Hauptstadt
Pristina
Bevölkerung
1,9 Millionen
Sprache
Albanisch, Serbisch
Zeitzone
UTC+1
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
5%
Währung
Euro (EUR)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Trotz der Tatsache, dass Kosovo nur ein teilweise anerkannter Staat ist – bis heute haben nur 97 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Republik Kosovo offiziell anerkannt – mangelt es dem Land nicht an attraktiven Attributen, die Kosovo bei internationalen Arbeitgebern beliebt machen.
Die örtlichen Einkommensteuersätze, Löhne und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung gehören zu den niedrigsten in Europa. Das Steuersystem ist recht einfach, und die junge Bevölkerung des Landes bietet ausländischen Arbeitgebern einen beachtlichen Talentpool. Dank der Nähe zur Europäischen Union ist Kosovo zudem ein idealer Standort für Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeiten auf die EU ausweiten wollen.
Arbeitsverträge müssen schriftlich abgefasst und von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Sofern nicht anders im Vertrag festgelegt, gilt ein Arbeitsverhältnis als zeitlich unbefristet. Zeitlich befristete Verträge gehen automatisch in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis über, wenn sie über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg kontinuierlich verlängert und erneuert werden. Jeder Arbeitsvertrag sollte zumindest die folgenden Informationen enthalten:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Die empfohlenen Vertragssprachen sind Albanisch und Serbisch. Gehälter und andere finanzielle Vergütungen sollten in Euro angegeben werden.
Probezeiten sollten eine Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten.
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Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden und ist in der Regel aufgeteilt auf 5 Arbeitstage mit jeweils 8 Arbeitsstunden. Jedem Mitarbeiter steht eine mindestens 30-minütige Pause zu.
Die Ruhezeit zwischen 2 aufeinanderfolgenden Arbeitstage darf nicht kürzer als 12 Stunden sein. Pro Woche muss jeder Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden haben.
Überstundenarbeit ist nur unter außergewöhnlichen Umständen erlaubt (z.B. kurzzeitiger Anstieg des Arbeitspensums) und ist auf 8 Stunden pro Woche begrenzt. Der Überstundenzuschlag liegt bei 30% des normalen Stundenlohns des Mitarbeiters. Nachtarbeit muss ebenfalls mit einem 30%-Zuschlag vergütet werden. Für Arbeit am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertag liegt der Vergütungssatz bei 150%.
Löhne und Gehälter müssen mindestens einmal pro Monat gezahlt werden. Zahlungen sind in Euro vorzunehmen.
Änderungen des gesetzlichen Mindestlohns werden vom sozioökonomischen Ausschuss vorgeschlagen und müssen anschließend von der Regierung bewilligt werden. Nach einer Gesetzesinitiative im April 2022 liegt der monatliche Mindestlohn nun bei 264 Euro. Zuvor lag der nationale Mindestlohn bei 130 Euro pro Monat für Arbeitnehmer unter 35, und bei 170 Euro pro Monat für Arbeitnehmer über 35.
Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht arbeiten können, haben Anspruch auf Krankengeld. Krankengeld muss für 20 Tage pro Jahr bezahlt werden. Dauert die krankheitsbedingte Abwesenheit länger, steht dem Mitarbeiter unbezahlter Urlaub zu. Bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Verletzungen verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld auf 90 Tage. Allerdings setzen die Zahlungen erst nach dem 10. Krankheitstag ein und sind auf 70% des üblichen Verdienstes beschränkt.
Mitarbeiter sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber im Krankheitsfall unverzüglich zu informieren. Dauert der Krankenstand länger als 3 Tage, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Es ist nicht erforderlich, Mitarbeitern ein 13. Monatsgehalt oder einen sonstigen Jahresbonus zu zahlen.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Kosovo die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
10%
10% Körperschaftsteuer
18% Umsatzsteuer (Standardsatz
Arbeitnehmer
bis zu 10%
Individuelle Einkommensteuersätze reichen von 0% bis 10%.
Arbeitgeber
5% *
Arbeitgeber zahlen 5% des Arbeitnehmereinkommens als Beitrag zur Rentenversicherung (bis zu 15% sind als freiwilliger Beitrag möglich).
Arbeitnehmer
5% *
Arbeitnehmer zahlen 5% ihres Einkommens als Beitrag zur Rentenversicherung (bis zu 15% sind als freiwilliger Beitrag möglich).
* Weitere Informationen
Es wird erwartet, dass eine öffentliche Gesundheitsabgabe eingeführt wird, die sich auf 3,5 % beläuft und sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern zu zahlen ist.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Jedem Mitarbeiter stehen mindestens 4 Wochen bezahlter Jahresurlaub zu. Außerdem zählt Kosovo 11 gesetzliche Feiertage, an denen Mitarbeiter ebenfalls nicht arbeiten müssen.
Mitarbeiterinnen können bis zu 12 Monate lang in Mutterschutz gehen. Dieser kann bis zu 45 Tage vor der Geburt beginnen. Die ersten 6 Monate des Mutterschutzes werden vom Arbeitgeber bezahlt. Der Satz liegt bei 70% des üblichen Gehalts der Arbeitnehmerin. Während der folgenden 3 Monate erhält die Mitarbeiterin ein Mutterschaftsgeld von der Regierung in Höhe von 50% ihres üblichen Verdienstes.
Nach 9 Monaten Mutterschutz hat die Arbeitnehmerin die Möglichkeit, diesen um weitere 3 Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist allerdings unbezahlt. Mütter, die ihr Neugeborenes stillen, haben nach der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz das Recht, ihre tägliche Arbeitszeit um 1 oder 2 Stunden zu reduzieren, um ihr Kind zu versorgen.
Vätern stehen 3 Tage Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes zu. Außerdem können sie im Zeitraum zwischen der Geburt und dem 3. Geburtstag des Kindes 2 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen. Es ist zudem möglich, dass die Mutter die verbleibenden Tage ihres Mutterschutzes auf den Vater des Kindes überträgt – gilt nicht für die ersten 6 Monate Mutterschutz.
Das Gesetz sieht aktuell keine weitere Elternzeit vor.
Unter den folgenden Umständen besteht Anspruch auf Sonderurlaub:
Hochzeit: 5 Tage Urlaub
Tod eines Familienmitglieds: 5 Tage Urlaub
Freiwillige Blutspende: 1 Tag Urlaub
Arbeitnehmer können aus den folgenden Gründen gekündigt werden:
Grobes Fehlverhalten
Betriebsbedingte Kündigung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen
Verlust der notwendigen Fähigkeiten, um die vertraglich festgelegten Tätigkeiten auszuführen
Minderleistung
Wiederholter Verstoß gegen die Vertragspflichten
Das Arbeitsverhältnis kann auch im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung des Mitarbeiters beendet werden. Es ist notwendig, dem Mitarbeiter schriftlich zu kündigen.
Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter entlassen wollen, müssen die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Für befristete Arbeitsverträge liegt diese bei 30 Tagen. Für unbefristete Verträge richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach dem Dienstalter des Mitarbeiters:
6 Monate bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 30 Tage
2 bis 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 45 Tage
Mehr als 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 60 Tage
Gekündigte Mitarbeiter haben Anspruch auf alle ausstehenden Lohn- und Gehaltszahlungen sowie Auszahlung von ungenutzten Urlaubstagen. Abfindungen müssen nur im Fall von Massenentlassungen gezahlt werden, und nur an Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen. Die Höhe der Abfindung variiert je nach Dienstalter des Mitarbeiters:
2 bis 4 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monatsgehalt
5 bis 9 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monatsgehälter
10 bis 19 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3 Monatsgehälter
20 bis 29 Jahre Betriebszugehörigkeit: 6 Monatsgehälter
Mehr als 30 Jahre Betriebszugehörigkeit: 7 Monatsgehälter
Mitarbeiterinnen in Umständen oder in Mutterschutz sowie solche, die Sonderurlaub haben, um sich um ihr Kind zu kümmern, haben Kündigungsschutz – gilt nicht bei Massenentlassungen.
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