Hauptstadt
Helsinki
Bevölkerung
5,54 Millionen
Sprache
Finnisch
Zeitzone
UTC +2
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
circa 20%
Währung
Euro (EUR)
Gehaltsabrechnung
(halb-)monatlich
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Arbeitnehmer in Finnland profitieren von hohen Sozialschutzstandards, einer allgemein guten Work-Life-Balance und einer hohen Lebensqualität. Unternehmen, die in einem so stabilen und vorteilhaften Arbeitsumfeld rekrutieren, können sicher sein, dass ihre neuen Mitarbeiter nicht nur produktiv und glücklich mit ihrer Arbeit sind, sondern auch hervorragende Leistungen erbringen.
Darüber hinaus sind flexible Arbeitszeiten in Finnland Standard – tatsächlich gelten agile Arbeitszeitmodelle seit mehreren Jahrzehnten als Teil der finnischen Arbeitskultur – sodass die Planung einer Teambesprechung mit mehreren Mitgliedern Ihres Remote Teams, die sich in unterschiedlichen Zeitzonen befinden, für Ihre Talente aus Finnland kein Problem sein sollte.
Obwohl es rechtlich gesehen auch möglich ist, Arbeitsverträge mündlich oder elektronisch abzuschließen, ist es gängige Praxis, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen, der die grundlegenden Arbeitsbedingungen festlegt. Dazu gehören:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten und Überstundenregelung
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Probezeit
Verweis auf geltende Tarifverträge
Geltende Regelungen für Arbeit im Ausland
Selbst wenn kein schriftlicher Vertrag zustande kommt, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer die oben genannten Konditionen seines Arbeitsverhältnisses in Schriftform erhält. Die Mehrzahl der Arbeitsverträge in Finnland ist unbefristet, aber befristete Verträge sind ebenso möglich.
In Finnland ist es üblich, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Probezeit einigen. Diese sollte jedoch nicht länger als sechs Monate sein – vier Monate je nach geltendem Tarifvertrag.
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In Finnland arbeiten Arbeitnehmer in der Regel 40 Stunden pro Woche, d. h. acht Stunden pro Tag und fünf Tage pro Woche. In Bezug auf Ruhe- und Pausenzeiten schreibt das finnische Arbeitszeitgesetz vor, dass allen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 35 Stunden pro Woche zusteht. Diese sollte nach Möglichkeit den Sonntag einschließen.
Außerdem gelten die folgenden weiteren Regelungen:
eine Pause von mindestens 30 Minuten – in den meisten Fällen sogar eine Stunde – ist Pflicht, wenn die tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers sechs Stunden überschreitet
die tägliche Ruhezeit darf nicht kürzer als elf Stunden sein
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, jedes Mal die Zustimmung seiner Mitarbeiter einzuholen, wenn Überstundenarbeit notwendig ist. Die wöchentliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers darf jedoch in keinem Fall 48 Stunden überschreiten – inklusive Überstunden. Innerhalb von vier Monaten darf ein Mitarbeiter nicht mehr als 138 Überstunden erbringen. Auf ein ganzes Jahr gesehen ist die Anzahl der Überstunden auf 250 Stunden begrenzt.
Für die ersten beiden Überstunden, die an einem Tag erbracht werden, liegt der Überstundenzuschlag bei 50 Prozent. Jede weitere Stunde muss zum doppelten Lohnsatz vergütet werden.
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter entweder einmal oder zweimal im Monat bezahlen.
In Finnland gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Stattdessen wird der entsprechende Mindestlohn für jede Branche als Teil des Tarifvertrags ausgehandelt.
Mitarbeiter, die mindestens einen Monat für einen Arbeitgeber gearbeitet haben, haben im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu 10 Tage (Tag der Krankmeldung plus 9 Folgetage). In Fällen, in denen der Krankenstand länger als neun Tage dauert, zahlt die Krankenkasse ab dem zehnten Tag Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des üblichen Gehalts.
Die Zahlung des Krankengeldes ist in der Regel auf 300 Arbeitstage begrenzt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber unverzüglich über seine Abwesenheit zu informieren und innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vorzulegen.
Ein 13. Monatsgehalt oder vergleichbare Boni sind gesetzlich nicht vorgesehen. Allerdings geben viele Tarifverträge dem Arbeitnehmer Anspruch auf einen Urlaubsbonus in Höhe von 50% des während der Urlaubsperiode verdienten Gehalts.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Finnland die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
20%
20% Körperschaftssteuer
24% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 44% *
12,64% bis 44% nationale Steuer
7,4% Gemeindesteuer auf bestimmte Einkünfte (Durchschnitt)
1 % bis 2,1 % Kirchensteuer (optional)
Arbeitgeber
etwa 20%
17,39% Rentenversicherung
etwa 0,57% Berufsunfallversicherung
etwa 0,06% Gruppenlebensversicherung
0,52% Arbeitslosenversicherung auf Bruttogehälter bis zu 2.251.500 EUR (2,06% bei Überschreitung)
1,53% Krankenversicherung
Arbeitnehmer
etwa 11%
1,96% Kranken- und Krankentagegeldversicherung
7,15% Rentenversicherung
1,5% Arbeitslosenversicherung (nur Arbeitnehmer zwischen 17 und 64)
* Weitere Informationen
Die nationalen Steuersätze reichen von 12,64 % bis 44 %:
Bis zu 19.990 EUR: 12,64 %.
19.900 EUR - 29.700 EUR: 2.515 EUR + 19%
29.700 EUR - 49.000 EUR : 4.377 EUR + 30,25%
49.000 EUR - 85.800 EUR: 10.215 EUR + 34%
Über 85.800 EUR: 22.727 EUR + 44%
Die Gemeindesteuersätze liegen zwischen 4,36% und 10,86%, im Durchschnitt bei 7,4%.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Während des ersten Dienstjahres stehen dem Arbeitnehmer pro Beschäftigungsmonat zwei bezahlte Urlaubstage zu, also insgesamt 24 Tage. Danach erhöht sich die Zahl der Urlaubstage auf zweieinhalb Tage pro Monat, was insgesamt 30 Urlaubstagen pro Jahr entspricht. Samstage sind hierbei mit berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es in Finnland 13 gesetzliche Feiertage – einschließlich Oster- und Pfingstsonntag.
Das finnische System für den Elternurlaub wurde im Jahr 2022 reformiert. Nach den neuen Regeln erhalten schwangere Frauen eine gesetzliche Zulage für eine Dauer von 40 Tagen, die sie in den letzten Wochen der Schwangerschaft in Anspruch nehmen können. Weitere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.
Eltern von neugeborenen Kindern haben Anspruch auf Elterngeld für eine Dauer von 320 Tagen (d. h. 160 Tage pro Elternteil). 63 Tage des individuellen Urlaubsanspruchs jedes Elternteils sind auf den anderen Elternteil übertragbar.
Der Urlaub kann bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Es ist möglich, den Urlaub in bis zu vier einzelne Urlaubszeiträume aufzuteilen. Bei Mehrlingsgeburten wird die Zulage für weitere 84 Tage (pro Kind) gezahlt.
Nach Vollendung des ersten Dienstjahres haben Arbeitnehmer das Recht auf unbezahlten Sonderurlaub zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter erkennt das finnische Arbeitsrecht auch die folgenden Kündigungsgründe als valide an (nicht vollständige Liste):
betriebsbedingte Kündigung, inklusive Massenentlassungen etc.
fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens
Verstoß gegen die Bestimmungen des Arbeitsvertrages
Minderleistung des Mitarbeiters
Unvermögen des Arbeitnehmers nach längerer Krankheit oder Verletzung die Arbeit wieder aufzunehmen
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber variieren zwischen zwei Wochen und sechs Monaten, je nach Länge der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters:
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
Für Arbeitnehmer, die ihren Job kündigen wollen, gelten kürzere Kündigungsfristen: 14 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als fünf Jahren und ein Monat bei längerer Betriebszugehörigkeit.
Mitarbeitern über 45, die im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt werden, kann eine Abfindung gezahlt werden. Diese wird jedoch nicht vom Arbeitgeber erbracht, sondern aus öffentlichen Mitteln bezogen. Die meisten Arbeitnehmer haben im Kündigungsfall lediglich Anspruch auf die ihnen bis zum Ende der Kündigungsfrist zustehenden Zahlungen.
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