Hauptstadt
Bogotá
Bevölkerung
51,61 Millionen
Sprache
Spanisch
Zeitzone
UTC-5
Arbeitswoche
48 Stunden
Lohnnebenkosten
bis zu 38,2%
Währung
Kolumbianischer Peso (COP)
Gehaltsabrechnung
zweiwöchentlich oder monatlich
This country guide is for informational purposes only and should not be construed as legal advice. The content of this guide contains general information, and although we update this guide regularly, it may not reflect current legal developments. Lano Software GmbH disclaims any liability for any actions you take or refrain from taking based on the content contained in this country guide.
Niedrige Löhne und ein sehr geringer gesetzlicher Urlaubsanspruch machen Kolumbien zu einer attraktiven Hiring Destination für internationale Unternehmen, die ihre Remote Teams vergrößern möchten. Mit einem Durchschnitt von 48 Stunden fällt die wöchentliche Arbeitszeit in Kolumbien höher aus als in anderen Ländern. Zudem sind die Arbeitskräfte des Landes für ihre gute Arbeitsmoral bekannt. Obwohl es Kolumbien selbst an qualifizierten Arbeitskräften mangelt, hat das Land in den letzten Jahren viele talentierte Fachkräfte aus Venezuela angezogen.
Obwohl auch mündliche Arbeitsvereinbarungen möglich sind, ist es üblich, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen, wenn man einen neuen Mitarbeiter in Kolumbien einstellt. Das kolumbianische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen – letztere müssen zwingend schriftlich abgefasst werden und dürfen nicht für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren abgeschlossen werden (Verlängerungen sind jedoch möglich).
Arbeitsverträge sollten die folgenden Informationen enthalten:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
Gehalt sowie Zusatzzahlungen (gegebenenfalls Vereinbarung eines integralen Gehalts)
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Probezeit
Für Mitarbeiter mit einem unbefristeten Anstellungsvertrag sollte die Probezeit nicht länger als zwei Monate sein. Für befristete Verträge darf die Probezeit höchstens ein Fünftel der vereinbarten Vertragslaufzeit betragen.
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Die wöchentliche Arbeitszeit in Kolumbien liegt bei 48 Stunden, was einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden bei einer Sechs-Tage-Woche entspricht. Jedem Arbeitnehmer steht ein Ruhetag pro Woche zu, der gewöhnlich auf den Sonntag fällt – sofern im Arbeitsvertrag geregelt, kann der Ruhetag eines Mitarbeiters aber auch auf einen anderen Wochentag fallen.
Ab Juli 2023 soll die wöchentliche Normalarbeitszeit auf 47 Stunden reduziert werden.
Mitarbeiter in Kolumbien dürfen maximal zwei Überstunden am Tag leisten – also zwölf Überstunden pro Woche. Der Überstundenzuschlag für Mehrarbeit an gewöhnlichen Arbeitstagen und zur Tageszeit liegt bei 25%. Für Nachtarbeit und Überstunden an Feiertagen liegt der Zuschlag bei 75%.
Das Gesetz in Kolumbien unterscheidet zwischen drei verschiedenen Lohnarten: Mindestlohn, ordentliches Gehalt (Vergütungen, die höher als der gesetzliche Mindestlohn sind und keine zusätzlichen Zahlungen wie Boni oder sonstige enthalten) und integrales Gehalt (festgesetztes Monatsgehalt, welches das Zehnfache des Mindestlohns übersteigt und zusätzlich um 30% aufgestockt wird, um bereits alle normalerweise gewährten Zusatzzahlungen wie Boni abzudecken).
Anfang 2023 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 1,16 Millionen COP pro Monat gestiegen. Arbeitnehmern, die weniger als das Doppelte des Mindestlohns verdienen, muss außerdem ein Beförderungszuschlag in Höhe von 140.606 COP (gültig für 2023) bezahlt werden.
Während der ersten beiden Krankheitstage haben Mitarbeiter in Kolumbien Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber, die dem normalen Verdienst entsprechen muss. Ab dem dritten Krankheitstag zahlt die Sozialversicherungsbehörde ein Krankengeld in Höhe von 66,67%, allerdings nur für eine Dauer von 180 Tagen.
Mitarbeiter in Kolumbien erhalten ein 13. Monatsgehalt, das in zwei Tranchen ausgezahlt wird, davon eine im Juni und die zweite im Dezember. Arbeitnehmer, die ein integrales Gehalt erhalten, sind von den Bonuszahlungen ausgeschlossen.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Kolumbien die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
35%
35% Körperschaftsteuer
19% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 39% *
Lohnsteuersätze reichen von 19% bis 39%.
Arbeitgeber
bis zu 38.2%
8,5% Krankenversicherung
12% Rentenversicherung
4% - 9% zusätzliche Abgaben (je nach Einkommenshöhe des Arbeitnehmers), die als Beitrag zu diversen Sozialversicherungsfonds verwendet werden
Plus 0,348% - 8,7% Absicherung gegen berufliche Risiken
Bei der Festsetzung der Höhe der Sozialabgaben auf integrale Gehälter werden lediglich 70% des entsprechenden Einkommens als Berechnungsgrundlage genommen.
Arbeitnehmer
bis zu 9%
4% Krankenversicherung
4% Rentenversicherung
1% - 2% Beitrag zum Solidaritätsrentenfonds auf Einkommen, die das 16-Fache des Mindestlohns übersteigen
* Weitere Informationen
Individuelles Einkommen wird progressiv besteuert, wobei die folgenden Steuerstufen gelten:
bis zu 1.090 TVU**: 0%
1.090 TVU bis 1.700 TVU: 19%
1.700 TVU bis 4.100 TVU: 28% + 116 TVU
4.100 TVU bis 8.670 TVU: 33 % + 788 TVU
8.670 TVU bis 18.970 TVU: 35% + 2.296 TVU
18.970 TVU bis 31.000 TVU: 37% + 5.901 TVU
über 31.000 TVU: 39% + 10.352 TVU
**Die “TVU” ist die jährlich von der kolumbianischen Regierung festgelegte Steuereinheit. Für das Jahr 2023 liegt ihr Wert bei 42.412 COP.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Mitarbeiter in Kolumbien haben Anspruch auf 15 bezahlte Urlaubstage im Jahr. Auch an den 18 gesetzlichen Feiertagen, die das Land begeht, müssen Arbeitnehmer in der Regel nicht arbeiten.
Es wird erwartet, dass ein neues Gesetz in Kraft tritt, das die Zahl der bezahlten Urlaubstage auf 20 Tage pro Jahr erhöht.
Mitarbeiterinnen, die ein Kind erwarten, können 18 Wochen lang in Mutterschutz gehen. Dieser kann bis zu zwei Wochen vor der Geburt beginnen. Während dieser Zeit erhält die Arbeitnehmerin weiterhin ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber. Der bezahlte Betrag wird nachträglich von der Sozialversicherungsbehörde zurückerstattet.
Väter dürfen zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nehmen, der nach dem gleichen Prinzip vergütet wird wie der Mutterschutz. Außerdem können die letzten sechs Wochen des Mutterschutzes zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden.
Das kolumbianische Arbeitsrecht sieht keine zusätzliche Elternzeit vor.
Zusätzlich zu den oben genannten Arbeitnehmeransprüchen können Mitarbeiter in Kolumbien in den folgenden Fällen bezahlten Sonderurlaub beantragen:
Gewerkschaftsurlaub
Wahlurlaub
Todesfall
Beerdigung eines Arbeitskollegen
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können das Beschäftigungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Zu den gesetzlich anerkannten Kündigungsgründen zählen:
Tod des Arbeitnehmers
Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrags
grobes Fehlverhalten
Berufsunfähigkeit
Massenentlassung
Kündigung ohne triftigen Grund
Arbeitgeber müssen nur dann eine Kündigungsfrist einhalten, wenn sie den befristeten Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers nach dessen Auslaufen nicht verlängern. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer 30 Tage vor Vertragsende davon in Kenntnis gesetzt werden.
Eine Abfindung muss nur gezahlt werden, wenn der Mitarbeiter ohne triftigen Grund entlassen wird oder wenn er selbst seinen Job kündigt. Die Höhe der Abfindung hängt vom Dienstalter des Mitarbeiters sowie von der Höhe seines gewöhnlichen Gehalts ab:
30 Tage Gehalt für das erste Beschäftigungsjahr und 20 Tage Gehalt für jedes weitere Beschäftigungsjahr für Mitarbeiter, die weniger als das Zehnfache des Mindestlohns verdienen
20 Tage Gehalt für das erste Beschäftigungsjahr und 15 Tage Gehalt für jedes weitere Beschäftigungsjahr für Mitarbeiter, die mehr als das Zehnfache des Mindestlohns verdienen
eine Abfindung in Höhe aller bis zum ordentlichen Vertragsende ausstehender Zahlungen für Arbeitnehmer, die mittels eines befristeten Vertrags beschäftigt sind
Da es in Kolumbien keine Arbeitslosenversicherung gibt, sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr das Äquivalent eines Monatsgehalts in einem speziell für diesen Zweck vorgesehenen Fonds anzusparen. Dieses sogenannte Cesantías (Entlassungsgeld) wird dem Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt, wobei der Arbeitgeber noch 12% Zinsen auf den angesparten Betrag zahlen muss. Für Arbeitnehmer mit einem integralen Gehalt entfällt diese zusätzliche Abgabe.
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