Hauptstadt
Reykjavík
Bevölkerung
370.000
Sprache
Isländisch
Zeitzone
UTC +0
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
17,95%
Währung
Isländische Krone (ISK)
Gehaltsabrechnung
(zwei-)wöchentlich / monatlich
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Island ist international für seine fantastische Work-Life-Balance bekannt, die sich in den hohen Produktivitätsraten und hervorragenden Leistungen der isländischen Arbeitskräfte widerspiegelt. Die arbeitende Bevölkerung des Landes gilt als jung, dynamisch, gut ausgebildet und mehrsprachig.
Tatsächlich verfügen die meisten Menschen in Island nicht nur über sehr gute Englischkenntnisse, sondern auch über fortgeschrittene Kenntnisse in mindestens einer weiteren europäischen Sprache. Ein Mitarbeiter in Island wird daher eine große Bereicherung für Ihr internationales Remote Team sein, sowohl in Bezug auf Kommunikation als auch in Bezug auf Skill-Set.
Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter in Island für länger als einen Monat beschäftigen wollen, der mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten soll, sind dazu verpflichtet, entweder einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen oder den Mitarbeiter zumindest in schriftlicher Form über die grundlegenden Konditionen des Beschäftigungsverhältnisses zu informieren. Zu diesen Informationen zählen:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit
Grundgehalt, Sonderzahlungen und Prämien sowie weitere Details zur Bezahlung
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Regelungen zur Altersvorsorge
Verweis auf geltende Tarifverträge
Das isländische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen. Es gibt keine Gesetz, das Isländisch als Vertragssprache für Arbeitsverträge festlegt.
Die Probezeit dauert in der Regel drei Monate.
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In Island liegt die wöchentliche Arbeitszeit bei 40 Stunden, aufgeteilt in fünf Acht-Stunden-Tage. Arbeitgeber sind überdies zur Einhaltung der folgenden Pausen- und Ruhezeiten verpflichtet:
mindestens 15 Minuten Pause nach sechs Stunden Arbeit – in den meisten Unternehmen sind Mittagspausen von einer halben bis zu einer Stunde plus zusätzliche Kaffeepausen von bis zu 35 Minuten üblich
mindestens elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
mindestens ein freier Tag pro Woche
Nach isländischem Arbeitsrecht zählt jegliche Arbeit, die über das normale tägliche Arbeitspensum von acht Stunden, beziehungsweise über eine 40-Stunden-Woche hinausgeht, als Überstunden und muss entsprechend vergütet werden. Der gesetzlich vorgeschriebene Stundensatz für Überstunden liegt bei exakt 1,0385 Prozent des Monatsgehalts des Mitarbeiters. Für Schichtarbeiter gelten gesonderte Regelungen. Die wöchentliche Arbeitszeit sollte 48 Stunden jedoch nicht überschreiten, inklusive Überstunden.
Es ist üblich, Mitarbeiter in Island entweder wöchentlich oder monatlich zu bezahlen. In manchen Branchen ist eine Bezahlung im Zwei-Wochen-Rhythmus gängig.
In Island gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen wird die Mindestvergütung für jeden Industriezweig separat als Teil des Tarifvertrags ausgehandelt.
Die zulässige Dauer des Krankenstandes und die Höhe des zu zahlenden Krankengeldes werden in Island tarifvertraglich geregelt, was dazu führt, dass für Arbeitnehmer aus verschiedenen Branchen unterschiedliche Krankengeldansprüche bestehen. Im ersten Beschäftigungsjahr hat jedoch jeder Arbeitnehmer unabhängig von seiner Beschäftigung Anspruch auf mindestens zwei voll bezahlte Krankentage pro Monat.
Ab dem zweiten Dienstjahr erhöht sich die Anzahl der zulässigen Krankentage wie folgt:
nach einem Jahr: ein Monat voll bezahlter Krankenstand
nach drei Jahren: ein Monat voll bezahlter Krankenstand + ein Monat, der zu Tagessätzen bezahlt wird
nach fünf Jahren: ein Monat voll bezahlter Krankenstand + zwei Monate, die zu Tagessätzen bezahlt werden
Mitarbeiter, die im laufenden Kalenderjahr mindestens zwölf Monate bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren, haben Anspruch auf einen Jahresbonus. Dieser wird für gewöhnlich im Dezember ausgezahlt.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Island die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
20%
20% Körperschaftssteuer
24% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 46,25%
Steuersätze und monatliche Einkommensgrenzen (inkl. 14,45% Gemeindesteuer)
Bis zu 409.986 ISK - 31,45%
409.987 ISK bis 1.151.012 ISK - 37,95%
Über 1.151.012 ISK - 46,25%
Arbeitgeber
17,95%
6,35% Sozialversicherungsbeitrag
11,5% gesetzliche Altersvorsorge
0,1% Icelandic Rehabilitation Fund (VIRK)
Freiwilliger 2%-Beitrag zur Altersvorsorg
Arbeitnehmer
bis zu 8%
4% Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Altersvorsorge
optional zusätzlich 4% für private Altersvorsorge)
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Arbeitnehmern in Island stehen 24 bezahlte Urlaubstage pro Jahr zu. Der Zeitraum, in dem Mitarbeiter von ihrem Recht auf Urlaub Gebrauch machen können, erstreckt sich jeweils vom 2. Mai bis zum 15. September eines jeden Jahres. Zwischen dem 1. Mai und dem 15. August ist ein spezielles Urlaubsgeld auszuzahlen, das mindestens 10,17 Prozent des Verdienstes des Arbeitnehmers betragen sollte.
Darüber hinaus gibt in Island 16 gesetzliche Feiertage, einschließlich Oster- und Pfingstsonntag. Arbeitnehmer, die an einem Feiertag arbeiten müssen, werden zu einem Stundensatz von 1,375 Prozent ihres üblichen Monatsgehalts bezahlt.
Mütter und Väter in Island haben nach der Geburt eines Kindes das Recht auf einen sechsmonatigen Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub. Während dieser Zeit erhalten die Eltern von der isländischen Regierung Mutterschafts-/Vaterschaftsleistungen in Höhe von 80% ihres normalen Lohns (bis zu einem Höchstbetrag von 600.000 ISK pro Monat).
6 Wochen sind auf den anderen Elternteil übertragbar. Der Urlaub kann genommen werden, bis das Kind 24 Monate alt ist. Für die Mutter kann der Urlaub bis zu 1 Monat vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen.
Es besteht ein zusätzlicher Anspruch auf 13 Wochen unbezahlten Elternurlaub, der jederzeit genommen werden kann, bis das Kind acht Jahre alt wird.
Weiter können Eltern bis zu zehn Tage Sonderurlaub pro Jahr beantragen, um sich um ihre kranken Kinder zu kümmern – gilt nur für Kinder unter 13 Jahren. Im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung eines Kindes oder Ehepartners können bis zu drei Monate Sonderurlaub gewährt werden.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter sind auch die folgenden Kündigungsgründe zulässig (nicht vollständige Liste):
betriebsbedingte Kündigung
fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens
Verstoß gegen die Bestimmungen des Arbeitsvertrages (gilt für beide Vertragsparteien)
Minderleistung des Mitarbeiters
längere krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind wie folgt festgesetzt:
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
In der Praxis variieren die Kündigungsfristen je nach Arbeits- oder Tarifvertrag jedoch zwischen einer Woche und sechs Monaten, wobei drei Monate durchaus üblich sind. Im Falle einer Kündigung wegen groben Fehlverhaltens des Mitarbeiters oder einer Kündigung wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Das isländische Gesetz gewährt Arbeitnehmern keinen Anspruch auf eine Abfindung.
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