Hauptstadt
Kopenhagen
Bevölkerung
5,84 Millionen
Sprache
Dänisch
Zeitzone
UTC+1
Arbeitswoche
37 Stunden
Lohnnebenkosten
10.000 DKK - 12.000 DKK
Währung
Dänische Kronen (DKK)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Dänemark ist bekannt für eine exzellente Work-Life-Balance, die sich nicht nur positiv auf die Produktivität sondern auch auf die Jobzufriedenheit der arbeitenden Bevölkerung auswirkt. Tatsächlich gehören dänische Arbeitnehmer zu den produktivsten und fleißigsten der Welt. Obwohl die offizielle Landessprache Dänisch ist, verfügt die Mehrheit der Bevölkerung über sehr gute Englischkenntnisse, weswegen es relativ einfach ist, neue Mitarbeiter aus Dänemark in remote Teams zu integrieren.
Jeder Arbeitnehmer in Dänemark, der über einen Zeitraum von mehr als einem Monat hinweg mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, muss einen Arbeitsvertrag erhalten. Dieser sollte zumindest die grundlegenden Konditionen des Arbeitsverhältnisses beinhalten. Dazu gehören:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten und Überstundenregelung
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Verweis auf geltende Tarifverträge
Die Länge der Probezeit wird im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters festgehalten. Diese sollte nicht länger als drei Monate sein.
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Für die meisten Arbeitnehmer in Dänemark liegt die wöchentliche Arbeitszeit bei 37 Stunden, verteilt auf fünf Arbeitstage (gewöhnlich von Montag bis Freitag).
In den meisten Unternehmen erhalten die Mitarbeiter eine 30-minütige Frühstückspause, die entweder bezahlt oder unbezahlt sein kann, sowie eine zusätzliche Pause, wenn der Arbeitstag länger als sechs Stunden dauert. Die tägliche Ruhezeit eines Mitarbeiters darf nicht kürzer als elf Stunden sein. Pro Woche steht jedem Arbeitnehmer mindestens ein richtiger Ruhetag, d.h. volle 24 Stunden beginnend nach einer täglichen Ruhezeit, zu.
In bestimmten Branchen und Arbeitsbereichen ist Überstundenarbeit durchaus üblich. Laut dänischem Arbeitsrecht dürfen Arbeitnehmer jedoch nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, Überstunden mit eingeschlossen.
Überstunden können entweder zusammen mit dem normalen Gehalt des Arbeitnehmers ausbezahlt oder durch zusätzliche Urlaubstage kompensiert werden. In jedem Fall muss die Überstundenregelung eindeutig im Arbeitsvertrag festgelegt werden.
Es üblich, Mitarbeiter einmal im Monat zu bezahlen.
In Dänemark gibt es keinen nationalen Mindestlohn. Stattdessen werden die Mindestlöhne für jede Branche per Tarifvertrag festgelegt.
Die Länge des Krankenstandes sowie die Höhe des zu zahlenden Krankengeldes werden sowohl von Tarifverträgen als auch dem individuellen Arbeitsvertrag bestimmt. In der Regel sollten Arbeitnehmer im Krankheitsfall fünf Wochen lang ihr volles Gehalt beziehen – verlängerbar um weitere vier Wochen.
Für Arbeitnehmer, die keinen vertraglichen Regeln unterliegen, findet die Krankengeldverordnung (Act on Sickness Benefit) Anwendung. Dem Gesetz zufolge sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern während der ersten 30 Tage des Krankenstandes ihr normales Gehalt zu zahlen. Alle weiteren Krankheitstage werden von der Sozialversicherung abgedeckt (bis zu maximal 22 Wochen).
Das Gesetz schreibt keine Bonus- oder Prämienzahlungen vor, aber leistungsbasierte Boni sind zunehmend üblich.
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind die Steuersätze in Dänemark ziemlich hoch. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass das dänische Sozialversicherungssystem hauptsächlich durch allgemeine Steuern finanziert wird, während die spezifischen Beitragssätze zur Sozialversicherung, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden, extrem niedrig sind. Aktuell (Stand Februar 2023) sind die Beitragssätze wie folgt festgelegt:
Arbeitgeber
22%
22% Körperschaftssteuer
25% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 52,07%
8% Beitrag zum Arbeitsmarkt
12,09% – 15%* Lohnsteuer auf staatlicher und 25,018% (Durchschnitt) auf kommunaler Ebene
0,92% Kirchensteuer (Durchschnitt; optional)
Arbeitgeber
10.000 DKK – 12.000 DKK
Jährlicher Beitrag zu den verschiedenen Sozialversicherungen sowie zur Renten- und Arbeitsunfallversicherung: etwa 10.000 DKK – 12.000 DKK
Arbeitnehmer
1.135,80 DKK
Fester Jahresbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung: 1.135,80 DKK
* Der höhere Steuersatz von 15% wird ab einem Jahreseinkommen von DKK 568.900 angewendet (Stand 2023).
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Unter dem neuen dänischen Urlaubsgesetz haben alle Mitarbeiter von ihrem ersten Beschäftigungsjahr an Anspruch auf 5 Wochen (also 25 Tage) bezahlten Urlaub im Jahr. Pro Monat verdienen sich die Mitarbeiter folglich 2,08 Urlaubstage.
Darüber hinaus gibt es elf gesetzliche Feiertage in Dänemark, an denen Arbeitnehmer in der Regel nicht arbeiten müssen. Es obliegt dem Arbeitgeber, seinen Beschäftigten zusätzliche Urlaubstage anlässlich der nicht offiziellen Feiertage wie Heiligabend zu gewähren.
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben ein Anrecht auf insgesamt 18 Wochen Mutterschutz, davon vier Wochen vor und 14 Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe von 50 Prozent des üblichen Verdienstes. Je nach den Bestimmungen des geltenden Tarifvertrags kann sogar ein Anspruch auf das volle Gehalt bestehen.
Vätern stehen in Dänemark zwei Wochen Vaterschaftsurlaub zu, die innerhalb der ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes genommen werden müssen.
Im Jahr 2022 wurde das dänische Gesetz über den Mutterschaftsurlaub geändert. Nach den neuen Vorschriften haben Eltern, deren Kind(er) am oder nach dem 2. August 2022 geboren wurde(n), Anspruch auf jeweils 24 Wochen Elterngeld. Ein Teil des Urlaubs ist jedoch übertragbar. Weitere Einzelheiten finden Sie im folgenden Abschnitt.
Für Eltern mit Kindern, die vor dem 2. August 2022 geboren wurden, gilt die alte Regelung:
Mütter und Väter können nach dem Ende des Mutterschutzes bis zu 32 Wochen Elternzeit nehmen. Da die Elternzeit ein Familienanspruch ist, ist die Zahlung des Elterngeldes für beide Elternteile zusammen auf insgesamt 32 Wochen begrenzt.
Eine Verlängerung der Elternzeit um entweder acht oder vierzehn Wochen ist möglich. In diesem Fall wird der entsprechende Tagessatz für das Elterngeld jedoch gekürzt, um die zulässige Gesamtsumme nicht zu überschreiten.
Für Eltern mit Kindern, die am oder nach dem 2. August 2022 geboren sind, gelten die folgenden neuen Regeln:
24 Wochen Mutterschaftsgeld pro Elternteil
4 Wochen vor der Geburt für die Mutter reserviert
2 Wochen nach der Geburt für jeden Elternteil reserviert (und nicht übertragbar)
9 Wochen danach für jeden Elternteil
13 Wochen pro Elternteil, die übertragbar sind
Nach einem weiteren neuen Gesetz, das 2022 verabschiedet wurde, haben Paare, bei denen die Mutter drei oder mehr Kinder gleichzeitig zur Welt bringt, Anspruch auf zusätzliche 26 Wochen Elternurlaub, für die sie gesetzliche Leistungen erhalten.
Nach einer Änderung des Gesetzes über den Anspruch von Arbeitnehmern auf Freistellung von der Arbeit aus besonderen familiären Gründen haben Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Urlaub pro Jahr, um ein Familienmitglied zu unterstützen, das aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung Unterstützung benötigt.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Dazu zählen neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter auch die folgenden Kündigungsgründe (nicht vollständige Liste):
Stellenabbau oder sonstige betriebsbedingte Kündigungsgründe
fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens
dauerhaft unzureichende Leistung des Mitarbeiters
langfristige Krankheit
Die Kündigungsfristen variieren je nach Tarifvertrag und den im Arbeitsvertrag festgelegten Regeln. Als allgemeiner Standard legt das dänische Angestelltengesetz (Danish Salaried Employees Act) für Arbeitgeber die folgenden Kündigungsfristen fest (nur anwendbar, falls die Kündigung nicht auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist):
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
Weiter haben Arbeitnehmer, die mindestens zwölf Jahre ununterbrochen für dasselbe Unternehmen gearbeitet haben, Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts – drei Monatsgehälter, wenn die Betriebszugehörigkeit mehr als 17 Jahre beträgt. Je nach Branche können die Regelungen im jeweiligen Tarifvertrag jedoch leicht variieren.
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