Hauptstadt
Kairo
Bevölkerung
104,66 Millionen
Sprache
Arabisch
Zeitzone
UTC+2
Lohnnebenkosten
18,75%
Arbeitswoche
48 Stunden
Währung
Ägyptisches Pfund (EGP)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Ägypten bietet internationalen Unternehmen eine Vielzahl an Möglichkeiten und Perspektiven. Seine strategische Lage an der Nahtstelle zwischen Afrika und dem Nahen Osten bedeutet Zugang zu zahlreichen Verbrauchermärkten und die moderne Infrastruktur des Landes ermöglicht einen reibungslosen Handel. Mit einer Bevölkerung von über 100 Millionen bietet das Land ausländischen Arbeitgebern einen großen Talentpool, aus dem sie wählen können. Die weite Verbreitung europäischer Sprachen, vor allem Englisch, ist ein weiterer großer Vorteil für Unternehmen, die Mitarbeiter in Ägypten einstellen wollen.
Arbeitsverträge können auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder für die Dauer eines bestimmten Projekts abgeschlossen werden. Unabhängig von ihrer Dauer bedürfen Arbeitsverträge der Schriftform. Die Vertragssprache ist Arabisch und der Arbeitgeber muss drei Kopien des Vertrags ausstellen, eine Kopie für die eigenen Unterlagen, eine Kopie für den Arbeitnehmer und eine Kopie für die Sozialversicherungsbehörde.
Im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers kann eine Probezeit festgelegt werden. Die Dauer der Probezeit darf jedoch 3 Monate nicht überschreiten.
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Arbeitnehmer in Ägypten arbeiten in der Regel 8 Stunden pro Tag, was bei einer Sechs-Tage-Woche zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden führt. Im privaten Sektor ist es jedoch üblich, dass Mitarbeiter nur fünf Tage die Woche arbeiten, in der Regel von Sonntag bis Donnerstag.
Unter bestimmten Bedingungen kann die reguläre tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers auf 9 Stunden erhöht werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine einstündige Mittagspause nach spätestens 5 Stunden Arbeit.
Arbeitnehmer dürfen innerhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen Überstunden leisten. Überstunden müssen per Gesetz zu höheren Sätzen vergütet werden. Der Überstundenzuschlag variiert jedoch je nach Tageszeit und Wochentag. Überstunden an normalen Arbeitstagen müssen mit einem Zuschlag von 35% vergütet werden. Für Überstunden bei Nachtarbeit steht Mitarbeitern ein Zuschlag von mindestens 70% zu. Arbeitnehmer, die an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten müssen, haben Anspruch auf doppelten Lohn.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt in der Regel einmal im Monat. Mitarbeiter werden für gewöhnlich am 5. des Folgemonats bezahlt.
Derzeit (Februar 2023) liegt der nationale Mindestlohn bei 2.700 EGP pro Monat.
Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht arbeiten können, haben Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub. Dieser ist auf 180 Tage pro Jahr begrenzt. Während dieser Zeit besteht für den Mitarbeiter Kündigungsschutz und er erhält Krankengeld von der Sozialversicherungsbehörde.
In den ersten drei Monaten des Krankenstandes liegt der Krankengeldsatz bei 75% des üblichen Grundgehalts. Danach erhöht sich der Krankengeldsatz auf 85%. Der Arbeitnehmer muss ein ärztliches Attest vorlegen, um Krankengeld zu erhalten.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, aber es ist obligatorisch, Mitarbeitern eine jährliche Zulage zu zahlen, die mindestens 7% des Grundgehalts betragen muss.
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Ägypten gelten die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
22,5%
22,5% Körperschaftsteuer
14% Mehrwertsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 25% *
Das Einkommen von Privatpersonen wird progressiv zu Sätzen von 0% bis 25% versteuert.
Arbeitgeber
18.75% **
18.75% einheitlicher Sozialversicherungs- und Rentenbeitrag
Arbeitnehmer
11% *
11% einheitlicher Sozialversicherungs- und Rentenbeitrag
Weitere Infos
* Die Einkommensteuersätze sind progressiv gestaffelt. Es gelten die folgenden Steuerstufen und -sätze. Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Jahreseinkommen.
Bis zu 15.000 EGP: 0%
15.000 EGP bis 30.000 EGP: 2,5%
30.000 EGP bis 45.000 EGP: 10%
45.000 EGP bis 60.000 EGP: 15%
60.000 EGP bis 200.000 EGP: 20%
200.000 EGP bis 400.000 EGP: 22,5%
Über 400.000 EGP: 25%
Bitte beachten Sie: Die oben genannten progressiven Steuersätze gelten nur für ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 600.000 EGP. Höhere Jahreseinkommen unterliegen einer anderen Steuerprogression, beginnend mit höheren Basissätzen. Liegt das jährliche zu versteuernde Einkommen einer Person beispielsweise zwischen 700.000 EGP und 800.000 EGP, werden die ersten 45.000 EGP dieses Einkommens nicht mit progressiven Sätzen von 0%, 2,5% und 10% besteuert, sondern vollständig zu einem Satz von 10%. Die beiden unteren Steuersätze entfallen also.
** Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Mindest- beziehungsweise Höchstgrenzen. So werden Sozialabgaben nur auf den Teil der monatlichen Löhne und Gehälter erhoben, der über 1.400 EGP und unter 9.400 EGP liegt. Die Regierung hat angekündigt, die Mindest- und Höchstgrenzen bis 2028 jedes Jahr um 15% zu erhöhen. Die Änderungen treten jeweils am 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft. Im Jahr 2023 wird die Mindestgrenze bei 1.700 EGP und die Höchstgrenze bei 10.900 EGP liegen.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Mitarbeiter, die 6 Monate lang für ihren Arbeitgeber tätig waren, haben Anspruch auf 21 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Während des ersten Jahres der Beschäftigung wird der Urlaubsanspruch des Mitarbeiters anteilig berechnet. Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich der jährliche Urlaubsanspruch des Mitarbeiters auf 30 Tage. Mitarbeiter über 50 erhalten ebenfalls 30 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.
Auch anlässlich der gesetzlichen Feiertage steht Arbeitnehmern ein bezahlter Urlaubstag zu. Die gesetzlichen Feiertage werden vom ägyptischen Arbeitsministerium festgelegt. Ihre Anzahl ist auf maximal 13 Tage innerhalb eines Jahres begrenzt.
Angestellte, die mindestens 10 Monate lang ununterbrochen bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt waren, haben Anspruch auf 90 Tage voll bezahlten Mutterschaftsurlaub. Der Mutterschutz kann vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen, muss aber nicht. Während der ersten 45 Tage nach der Entbindung besteht jedoch ein Beschäftigungsverbot.
Nach Ende des Mutterschutzes steht der Arbeitnehmerin eine zusätzliche Stunde Pause pro Tag zu, die sie zum Stillen nutzen kann. Dieser Anspruch gilt für die ersten 24 Monate nach der Geburt. Jede Arbeitnehmerin darf nur zweimal in Mutterschutz gehen. Aktuell sieht das Gesetz keinen Vaterschaftsurlaub vor.
Es besteht kein Anspruch auf Elternzeit.
Zusätzlich zu den oben genannten Urlaubsansprüchen schreibt das ägyptische Arbeitsrecht vor, dass Arbeitnehmern in einer unerwarteten Notsituation Urlaub gewährt werden muss. Dieser Sonderurlaub ist auf 6 Tage pro Jahr und 2 Tage am Stück begrenzt. Die erforderlichen Urlaubstage werden vom jährlichen Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers abgezogen.
Außerdem sieht das Gesetz einen einmaligen Anspruch auf einen Monat Urlaub vor, der für eine Pilgerreise genutzt werden kann. Anspruch auf Pilgerurlaub haben Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren.
Die Modalitäten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses variieren je nach Art des Arbeitsvertrags. Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter mit einem befristeten Vertrag kündigen möchten, dessen Vertrag noch nicht das Enddatum erreicht hat, können dies nur tun, wenn sie dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zahlen. Die Entschädigung muss der Summe der Löhne und Gehälter entsprechen, die der Arbeitnehmer bis zum Ende des Vertrags noch verdient hätte.
Unbefristete Verträge können von jeder der beiden Vertragsparteien zu jedem beliebigen Zeitpunkt gekündigt werden, solange ein ordentlicher Kündigungsgrund angegeben wird und die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 10 Jahren beträgt mindestens 60 Tage. Für Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren erhöht sich die Kündigungsfrist auf 90 Tage. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung.
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