wird von der Sozialversicherung gezahlt. Der Anspruch auf Elternzeit endet, sobald das Kind acht Jahre alt wird.
Zusätzliche Urlaubsansprüche umfassen:
5 Tage unbezahlter Urlaub aus persönlichen Gründen
1 Tag bezahlter Urlaub aus wichtigen familiären Gründen
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Neben der einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter sieht das kroatische Recht die folgenden Kündigungsgründe vor (nicht vollständige Liste):
betriebsbedingte Kündigung
fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens oder Verstoßes gegen den Arbeitsvertrag
unzureichende Leistung oder Unfähigkeit des Arbeitnehmers, den Job angemessen zu erledigen
nicht zufriedenstellende Probezeit
Die gesetzlichen Kündigungsfristen reichen von sieben Tagen bis zu vier Monaten, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit:
sieben Tage während der Probezeit
zwei Wochen im ersten Beschäftigungsjahr
ein Monat während des zweiten Beschäftigungsjahres
eineinhalb Monate nach zwei Beschäftigungsjahren
zwei Monate nach fünf Beschäftigungsjahren
zweieinhalb Monate nach zehn Beschäftigungsjahren
drei Monate nach 20 Beschäftigungsjahren
nach 20 Beschäftigungsjahren: dreieinhalb Monate für Arbeitnehmer über 50 und vier Monate für Arbeitnehmer über 55
Abfindungen müssen nur an Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwei Jahren gezahlt werden, die nicht wegen ihres persönlichen Fehlverhaltens entlassen werden. Die Höhe der Abfindung entspricht einem Drittel des durchschnittlichen Monatsgehalts des Mitarbeiters multipliziert mit seinen Dienstjahren.
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