Hauptstadt
Brüssel
Bevölkerung
11,58 Millionen
Sprache
Niederländisch, Französisch, Deutsch
Zeitzone
UTC+1
Arbeitswoche
38 Stunden
Lohnnebenkosten
circa 27%
Währung
Euro (EUR)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Belgien gehört zu den am besten bewerteten Ländern der Welt, was Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitsfreude angeht. Internationale Unternehmen, die in Belgien rekrutieren, können daher sicher sein, einen produktiven und glücklichen Mitarbeiter unter Vertrag zu nehmen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr loyal sein wird.
Das IMD World Competitiveness Center hat Belgien darüber hinaus 2017 den dritten Platz unter den Nationen mit den talentiertesten Arbeitskräften verliehen. Insbesondere bei den Englischkenntnissen konnte das Königreich Belgien in den vergangenen Jahren immer wieder punkten.
Obwohl das belgische Arbeitsrecht nicht vorschreibt, dass unbefristete Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen – die Schriftform ist nur für befristete Verträge, Teilzeitanstellungen und einige andere Beschäftigungsarten verpflichtend – ist es gängige Praxis, neue Mitarbeiter auf der Basis einen schriftlichen Arbeitsvertrags einzustellen, in dem die grundlegenden Arbeitsbedingungen beschrieben sind. Dazu zählen:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Stellenbeschreibung, Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten und Überstundenregelung
Fortbildungs- und Wettbewerbsverbotsklausel
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Die Sprache, in der der Arbeitsvertrag abgefasst werden muss, hängt davon ab, wo in Belgien das Unternehmen seinen Sitz hat. Unternehmen mit Sitz im Niederländisch sprechenden Teil Belgiens sollten ihren neuen Mitarbeitern einen Arbeitsvertrag in niederländischer Sprache aushändigen. Ebenso müssen Unternehmen mit Sitz im französischen oder deutschen Teil des Landes die jeweils geltenden Sprachregelungen beachten.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über den vereinheitlichen Beschäftigungsstatus (Unified Employment Status Act) sind Probezeiten nicht mehr erlaubt – Ausnahmen gelten für Studenten, Zeit- und Leiharbeiter.
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In der Regel arbeiten Arbeitnehmer in Belgien etwa acht Stunden pro Tag und 38 Stunden pro Woche. In Ausnahmefällen kann die Standardarbeitszeit länger ausfallen. Die zulässige Höchstarbeitszeit liegt bei elf Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche. Dafür ist jedoch eine Sondergenehmigung erforderlich.
An Sonntagen wird generell nicht gearbeitet. Darüber hinaus haben die meisten Arbeitnehmer noch einen weiteren freien Tag in der Woche. Die tägliche Ruhezeit darf nicht kürzer als elf Stunden sein. Bei Schichten, die länger als sechs Stunden dauern, steht den Mitarbeitern eine Pause von mindestens 15 Minuten zu.
Eine im Februar 2022 vorgeschlagene Gesetzesänderung für flexiblere Arbeitszeiten könnte Mitarbeitern zukünftig das Recht einräumen, eine Umverteilung der wöchentlichen Arbeitsstunden zu beantragen, um die Arbeitswoche auf vier statt fünf Tage zu verkürzen.
Sofern sie gesetzlich zulässig sind, müssen Überstunden mit einem Aufschlag von mindestens 50 Prozent der normalen Bezahlung vergütet werden. Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen und Ruhezeitregelungen zu jedem Zeitpunkt einhalten.
In Belgien werden Arbeitnehmer in der Regel einmal im Monat bezahlt.
Mindestlöhne sind in Belgien tarifvertraglich geregelt. Die Höhe der Mindestvergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Qualifikation und dem Dienstalter des Mitarbeiters sowie von der jeweiligen Region. Unter keinen Umständen darf der monatliche Verdienst eines Mitarbeiters weniger als 1.954,99 Euro betragen (Stand 2023).
Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern unter Vorlage eines ärztlichen Attestes Krankengeld zahlen. Bei mittleren und höheren Angestellten ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Monat lang das volle Arbeitsentgelt zu zahlen. Bei normalen Arbeitern ist die Höhe des Krankengeldes in Abhängigkeit von der Dauer des Krankenstandes wie folgt gestaffelt:
bis zu 7 Tagen: 100% des normalen Lohns
vom 8. bis zum 14. Tag: 85,88% des normalen Lohns
vom 15. bis zum 30. Tag: 25,88% des normalen Lohns bis zu der von der Krankenversicherung festgelegten Grenze und 85,88% des Anteils, der diese Grenze übersteigt
Ab dem zweiten Monat bezieht der Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenkasse in Höhe von 60 Prozent seines normalen Verdienstes.
Es ist üblich, durch leistungsbasierte Bonuszahlungen zusätzliche Anreize für Mitarbeiter zu schaffen. Ab dem 1. Mai 2023 haben alle Beschäftigten des privaten Sektors, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, Anspruch auf eine Fahrradzulage.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Belgien die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
25%
25% Körperschaftssteuer
21% Umsatzsteuer
Arbeitnehmer
bis zu 50%
Lohnsteuersätze:
25% (bis zu 15.200 EUR)
40% (bis zu 26.830 EUR)
45% (bis zu 46.440 EUR)
50% (über 46.440 EUR)
zusätzlich 0% bis 9% kommunale Steuer
Arbeitgeber
etwa 27%
Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber belaufen sich auf etwa 27% des Gehalts des Arbeitnehmers
Arbeitnehmer
13,07%
für Angestellte: 13,07% des Bruttogehalts
für Arbeiter: 13,07% des 1,08-fachen Bruttolohns
monatlicher Zusatzbeitrag zwischen 9,30 EUR und 60,94 EUR
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Arbeitnehmer in Belgien haben Anspruch auf vier Wochen bezahlten Jahresurlaub. Je nach Tätigkeitsfeld können Tarifverträge zusätzliche Urlaubstage vorschreiben.
Mitarbeitern steht ein zusätzliches Urlaubsgeld zu, das der Summe des normalen Verdienstes aus drei Wochen und drei Tagen entsprechen muss. Im ersten Beschäftigungsjahr besteht das Recht auf eine anteilige Gewährung des Jahresurlaubs.
Hinzu kommen die gesetzlichen Feiertage. Belgien zählt regulär zehn Feiertage – Ostersonntag und Pfingstsonntag ausgenommen – an denen Arbeit generell verboten ist.
Mitarbeiterinnen, die ein Kind erwarten, stehen 15 Wochen Mutterschutz zu, in denen sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse beziehen. Das Mutterschaftsgeld in Belgien beläuft sich auf 82 Prozent des normalen Gehalts während der ersten 30 Tage und 75 Prozent der normalen Löhne für die restliche Dauer des Mutterschutzes.
Väter können in den ersten vier Monaten nach der Geburt ihres Kindes bis zu 15 Tage Vaterschaftsurlaub beantragen. Während der ersten drei Tage erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber sein volles Gehalt. Die restlichen Tage werden von der Krankenkasse des Arbeitnehmers bezahlt. Das Vaterschaftsgeld liegt bei 82 Prozent des üblichen Lohns.
Adoptiveltern ist ein Adoptionsurlaub zu gewähren. Die Dauer hängt jedoch vom Alter des Kindes ab. Bei Kindern unter drei Jahren ist der Adoptionsurlaub auf maximal sechs Wochen begrenzt.
Zusätzlich zu Mutterschutz und Vaterschaftsurlaub haben sowohl Mutter als auch Vater das Recht, in bezahlte Elternzeit zu gehen, bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Die Elternzeit ist auf vier Monate begrenzt, die jedoch flexibel aufgeteilt werden können.
Unter den folgenden Umständen können Arbeitnehmer zusätzlichen Urlaub beantragen:
wichtige familiäre Ereignisse
zivilrechtliche Verpflichtungen
Gerichtstermine
unbezahlter Urlaub aus einem anderen „zwingenden“ Grund, der die sofortige Aufmerksamkeit und das Handeln des Mitarbeiters erfordert – begrenzt auf zehn Tage pro Jahr
5 Tage unbezahlter Urlaub für die persönliche Pflege oder Betreuung eines Familienmitglieds (im oben genannten Urlaubsanspruch von 10 Tagen enthalten)
Außerdem bestehen in Belgien mehrere Möglichkeiten für eine berufliche Auszeit, während der unter bestimmten Bedingungen besondere Leistungen vom Staat bezogen werden können.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Dazu zählen neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter auch die folgenden Szenarien (unvollständige Liste):
Massenentlassung oder betriebsbedingte Kündigung
fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens
nicht zufriedenstellende Leistung des Arbeitnehmers oder Untauglichkeit für den Job
Bei Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber der anderen Partei eine Kündigungsfrist einräumen. Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab und berechnet sich wie folgt (nach den 2014 und 2018 neu eingeführten Regeln):
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist Arbeitgeber
Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Für jedes weitere Jahr der Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber um drei zusätzliche Wochen – begrenzt auf 19 Dienstjahre.
Alternativ haben Arbeitgeber die Möglichkeit, das dem Angestellten für die Dauer der Kündigungsfrist zustehende Gehalt auszuzahlen. Eine Abfindung muss nur dann gezahlt werden, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird – in diesem Fall entspricht die Abfindung dem für die Dauer der Kündigungsfrist berechneten Gehalt. Allerdings kann auch bei Einhaltung der Kündigungsfrist eine Abfindung gezahlt werden.
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