Hauptstadt
Quito
Bevölkerung
17,6 Millionen
Sprache
Spanisch
Zeitzone
UTC -5 bis UTC -6
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
bis zu 20,48%
Währung
US-Dollar (USD)
Gehaltsabrechnung
wöchentlich oder monatlich
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Für Unternehmen, die neue Talente im Ausland einstellen möchten, ist Ecuador vor allem wegen der niedrigen Lohnkosten sehr attraktiv. Die Löhne liegen weit unterhalb der westlichen Standards und auch die Sozialabgaben sind nur ein Bruchteil dessen, was in anderen Ländern anfällt.
Allerdings sind die geringen Beschäftigungskosten nicht der einzige Aspekt, der Ecuador zu einer guten Option für internationale Unternehmen macht, die auf der Suche nach neuen Mitarbeitern sind: Die offizielle Landessprache, die von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung gesprochen wird, ist Spanisch. Mitarbeiter in Ecuador einzustellen ist folglich eine tolle Erweiterung der in Ihrem internationalen Team vorhandenen Sprachkenntnisse.
Obwohl per Gesetz auch mündlich geschlossene Verträge gültig sind, ist es gängige Praxis, bei der Einstellung neuer Mitarbeiter in Ecuador einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen. Der Vertrag sollte in Spanisch abgefasst sein und mindestens die folgenden grundlegenden Konditionen des Arbeitsverhältnisses beinhalten:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Probezeit (falls festgelegt)
Die meisten Arbeitsverträge in Ecuador werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Befristete Anstellungsverträge sind unter bestimmten Bedingungen jedoch ebenfalls möglich.
Die Probezeit für neue Mitarbeiter dauert in Ecuador für gewöhnlich 90 Tage.
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Die wöchentliche Arbeitszeit liegt normal bei 40 Stunden pro Woche, was fünf Acht-Stunden-Tagen entspricht.
Erbringt ein Mitarbeit zusätzliche Arbeitsstunden, so zählen diese als Überstunden und müssen entsprechend entlohnt werden. Der Überstundenzuschlag liegt an normalen Arbeitstagen bei 50 Prozent und an Feiertagen bei 100 Prozent.
Die meisten Unternehmen bezahlen ihre Beschäftigten einmal im Monat.
Aktuell (Stand Februar 2023) liegt der nationale Mindestlohn bei 450 US-Dollar pro Monat.
Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung vorübergehend arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Krankengeld. In den ersten drei Tagen des Krankenstandes zahlt in der Regel der Arbeitgeber ein Krankengeld in Höhe von 50 Prozent des üblichen Verdienstes. Alle weiteren Krankheitstage werden von der ecuadorianischen Sozialversicherungsbehörde (IESS) abgedeckt (vorausgesetzt, der Arbeitnehmer erfüllt die notwendigen Voraussetzungen).
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein 13. und 14. Monatsgehalt, das jeweils spätestens am 24. Dezember, beziehungsweise spätestens am 15. August ausgezahlt werden sollte. Während das 13. Gehalt dem vollen Gehalt des Mitarbeiters entspricht, ist das 14. Monatsgehalt auf die Höhe des nationalen Mindestlohns begrenzt. Darüber hinaus sind Unternehmen zum Profit Sharing verpflichtet.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Ecuador die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
25%
25% Körperschaftssteuer
12% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 37% *
Lohnsteuersätze reichen von 0% bis 37%
Arbeitgeber
bis zu 20,48%
12,15% Beitrag zur ecuadorianischen Sozialversicherung
zusätzliche 8,33% nach dem ersten Beschäftigungsjahr
Arbeitnehmer
9,45%
9,45% Beitrag zur Sozialversicherung
*Weitere Informationen
Individuelles Einkommen wird progressiv besteuert, wobei die folgenden Steuerstufen gelten:
Bis zu USD 11.722 - 0%
USD 11.722 bis USD 14.935 - 5%
USD 14.935 bis USD 18.666 - 10%
USD 18.666 bis USD 22.418 - 12%
USD 22.418 bis USD 32.783 - 15%
USD 32.783 bis USD 43.147 - 20%
USD 43.147 bis USD 53.512 - 25%
USD 53.512 bis USD 63.876 - 30%
USD 63.876 bis USD 103.644 - 35%
Über USD 103.644 - 37%
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
In den ersten fünf Jahren der Betriebszugehörigkeit hat ein Mitarbeiter Anspruch auf 15 Tage bezahlten Urlaub im Jahr. Danach erhöht sich der jährliche Urlaubsanspruch im Vier-Jahres-Rhythmus um jeweils einen zusätzlichen Tag, bis das Maximum von 30 Tagen erreicht wird.
In Ecuador gibt es elf gesetzliche Feiertage, an denen Arbeitnehmer in der Regel nicht arbeiten müssen. Darunter zwei Tage anlässlich der jährlichen Feierlichkeiten zum Karneval.
Arbeitnehmerinnen, die ein Kind erwarten, stehen bis zu zwölf Wochen voll bezahlter Mutterschutz zu, der zwei Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin beginnt. Im Fall von Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz um zehn zusätzliche Tag. Das Mutterschaftsgeld wird anteilig von Arbeitgeber (25 Prozent) und Sozialversicherung (75 Prozent) gezahlt. Der Vaterschaftsurlaub ist derzeit auf zehn Tage begrenzt.
Das Gesetz sieht keine Elternzeit vor.
Arbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf 25 Tage Sonderurlaub, wenn eins ihrer Kinder ins Krankenhaus muss, sowie einen Tag Urlaub bei familiären Todesfällen.
Kündigungsverfahren in Ecuador können recht kompliziert sein. Plant ein Arbeitgeber, einen Mitarbeiter aufgrund seines Verhaltens zu entlassen, so muss er in der Regel einen unabhängigen Arbeitsinspektor benachrichtigen, der dann darüber entscheidet, ob die Entlassung rechtmäßig ist oder nicht.
Allgemein anerkannte Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind:
betriebsbedingte Kündigung – 30 Tage Kündigungsfrist
Fehlverhalten des Mitarbeiters, einschließlich Unaufrichtigkeit und mangelnde Disziplin – keine Kündigungsfrist als solche, aber Möglichkeit, den Arbeitsvertrag bis zum endgültigen Urteil des Arbeitsinspektorates ruhen zu lassen
andere personenbezogene Gründe wie unzureichende Leistung oder Unfähigkeit des Mitarbeiters, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen – keine gesetzliche Kündigungsfrist, aber kein Mitarbeiter kann entlassen werden, bevor er sein erstes Beschäftigungsjahr vollendet hat (gilt erst nach Ablauf der Probezeit)
Mitarbeiter, die aus anderen Gründen als ihrem persönlichen Verhalten entlassen werden, haben Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab:
drei Monatsgehälter während der ersten drei Jahre der Betriebszugehörigkeit
ein Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit, wenn die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers drei Jahre überschreitet
Bei der Kündigung von Arbeitnehmern mit einem befristeten Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zusätzlich einen Bonus in Höhe von 25 Prozent des üblichen Monatsverdienstes zahlen. Das Gleiche gilt für Mitarbeiter, die betriebsbedingt gekündigt werden, sowie für solche Fälle, die als „plötzliche Entlassung“ klassifiziert werden.
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