Hauptstadt
Canberra
Bevölkerung
25,69 Millionen
Sprache
Englisch
Zeitzone
UTC+8 bis UTC+11
Arbeitswoche
38 Stunden
Lohnnebenkosten
15,35% - 17,35%
Währung
Australischer Dollar (AUD)
Gehaltsabrechnung
monatlich / zweiwöchentlich
This country guide is for informational purposes only and should not be construed as legal advice. The content of this guide contains general information, and although we update this guide regularly, it may not reflect current legal developments. Lano Software GmbH disclaims any liability for any actions you take or refrain from taking based on the content contained in this country guide.
Internationale Unternehmen, die Mitarbeiter in Australien einstellen, sichern sich einen grundlegenden Vorteil: Es bestehen keine Sprachbarrieren. Da Englisch in Australien Amtssprache ist, stellt Kommunikation mit den Remote-Mitarbeitern kein Problem dar.
Auch wegen seiner geografischen Lage wird Australien als Markt potenzieller Arbeitnehmer bei weltweit operierenden Unternehmen immer beliebter. “Down Under” gilt als perfekter Ausgangspunkt, um die eigenen Unternehmensgeschäfte in den asiatisch-pazifischen Raum auszuweiten. Mit einem der besten Bildungssysteme der Welt bietet Australien internationalen Recruitern außerdem einen großen Pool an hochqualifizierten, gut ausgebildeten Arbeitskräften, die ständig auf der Suche nach neuen, herausfordernden Jobmöglichkeiten sind, auch aus Übersee.
Das australische Gesetz unterscheidet generell zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen. Das Abfassen eines schriftlichen Anstellungsvertrags ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber bewährte Praxis. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte die grundlegenden Bedingungen des Arbeitsverhältnisses umreißen und folgende Punkte beinhalten:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Position, Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten und Überstundenregelung
Probezeit (sofern eine vereinbart wurde)
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Verweis auf geltende Tarifverträge
Im Allgemeinen sollte die Probezeit nicht länger als sechs Monate sein – zwölf Monate in Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern.
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Die wöchentliche Arbeitszeit in Australien liegt bei 38 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit beträgt also knapp 7,6 Stunden. Pausen und Ruhezeiten variieren je nach geltendem Tarifvertrag.
Unter dem landesweit geltenden Fair Work Act von 2009 können Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern verlangen, eine „angemessene“ Menge an Überstunden zu leisten, ohne sie dafür finanziell entschädigen zu müssen. Die Bezahlung von Überstunden kann jedoch durch einen entsprechenden Tarifvertrag verpflichtend sein. In diesen Fällen zählen alle Arbeitsstunden, die über die reguläre 38-Stunden-Woche hinaus erbracht wurden, als Überstunden und müssen entsprechend entlohnt werden.
Es ist möglich, Mitarbeiter entweder wöchentlich, monatlich oder zweimal im Monat zu bezahlen.
Der derzeitige Mindestlohn in Australien beträgt 21,38 AUD pro Stunde, was 812,60 AUD pro Woche entspricht (auf der Grundlage einer 38-Stunden-Woche). Er trat am 1. Juli 2022 in Kraft.
Jedem Arbeitnehmer in Australien stehen pro Jahr zehn Krankheits- und Pflegetage zu, die entweder bei persönlicher Krankheit oder für Kinderbetreuung und familiäre Notfälle genutzt werden können. Während dieser Zeit erhalten die Mitarbeiter ihren normalen Lohn.
In Australien gibt es kein Gesetz, das die Zahlung eines Jahresbonus oder sonstiger Prämien vorschreibt.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Australien die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (gültig für die Veranlagungsjahre 2022/2023 und 2023/2024):
Arbeitgeber
30%
30% Körperschaftssteuer
10% Umsatzsteuer (Standardsatz)
4,85% – 6,85% Lohnsummensteuer je nach Staat
Arbeitnehmer
bis zu 45% *
Einkommensteuer ist progressiv:
0% (bis zu 18.200 AUD) bis 45% (über 180.000 AUD)
Arbeitgeber
10,5% *
10,5% des Arbeitnehmereinkommens als Beitrag zur Altersvorsorge („Superannuation“)
Arbeitnehmer
bis zu 3,5%
2% Kranken- und Pflegeversicherung (Medicare und Disability Care)
zusätzlich 1,5% Zuschlag auf Einkommen jenseits bestimmter Einkommensgrenzen
* Weitere Infos
Die Lohnsteuersätze sind wie folgt festgelegt:
bis zu 18.200 AUD: 0%
18.200 AUD – 45.000 AUD: 19%
45.001 AUD – 120.000 AUD: 5.092 AUD + 32,5%
120.001 AUD – 180.000 AUD : 29.467 AUD + 37%
über 180.000 AUD: 51.667 AUD + 45%
Für im Ausland ansässige Mitarbeiter gelten andere Steuersätze:
Bis zu 120.000 AUD: 32,5%
120.000 - 180.000 AUD: 37 %
Über 180.000 AUD: 45 %
** Bis Juli 2025 soll der Superannuation Beitrag für Arbeitgeber bis auf 12% steigen:
ab Juli 2023: 11%
ab Juli 2024: 11,5%
ab Juli 2025: 12%
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Arbeitnehmer in Australien haben Anspruch auf vier Wochen bezahlten Jahresurlaub – fünf Wochen für Schichtarbeiter. Nicht verbrauchter Jahresurlaub verfällt nicht, sondern kann von einem Mitarbeiter über mehrere Jahre hinweg angesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich den Resturlaub auszahlen zu lassen.
Darüber hinaus zählt Australien sieben gesetzliche Feiertage, die in allen Staaten und Territorien begangen werden, sowie mehrere Feiertage, die nur in bestimmten Staaten, beziehungsweise Territorien gelten und an denen Unternehmen normalerweise geschlossen bleiben.
Mutterschutz wird in Australien in der Regel als Teil der Elternzeit betrachtet. Allerdings können Arbeitnehmerinnen bei schwangerschaftsbedingter Erkrankung oder im Fall einer Fehl- oder Totgeburt einen speziellen, unbezahlten Mutterschaftsurlaub beantragen. Des Weiteren haben Arbeitnehmerinnen das Recht, ihre normale Tätigkeit während der Schwangerschaft gegen einen sogenannten „Safe-Job“, also eine mit geringerem Arbeitsrisiko verbundene Tätigkeit, auszutauschen.
Nach der Geburt kann der Partner der Mitarbeiterin bis zu zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nehmen. Die australische Regierung bezahlt in dieser Zeit den Gegenwert des aktuell gültigen nationalen Mindestlohns.
In Australien besteht ein gesetzliches Recht auf bis zu 18 Wochen bezahlte Elternzeit pro Familie – das gilt sowohl für biologische Eltern als auch für Adoptiveltern von Kindern unter 16. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber ein Elterngeld in Höhe des nationalen Mindestlohns. Die Zahlungen werden im Nachhinein vom Staat zurückerstattet.
Mütter und Väter können zusätzlich zwölf Monate unbezahlte Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn sie zuvor länger als ein Jahr für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben.
Für Mitarbeiterinnen, die ein Kind erwarten, beginnt die Elternzeit bis zu sechs Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin, für den Partner frühestens am Tag der Geburt.
Ab Juli 2023 erhöht sich der Anspruch auf Elternurlaub von 18 auf 20 Wochen, wobei 2 Wochen ausschließlich jedem Elternteil vorbehalten sind. Während dieser Zeit erhalten die Eltern eine gesetzliche Zulage in Höhe des nationalen Mindestlohns. Parallel dazu werden die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub abgeschafft. Die Dauer des Elternurlaubs soll bis 2026 auf insgesamt 26 Wochen erhöht werden.
Des Weiteren haben Arbeitnehmer Anspruch auf:
2 Tage Sonderurlaub bei Todesfall oder im Falle einer schweren Verletzung eines Familienangehörigen
10 Tage bezahlter Urlaub bei familiärer und häuslicher Gewalt (pro Jahr)
Zusatzurlaub bei langer Betriebszugehörigkeit (Dauer und erforderliche Mindestbetriebszugehörigkeit variieren je nach Staat, beziehungsweise Territorium)
Das Arbeitsverhältnis kann in mehreren Fällen beendet werden. Dazu zählen neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter auch die folgenden Kündigungsgründe (nicht vollständige Liste):
betriebsbedingte Kündigung
nicht zufriedenstellende Leistung des Mitarbeiters
Unfähigkeit des Mitarbeiters, die an die Position geknüpften Anforderungen zu erfüllen
grobes Fehlverhalten
Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter entlassen wollen, müssen gesetzliche Kündigungsfristen einhalten – es sei denn, der Mitarbeiter hat die Entlassung durch sein eigenes Verhalten verschuldet. Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Länge der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab:
bis zu 1 Jahr Betriebszugehörigkeit: 1 Woche
bis zu 3 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Wochen
bis zu 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3 Wochen
mehr als 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen
Für Arbeitnehmer über 45 mit mindestens zwei Jahren Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Kündigungsfristen um jeweils eine Woche.
Die letzte Lohn-, beziehungsweise Gehaltszahlung muss alle ausstehenden Löhne, etwaige Zahlungen für nicht genommenen Jahresurlaub oder Zusatzurlaub für lange Betriebszugehörigkeit und – im Falle einer betriebsbedingten Kündigung – eine Abfindung enthalten. Letztere berechnet sich wie folgt:
mehr als 1 Jahr Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen Gehalt
mehr als 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 6 Wochen Gehalt
mehr als 3 Jahre Betriebszugehörigkeit: 7 Wochen Gehalt
mehr als 4 Jahre Betriebszugehörigkeit: 8 Wochen Gehalt
mehr als 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 10 Wochen Gehalt
mehr als 6 Jahre Betriebszugehörigkeit: 11 Wochen Gehalt
mehr als 7 Jahre Betriebszugehörigkeit: 13 Wochen Gehalt
mehr als 8 Jahre Betriebszugehörigkeit: 14 Wochen Gehalt
mehr als 9 Jahre Betriebszugehörigkeit: 16 Wochen Gehalt
mehr als 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 12 Wochen Gehalt (da parallel zusätzlicher Urlaub für Langzeitbeschäftigte ausbezahlt wird)
Unternehmen, die weniger als 15 Mitarbeiter beschäftigen, müssen grundsätzlich keine Abfindungen zahlen.
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