Hauptstadt
Rom
Bevölkerung
59,2 Millionen
Sprache
Italienisch
Zeitzone
UTC +1
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
circa 30%
Währung
Euro (EUR)
Gehaltsabrechnung
monatlich
This country guide is for informational purposes only and should not be construed as legal advice. The content of this guide contains general information, and although we update this guide regularly, it may not reflect current legal developments. Lano Software GmbH disclaims any liability for any actions you take or refrain from taking based on the content contained in this country guide.
Italiens Erwerbsbevölkerung ist die viertgrößte in der EU. Rund 63 Prozent der arbeitenden Bevölkerung ist im Dienstleistungssektor beschäftigt. Ähnlich wie in Spanien und Griechenland ist die Arbeitslosenquote auch in Italien nach wie vor sehr hoch: Im Jahr 2020 waren rund 9,3 Prozent der Erwerbstätigen arbeitssuchend.
Angesichts der hohen Zahl an aktuell arbeitslosen Fachkräften steht ausländischen Arbeitgebern, die auf der Suche nach neuen Mitarbeitern sind, in Italien ein großer Kandidatenpool zur Verfügung. In puncto Beschäftigungskosten präsentiert sich das Land ebenfalls als attraktive Option für internationale Unternehmen, die frische Talente für ihr Remote Team anwerben möchten: Mit Lohnkosten von knapp 28,80 Euro pro Stunde (Eurostat 2019) liegt Italien rund 20 Prozent unter dem Durchschnitt anderer europäischer Länder wie Deutschland oder Schweden.
Zwar ist es in Italien nicht gesetzlich vorgeschrieben, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen – tatsächlich reicht eine schriftliche Erklärung, in der dem neu eingestellten Mitarbeiter die allgemeinen Konditionen des Beschäftigungsverhältnisses dargelegt werden – in der Praxis erweist sich ein schriftlich abgefasster Vertrag jedoch als ratsam. In jedem Fall sollten die folgenden Informationen im Vertrag enthalten sein:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten
Probezeit
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Geltendes Recht
Verweis auf geltende Tarifverträge
Arbeitsverträge gelten in Italien im Allgemeinen als unbefristet. Wo sie angemessen sind, erlaubt die Gesetzgebung aber auch befristete Anstellungsverträge. Die Höchstdauer für befristete Verträge liegt bei zwölf Monaten – unter bestimmten Bedingungen ist sie auf 24 Monate verlängerbar.
Die Länge der Probezeit hängt von der Position des Mitarbeiters ab. Für normale Mitarbeiter sind Probezeiten von zwei Monaten üblich, während Führungskräfte meist einer sechsmonatigen Probezeit unterliegen.
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Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers werden sowohl durch das italienische Arbeitsrecht als auch die in der Branche geltenden Tarifverträge bestimmt. Es gelten die folgenden Regelungen:
In der Regel müssen Arbeitnehmer in Italien 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es sei denn, es existiert ein Tarifvertrag, der eine reduzierte wöchentliche Arbeitszeit vorsieht. Obwohl die Verteilung der Arbeitsstunden über die Woche recht flexibel ist, sind Acht-Stunden-Tage durchaus üblich.
Die Ruhezeiten der Mitarbeiter sind nach den folgenden Prinzipien zu organisieren:
eine Ruhezeit von mindestens 24 zusammenhängenden Stunden innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums (normalerweise an einem Sonntag)
eine tägliche Mindestruhezeit von elf Stunden
bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist dem Mitarbeiter eine Pause von mindestens zehn Minuten zu gewähren
In keinem Fall darf die wöchentliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters mehr als 48 Stunden betragen, inklusive Überstunden.
Als Überstundenarbeit gilt grundsätzlich jegliche Arbeit, die ein Mitarbeiter zusätzlich zu seiner 40-Stunden-Woche erbringt. Der Überstundenzuschlag ist jeweils tarifvertraglich geregelt.
Es ist üblich, Mitarbeiter in Italien einmal im Monat zu bezahlen. Die Zahlung der Löhne und Gehälter erfolgt in der Regel um den 27. eines jeden Monats herum.
In Italien gibt es keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, weder auf nationaler noch auf regionaler Ebene. Stattdessen wird der Mindestlohn für die einzelnen Branchen als Teil der jeweils geltenden Tarifverträge ausgehandelt.
Wie lange ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung hat und wie hoch die Lohnfortzahlung ausfällt ist in Italien ebenfalls tarifvertraglich geregelt. In den meisten Branchen liegt die zulässige Höchstdauer der Krankschreibung von Arbeitnehmern zwischen sechs und zwölf Monaten. Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz und Anspruch auf Krankengeld.
In der Regel zahlt der Arbeitgeber während der ersten drei Krankentage das volle Gehalt. Danach erhält der Arbeitnehmer in der Regel weiterhin seinen normalen Lohn, wobei die Sozialversicherung zumindest einen Teil des Krankengeldes – wenn nicht sogar die vollständige Zahlung – übernimmt.
Je nach Branche können Arbeitgeber unter einem gelten Tarifvertrags zur Zahlung eines 13. und manchmal auch 14. Monatsgehalts verpflichtet sein.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Italien die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023). Diese umfassen Beiträge zur Renten, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sowie zu gesonderten Fonds zur Förderung der sozialen Mobilität und zur Zahlung von Mutterschaftsleistungen.
Arbeitgeber
24%
24% Körperschaftssteuer
22% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Zusatzsteuer auf digitale Dienstleistungen (seit January 2020): 3% des jährlichen Bruttoumsatzes für Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro
Arbeitnehmer
bis zu 43%
bis zu 15.000 EUR: 23%
bis zu 28.000 EUR: 25%
bis zu 50.000 EUR: 35%
über 50.000 EUR: 43%
Gemeinden und Regionen können zusätzliche Steuern auf Einkommen erheben.
Arbeitgeber
etwa 30%
Die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung ist abhängig von der Branche und der Position des Arbeitnehmers, liegt in der Regel aber bei etwa 30%.
Arbeitnehmer
etwa 10%
Die Höhe der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ist abhängig von der Branche und der Beschäftigung, liegt in der Regel aber bei etwa 10%.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Arbeitnehmer in Italien haben Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr. Abhängig von der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters können Tarifverträge zusätzliche Urlaubstage vorsehen. Im Allgemeinen kann der Arbeitnehmer frei entscheiden, wann er seinen Jahresurlaub in Anspruch nehmen will. Der Arbeitgeber kann jedoch bestimmte Beschränkungen einführen, um sicherzustellen, dass die Urlaubspläne mit den Bedürfnissen des Unternehmens vereinbar sind.
Zusätzlich gibt es in Italien zwölf gesetzliche Feiertage. Fallen diese auf einen Sonntag – ausgenommen natürlich Ostersonntag – werden sie auf den darauf folgenden Montag verschoben. Alternativ können Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Fall die Zahlung eines zusätzlichen Tagesverdienstes vereinbaren.
Für Arbeitnehmerinnen, die ein Kind erwarten, besteht Anspruch auf fünf Monate Mutterschutz, der wie folgt aufgeteilt werden kann:
zwei Monate vor und drei Monate nach der Entbindung
ein Monat vor und vier Monate nach der Entbindung
Während dieser Zeit erhält die Mutter ihr übliches Gehalt. Davon werden 80 Prozent vom INPS (der italienischen Sozialversicherungsbehörde) und 20 Prozent vom Arbeitgeber gezahlt.
Nach einer Überarbeitung des italienischen Vaterschaftsurlaubsgesetzes im Jahr 2022 haben Väter nun die Möglichkeit, zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub zu nehmen, während dessen sie vom INPS eine Beihilfe in Höhe von 100% ihres Gehalts erhalten. Im Falle von Mehrlingsgeburten wird der Vaterschaftsurlaub auf 20 Tage verlängert. Der Urlaub kann bis 5 Monate nach der Geburt genommen werden.
Des Weiteren besteht für Väter die Möglichkeit, die noch offenen Tage des Mutterschutzes zu übernehmen, sollte die Mutter früher als nötig zur Arbeit zurückkehren wollen. Die Bezahlung ist in diesem Fall die gleiche wie auch sonst während des Mutterschutzes.
Das Gesetzesdekret Nr. 105/2022 hat einige wichtige Änderungen an den italienischen Elternurlaubsregelungen gebracht. Die neuen Vorschriften sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Der Elternurlaub kann nun bis zu 11 Monate dauern. Aufteilung und Entlohnung sind wie folgt geregelt:
3 Monate für die Mutter, 3 Monate für den Vater und 3 Monate, die sich beide teilen können - also 9 Monate bezahlt zu einem Satz von 30% des üblichen Verdienstes
1 Monat zum Satz von 80% (muss bis zum 6. Lebensjahr des Kindes genommen werden)
1 zusätzlicher Monat zum Satz von 30% (nur unter bestimmten Bedingungen verfügbar)
Der Elternurlaub kann bis zum 12. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Außerdem steht Eltern unbezahlter Urlaub zu, wenn ihr Kind krank ist – gilt nur für Kinder unter acht Jahren.
Im Falle einer schweren Erkrankung oder des Todes eines Ehepartners (beziehungsweise eines nahen Familienmitglieds) haben Mitarbeiter ein Recht auf drei Tage Sonderurlaub (pro Jahr). Ist die Pflegebedürftigkeit eines abhängigen Familienmitglieds dokumentiert, besteht laut Gesetz ein Anspruch auf drei Tage bezahlten Sonderurlaub pro Monat. In schwerwiegenden Fällen können Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre Sonderurlaub für die Pflege eines kranken Familienmitglieds beantragen, während derer sie Leistungen vom italienischen Arbeitsministerium beziehen.
Mitarbeitern mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Jahren, studentischen Mitarbeitern sowie Mitarbeitern, die unter einen entsprechenden Tarifvertrag fallen, muss außerdem Sonderurlaub zu Studien- und Weiterbildungszwecken gewährt werden.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter zählen dazu auch die folgenden Kündigungsgründe:
dauerhafte Abwesenheit oder Unvermögen des Mitarbeiters, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen
personenbezogene Gründe wie Minderleistung oder Fehlverhalten
Massenentlassung oder andere objektive Gründe im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung
Eine fristlose Entlassung ist im Falle eines groben Fehlverhaltens des Mitarbeiters möglich. In allen anderen Fällen müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Kündigungsfrist einhalten, deren Länge von der Position des Arbeitnehmers abhängt: Für Arbeitgeber gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von 30 Tagen für normale Mitarbeiter und 60 Tage für Führungskräfte.
Auch solche Arbeitnehmer, die aus einem triftigen Grund, also zum Beispiel wegen groben Fehlverhaltens, gekündigt werden oder ihren Job freiwillig kündigen, haben Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe der angesparten Summe in dem für den jeweiligen Mitarbeiter angelegten Abfindungsfonds entspricht. Zu diesem Zweck müssen Arbeitgeber jährlich etwa 7,5 Prozent des Jahresgehalts des Arbeitnehmers zur Seite legen.
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