Hauptstadt
Berlin
Bevölkerung
83,2 Millionen
Sprache
Deutsch
Zeitzone
UTC +1
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
circa 21%
Währung
Euro (EUR)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Deutschland genießt international ein ausgezeichnetes Renommee, was Wissenschaft, Technologie und Automatisierungsprozesse angeht. Dementsprechend bietet die Bundesrepublik ausländischen Unternehmen, die hierzulande frische Talente anheuern wollen, eine große Auswahl an hochqualifizierten Arbeitskräften, insbesondere in Bereichen wie Informatik und Ingenieurwesen. Die stabile und produktive Wirtschaft des Landes fördert Innovation und Forschung und die insgesamt guten Englischkenntnisse der arbeitenden Bevölkerung erleichtern die Kommunikationsprozesse mit internationalen Arbeitgebern.
Unternehmen, die neue Mitarbeiter in Deutschland einstellen wollen, sollten in jedem Fall einen detaillierten Arbeitsvertrag aufsetzen, den beide Vertragsparteien unterzeichnen. Generell unterscheidet das deutsche Recht zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen. Daneben gibt es weitere Unterkategorien, wie z. B. Verträge für freie Mitarbeiter und Verträge für Praktikanten.
Folgende Angaben gehören in einen Arbeitsvertrag:
Name und Anschrift des Arbeitgebers (vollständiger Firmenname und Vertreter) und des Arbeitnehmers
Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses (letzteres nur bei einem befristeten Vertrag)
Arbeitsort (wenn der Arbeitnehmer mehrere Arbeitsorte hat, muss dies im Vertrag angegeben werden)
kurze Beschreibung der auszuführenden Tätigkeit
Informationen über Gehalt, Boni, Zahlungsmethode, Zahltag und andere Aspekte, die sich auf die Vergütung beziehen
Arbeitszeiten
Urlaubsansprüche
Kündigungsfristen im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Hinweise auf kollektivrechtliche Regelungen, wie z.B. Tarifverträge
Es ist außerdem üblich, dass Arbeitsverträge auch Angaben zur Probezeit, Überstundenvergütung etc. enthalten. Generell fallen Arbeitsverträge in Deutschland sehr detailliert und umfangreich aus.
In Fällen, in denen kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen anderweitig schriftlich mitgeteilt werden.
Vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags müssen sich beide Parteien auf eine Probezeit einigen. Die Probezeit sollte in keinem Fall länger als sechs Monate dauern. Während dieser Zeit verkürzt sich die gesetzliche Kündigungsfrist auf zwei Wochen.
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Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in der Regel zwischen 38 und 40 Stunden pro Woche. 48-Stunden-Wochen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, sollten aber einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten. Ein normaler Arbeitstag umfasst in der Regel acht Stunden und kann auf maximal zehn Stunden ausgedehnt werden.
Nach sechs Stunden Arbeit steht jedem Mitarbeiter eine 30-minütige Pause zu, die entweder bezahlt oder unbezahlt sein kann. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen.
Die Erbringung und Vergütung von Überstunden unterliegt den Bedingungen des Arbeitsvertrags oder den Regelungen eines Tarifvertrags. Sieht der Vertrag keine Überstunden vor, darf der Arbeitgeber auch keine Überstunden verlangen. Es sei denn, es liegt ein Notfall vor. Überstunden können entweder bezahlt oder durch zusätzliche freie Tage ausgeglichen werden.
In Deutschland ist es üblich, Mitarbeiter monatlich zu bezahlen. Der exakte Zahltag wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Die meisten Arbeitnehmer erhalten ihren Lohn am letzten Tag des Monats oder am ersten Tag des Folgemonats. Es ist aber auch möglich, Mitarbeiter Mitte des Monats zu bezahlen.
Im Oktober 2022 ist der nationale Mindestlohn in Deutschland auf 12,00 Euro pro Stunde angestiegen. Dieser Mindestlohn wird auch im Jahr 2023 gültig sein. Die nächste Erhöhung ist für 2024 geplant.
Wenn Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht zur Arbeit gehen können, erhalten sie für insgesamt sechs Wochen weiterhin ihr normales Gehalt. Danach verringert sich das Krankengeld auf 70 Prozent ihres Bruttogehalts und wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Arbeitnehmer, die länger als drei aufeinanderfolgende Tage krankheitsbedingt der Arbeit fernbleiben, sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Seit Januar 2023 werden diese Bescheinigungen vom behandelnden Arzt ausgestellt und elektronisch übermittelt. Der Arbeitgeber ruft dann die entsprechenden Informationen direkt bei der Krankenkasse ab.
Die meisten Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern ein 13. Monatsgehalt als Jahresbonus.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Deutschland die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
15%
15% Körperschaftssteuer (15,825% einschließlich Solidaritätszuschlag)
7% - 17% kommunale Gewerbesteuer
19% Umsatzsteuer
Arbeitnehmer
bis zu 45%
Bis zu EUR 10.908: 0%
EUR 10.908 - EUR 15.999: 14% -24%
EUR 15.999 - EUR 62.809: 24% - 42%
EUR 62.809 - EUR 277.825: 42%
Über EUR 277.825: 45%
5,5 % Solidaritätszuschlag auf die jährliche Einkommensteuer, die 17.543 EUR übersteigt
Zusätzliche Kirchensteuer kann anfallen (8%-9%)
Arbeitgeber
etwa 21%
9,3% Rentenversicherung
1,3% Arbeitslosenversicherung
7,3% Krankenversicherung (plus 0,8% Zusatzbeitrag)
1,525% Pflegeversicherung
etwa 1,3% Unfallversicherung (branchenabhängig)
0,06% Insolvenzgeldumlage
Arbeitnehmer
etwa 19%
9,3% Rentenversicherung
1,3% Arbeitslosenversicherung
7,3% Krankenversicherung (plus 0,8% Zusatzbeitrag)
1,525% Pflegeversicherung (1,875% für kinderlose Arbeitnehmer)
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Per Gesetz hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr. Umfasst die Standard-Arbeitswoche des Arbeitnehmers sechs Tage, so stehen ihm mindestens 24 Tage Urlaub zu. In der Praxis geben die meisten Arbeitgeber ihren Angestellten zwischen 25 und 30 bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
Im Allgemeinen müssen Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub innerhalb des jeweiligen Jahres nehmen. Einige Unternehmen erlauben Mitarbeitern jedoch, ungenutzten Urlaub in das folgende Jahr zu übertragen. Laut Gesetz müssen die bezahlten Urlaubstage aus dem Vorjahr bis zum 31. März verbraucht werden.
In Deutschland gibt es elf offizielle Feiertage, die Unternehmen einhalten müssen – plus eine Reihe von Feiertagen, die nur in bestimmten Bundesländern gelten.
Arbeitnehmerinnen in Umständen haben Anspruch auf 14 Wochen voll bezahlten Mutterschutz: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. In einigen Fällen, z. B. bei Frühgeburten, kann der Mutterschaftsurlaub auf 18 Wochen verlängert werden.
Aktuell sieht die deutsche Gesetzgebung keinen separaten Vaterschaftsurlaub vor. Allerdings genießen Väter die gleichen Ansprüche auf Elternzeit wie Mütter.
Sowohl Mütter als auch Väter haben Anspruch auf Elternzeit, bis ihr Kind drei Jahre alt ist. Die Gesamtdauer der Elternzeit beträgt für beide Elternteile 36 Monate – für die Mutter beginnt die Elternzeit nach dem Ende des Mutterschutzes.
Elterngeld wird für zwölf oder maximal 14 Monate gezahlt und zwar von der Sozialversicherung. Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn offiziell beantragt werden. Alternativ können Eltern für die Dauer der Elternzeit Teilzeitarbeit beantragen.
Nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten genießen Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich Kündigungsschutz. Arbeitgeber brauchen also einen guten Grund, um einen Mitarbeiter zu entlassen, dazu zählen:
die persönliche Situation des Arbeitnehmers (z. B. Langzeiterkrankung)
das Verhalten des Arbeitnehmers (z. B. Verstoß gegen den Arbeitsvertrag)
betriebsbedingte Kündigung (z. B. bei Liquidation des Unternehmens)
Auch eine einvernehmliche Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses ist möglich. Ebenso endet das Anstellungsverhältnis bei Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags.
Unternehmen, die einen Mitarbeiter kündigen wollen, müssen bestimmte Kündigungsfristen einhalten, deren Länge von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters abhängt. In keinem Fall darf die Kündigungsfristen kürzer als vier Wochen ausfallen. Die Kündigungsfristen sind wie folgt gestaffelt:
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
Arbeitnehmer, die ihre Anstellung kündigen möchten, müssen die Frist einhalten, die in ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist.
Sofern die Kündigung nicht betriebsbedingt ist, besteht keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Abfindung. Es kann jedoch sein, dass Arbeitnehmer aufgrund von Tarifverträgen Anspruch auf eine Abfindung haben. Ist dies der Fall, beträgt die Abfindung in der Regel 50 Prozent des Monatsgehalts des Mitarbeiters multipliziert mit seinen Dienstjahren.
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