Global Hiring
Expansion
Author
Laura Bohrer
Date published
25.04.2022
In der heutigen Arbeitswelt gehört es fast schon zu den täglichen Aufgaben der Personalabteilung, neue Mitarbeiter im Ausland einzustellen. Zusammen mit den zahlreichen Tools für das Zusammenarbeiten von Remote Teams und den immer flexibler werdenden Arbeitsrichtlinien ermöglicht Digitalisierung Unternehmen, auf einen globalen Talentpool zurückzugreifen.
Mitarbeiter auf der ganzen Welt zu haben bringt jedoch auch eine Reihe von Herausforderungen mit sich. Eines der Hauptprobleme beim Aufbau eines globalen Teams ist die Einhaltung aller örtlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Und mehr noch: Führungskräfte sollten mit den vor Ort geltenden Urlaubsregelungen vertraut sein, insbesondere wenn es um Mutterschutz und Elternurlaub geht.
Wenn einer Ihrer Mitarbeiter aus heiterem Himmel ankündigt, dass er für ein Jahr - oder sogar länger - in Elternzeit gehen wird, kann das die Teamdynamik ziemlich zerrütten. Nicht zu vergessen, dass es schwierig ist, für diese Zeit einen Ersatz zu finden. Verhindern lassen sich solche Probleme durch sorgfältiges Planen.
Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass Sie vor dem Einstellen von Remote Mitarbeitern im Ausland über alle gesetzlichen Urlaubsansprüche im Klaren sind. In diesem Artikel schauen wir uns die weltweiten Gesetze bezüglich Mutterschutz und Elternurlaub an und konzentrieren uns dabei auf die Länder, in denen Eltern besonders viel Urlaub bekommen, um Zeit mit ihrem Kind zu verbringen.
In vielen Ländern haben Eltern verschiedene Urlaubsansprüche im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes. Dazu gehören:
Mutterschaftsurlaub, d. h. Urlaub für Mütter in den Wochen unmittelbar vor und nach der Geburt
Vaterschaftsurlaub, d. h. Urlaub für Väter oder - in vielen Fällen - für anerkannte zweite Elternteile des Kindes, der in der Regel ebenfalls in der unmittelbaren Zeit nach der Geburt - in einigen Ländern sogar vor der Geburt - gewährt wird
Elternurlaub, d. h. Urlaub für Eltern zur Betreuung ihres neugeborenen Kindes im Anschluss an den jeweiligen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
Obwohl einige Länder Urlaubsregelungen eingeführt haben, bei denen Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub zu einem allgemeinen Familienurlaub im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes zusammengefasst werden, gibt es in den meisten Ländern separate Regelungen für die drei hier vorgestellten Urlaubsansprüche.
Auch die Rahmenbedingungen für Mutterschutz und Elternzeit unterscheiden sich von Land zu Land. Während in vielen Ländern zumindest Mutterschutz und Vaterschaftsurlaub staatlich bezahlt sind, gibt es auch einige Länder, die hierfür lediglich unbezahlten Urlaub vorsehen, für dessen Dauer für den jeweiligen Elternteil Kündigungsschutz besteht. In manchen Ländern können Arbeitgeber sogar verpflichtet sein, einen Beitrag zur Finanzierung des Elternurlaubs zu leisten.
Die wichtigste Institution, die Empfehlungen und Leitlinien bezüglich der Mindeststandards für die Beschäftigung von Mitarbeitern herausgibt, ist die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). In ihrer Maternity Protection Convention 2000 (No.183) empfiehlt die ILO, dass Mütter nach der Geburt eines Kindes mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub erhalten sollten.
In einer späteren Konvention empfiehlt die Organisation sogar einen Mindestzeitraum von 18 Wochen. Weitere Richtlinien sehen Kündigungsschutz für Mütter von Kleinkindern, Schutzmaßnahmen für Schwangere sowie Unterstützung beim Stillen nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz vor. Gesonderte Empfehlungen bezüglich Vaterschafts- oder Elternurlaub gibt es von der ILO nicht.
Die Europäische Union hat ebenfalls Leitlinien dazu herausgegeben, wie viel Elternurlaub ihre Mitgliedstaaten berufstätigen Eltern gewähren sollten. Nach dem geltenden Richtlinien zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sollten Mütter in der EU Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub haben, der mindestens zu den gängigen Krankengeldsätzen bezahlt werden sollte. Der in der EU vorgesehene Mindestanspruch auf Elternurlaub beträgt 4 Monate.
Eine neue EU-Richtlinie, die im März 2022 in Kraft getreten ist, schreibt außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten erwerbstätigen Vätern das Recht auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Tagen einräumen sollten - die Mitgliedstaaten haben jedoch bis August 2022 Zeit, entsprechende nationale Gesetzgebungen umzusetzen. Wie der Mutterschaftsurlaub sollte auch der Vaterschaftsurlaub in der EU mindestens genauso vergütet werden wie Krankheitstage.
Die gleiche Richtlinie schafft auch stärkere Rechte für männliche Arbeitnehmer, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen. Nach den neuen Vorschriften sollen 2 der 4 Monate des obligatorischen Elternurlaubs nicht übertragbar sein - bisher war es nur 1 Monat. Außerdem sollen Arbeitnehmer mit neugeborenen Kindern die Möglichkeit haben, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen.
Unify and streamline global payroll
Set up payroll in new locations
Compliantly hire employees in 170+ countries
Pay global teams at low cost
In einem News-Artikel aus dem Jahr 2014 stellte die ILO fest, dass mehr als 50 % ihrer Mitgliedsländer - 98 Länder, um genau zu sein - einen gesetzlichen Mutterschutz von mindestens 14 Wochen gewähren, wie von der Organisation empfohlen. 78 Länder gewährten zu dem Zeitpunkt Vätern das Recht, Vaterschaftsurlaub zu nehmen. Seither sind die Zahlen deutlich gestiegen.
Tatsächlich gibt es heute nur noch sehr wenige Länder auf der Welt, die nicht wenigstens ein Mindestmaß an bezahltem Mutterschutz und/oder Elternzeit gewähren. Das bekannteste Beispiel ist die USA. Als eines von nur sieben Ländern weltweit bieten die Vereinigten Staaten keinen bezahlten Urlaub für Mütter mit neugeborenen Kindern an - und auch keinen bezahlten Elternurlaub. Unter dem Family and Medical Leave Act (FMLA) haben Arbeitnehmerinnen im Falle einer Geburt lediglich Anspruch auf 12 Wochen unbezahlten Urlaub.
Die anderen sechs Länder ohne bezahlten Urlaub für schwangere Arbeitnehmerinnen - und Eltern von Neugeborenen im Allgemeinen - sind kleine Inselstaaten wie Papua-Neuguinea und die Marshallinseln
Obwohl sich viele Länder an die internationalen Richtlinien der ILO halten, sind einige Länder besonders großzügig, wenn es um den Anspruch auf Mutterschutz und Elternurlaub geht. Hier sind die 10 Länder, in denen Eltern von neugeborenen Kindern die meisten bezahlten Urlaubstage genießen.
Kleiner Spoiler vorab: Wie zu erwarten, sind die nordischen Länder ganz oben auf der Liste vertreten. Aber es gibt auch einige Länder, die Sie vielleicht überraschen werden.
Ein kurzes Wort dazu, wie wir die Länder für unsere Liste ausgewählt haben. Bei der Auswahl der Länder mit den großzügigsten Ansprüchen auf Mutterschutz und Elternurlaub haben wir nicht nur die Gesamtzahl der gewährten Urlaubstage (einschließlich Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie zusätzlicher Elternzeit) berücksichtigt, sondern auch die Höhe des Entgelts, das frischgebackene Eltern während dieser Zeit erhalten - und wie lange dieses gezahlt wird.
Auch die Möglichkeit, dass beide Elternteile Urlaub nehmen können, um ihr Neugeborenes zu betreuen, wurde in Betracht gezogen. Die Reihenfolge der nachfolgend vorgestellten Länder stellt kein Ranking dar, da es schwierig ist, das Land auszuwählen, welches unter Beachtung der Dauer, Entgelthöhe und Gleichberechtigung beider Elternteile als “Gesamtsieger” gelten kann.
Arbeitnehmer in Estland haben Zugang zu sieben verschiedenen Arten von Urlaub im Zusammenhang mit Geburt und Kinderbetreuung - einschließlich Adoptionsurlaub. Eine davon ist der gesetzliche Mutterschutz, der bis zu 70 Tage vor dem erwarteten Geburtstermin beginnen kann und insgesamt 140 Tage dauert. Väter haben Anspruch auf 30 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Nach dem Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub können beide Elternteile Elternurlaub nehmen, bis das Kind 3 Jahre alt ist. Es kann jedoch immer nur ein Elternteil in Elternzeit gehen. Der Mutterschaftsurlaub wird von der estnischen Krankenkasse in Höhe des üblichen Gehalts des Arbeitnehmers bezahlt. Der Vaterschaftsurlaub wird vom Arbeitgeber bezahlt, der dann eine Erstattung von der Krankenkasse beantragen kann. Elterngeld wird für eine Gesamtdauer von 435 Tagen gezahlt.
Möchten Sie mehr über Urlaubsansprüche und arbeitsrechtliche Vorschriften in Estland erfahren? Hier geht es zu unserem Global Hiring Guide für Estland.
Schweden ist eines der Länder, in denen nicht ausdrücklich zwischen Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub unterschieden wird. Stattdessen erhalten Arbeitnehmer in Schweden insgesamt 480 Tage bezahlten Elternurlaub pro Kind. Die 480 Tage können von beiden Elternteilen nach eigenem Ermessen aufgeteilt werden, aber 90 Tage sind ausschließlich für jeden Elternteil reserviert.
Ein alleinerziehender Elternteil kann insgesamt 390 Tage Elternurlaub nehmen. Während des Elternurlaubs erhalten die Arbeitnehmer ein Elterngeld in Höhe von 80 % ihres üblichen Lohns. Für die Mutter kann der Urlaub bis zu 60 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen. Väter können anlässlich der Geburt 10 Tage Urlaub zur gleichen Zeit wie die Mutter nehmen.
Möchten Sie mehr über Urlaubsansprüche und arbeitsrechtliche Vorschriften in Schweden erfahren? Hier geht es zu unserem Global Hiring Guide für Schweden.
Arbeitnehmerinnen können 168 Tage Mutterschaftsurlaub nehmen, der bis zu 28 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnt. Während dieser Zeit erhalten sie ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 % ihres normalen Lohns. Der Vaterschaftsurlaub beträgt 5 Tage und wird voll bezahlt. Nach Ende des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub können beide Eltern Elternurlaub nehmen, bis das Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat - in bestimmten Fällen bis zum dritten Lebensjahr. Das Elternurlaubsgeld entspricht dem Mutterschaftsurlaubsgeld.
Möchten Sie mehr über Urlaubsansprüche und arbeitsrechtliche Vorschriften in Ungarn erfahren? Hier geht es zu unserem Global Hiring Guide für Ungarn.
Mutterschaftsurlaub ist in Dänemark teilweise tarifvertraglich geregelt. Alle Mütter können 4 Wochen vor und 14 Wochen nach der Geburt Urlaub nehmen, aber der Vergütungssatz hängt vom geltenden Tarifvertrag ab. Laut Gesetz muss das Mutterschaftsgeld zumindest 50 % des normalen Lohns betragen, kann aber auch bis zu 100 % tarifvertraglich angehoben werden. Väter von neugeborenen Kindern können 2 Wochen Vaterschaftsurlaub nehmen.
Im Anschluss an den Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub können Eltern einen bezahlten Elternurlaub von bis zu 32 Wochen in Anspruch nehmen. Insgesamt haben Eltern in Dänemark also einen Urlaubsanspruch von 52 Wochen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Elternurlaub um 8 oder 14 Wochen zu verlängern - bei angepassten Entgeltsätzen.
Möchten Sie mehr über Urlaubsansprüche und arbeitsrechtliche Vorschriften in Dänemark erfahren? Hier geht es zu unserem Global Hiring Guide für Dänemark.
Arbeitnehmerinnen in Litauen haben das Recht auf 126 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub. Väter haben Anspruch auf 30 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Danach können beide Elternteile in Elternzeit gehen, um sich um ihr Kind zu kümmern. Der Elternurlaub kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes dauern. Das Elterngeld wird jedoch nur für ein oder zwei Jahre gezahlt - je nach gewählter Höhe des Elterngeldes. Alle Leistungen werden vom nationalen Sozialversicherungsfonds gezahlt.
Möchten Sie mehr über Urlaubsansprüche und arbeitsrechtliche Vorschriften in Litauen erfahren? Hier geht es zu unserem Global Hiring Guide für Litauen.
Die bulgarischen Rechtsvorschriften gewähren weiblichen Arbeitnehmern einen Anspruch auf stolze 410 Tage Mutterschaftsurlaub, der bis zu 45 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen kann. Väter haben Anspruch auf 15 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Für den Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub zahlt die nationale Krankenkasse ein Entgelt in Höhe von 90 % des üblichen Gehalts der Arbeitnehmer.
Obwohl das Gesetz keinen zusätzlichen Elternurlaub für Väter als solchen vorsieht, können Väter mit Zustimmung der Mutter die verbleibenden Tage des Mutterschaftsurlaubs nehmen. Dies ist jedoch erst möglich, wenn das Kind älter als 6 Monate ist. Nach den ersten 410 Tagen des Mutterschaftsurlaubs können Arbeitnehmerinnen bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Elternzeit gehen. Die Verlängerung wird von der Krankenkasse zum Satz des geltenden Mindestlohns bezahlt.
Möchten Sie mehr über Urlaubsansprüche und arbeitsrechtliche Vorschriften in Bulgarien erfahren? Hier geht es zu unserem Global Hiring Guide für Bulgarien.
Die in Island geltenden Regelungen zum Elternurlaub zielen darauf ab, die Gleichstellung beider Partner zu fördern. Eltern in Island haben Anspruch auf insgesamt 9 Monate bezahlten Elternurlaub. Darin enthalten sind 3 Monate für jeden Elternteil, die nach der Geburt in Anspruch genommen werden, sowie weitere 3 Monate danach.
Letztere können zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Der Elternurlaub wird von der isländischen Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaubskasse bezahlt, zu einem Satz von 80 %. Nach den 9 Monaten bezahlten Elternurlaubs können die Arbeitnehmer weitere vier Monate unbezahlten Elternurlaub nehmen.
Möchten Sie mehr über Urlaubsansprüche und arbeitsrechtliche Vorschriften in Island erfahren? Hier geht es zu unserem Global Hiring Guide für Island.
Das norwegische Arbeitsrecht unterscheidet nicht ausdrücklich zwischen Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub. Bezahlten Elternurlaub gibt es entweder für eine Dauer von 49 Wochen - bei vollem Gehalt - oder für 59 Wochen - bei 80 % Gehalt. Für jeden Elternteil sind 15 Wochen reserviert. Für Arbeitnehmerinnen kann der Schwangerschaftsurlaub bis zu 12 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen.
Die 6 Wochen unmittelbar nach der Geburt sind ebenfalls für die Mutter reserviert. Väter und Partner erhalten anlässlich der Geburt 2 Wochen Urlaub. Nach diesem ersten Elternurlaub können die Eltern ein weiteres Jahr von der Arbeit freigestellt werden. Dieser erweiterte Elternurlaub ist jedoch unbezahlt.
Möchten Sie mehr über Urlaubsansprüche und arbeitsrechtliche Vorschriften in Norwegen erfahren? Hier geht es zu unserem Global Hiring Guide für Norwegen.
Finnische Mütter haben Anspruch auf 105 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub, wovon 30 bis 50 Tage während der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden sollen. Auch der Vaterschaftsurlaub ist in Finnland mit 54 Tagen recht großzügig bemessen und wird vom Gesetzgeber bezahlt. 18 Tage des Vaterschaftsurlaubs können parallel zum Urlaub der Mutter genommen werden.
Nach Beendigung des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs können die Beschäftigten in Elternurlaub gehen. Die finnische Sozialversicherung Kela zahlt für insgesamt 158 Tage Elterngeld. Alleinerziehende Mütter können unter Umständen eine Verlängerung von 54 Tagen erhalten.
Die finnische Regierung hat jedoch Reformen angekündigt, die die Rechte von Eltern betreffen. Die Neuerungen werden voraussichtlich im August 2022 in Kraft treten. Ziel ist es, den Gesamturlaubsanspruch zu erhöhen und mehr Flexibilität zu schaffen.
Nach dem neuen Modell werden Mütter 40 Tage Mutterschaftsurlaub erhalten, gefolgt von 320 Tagen Elternurlaub, auf die beide Elternteile zu gleichen Teilen Anspruch haben werden. Für die gesamte Dauer des Urlaubs wird ein Elterngeld gezahlt.
Möchten Sie mehr über Urlaubsansprüche und arbeitsrechtliche Vorschriften in Finnland erfahren? Hier geht es zu unserem Global Hiring Guide für Finnland.
Das serbische Arbeitsrecht sieht einen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub von einem Jahr vor. Schwangere Arbeitnehmerinnen können ihren Urlaub zwischen 28 und 45 Tagen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin antreten. Der Vater des Kindes kann 7 Tage Vaterschaftsurlaub nehmen. Arbeitnehmerinnen, die zum dritten Mal entbinden, können ihren Mutterschaftsurlaub sogar auf 2 Jahre verlängern.
Möchten Sie mehr über Urlaubsansprüche und arbeitsrechtliche Vorschriften in Serbien erfahren? Hier geht es zu unserem Global Hiring Guide für Serbien.
Beim Einstellen von Mitarbeitern im Ausland sollten Arbeitgeber darauf achten, dass sie mit allen örtlichen Gesetzen und Vorschriften vertraut sind, um Verstöße und Strafen zu vermeiden. In vielen Fällen fehlt es der Personalabteilung jedoch an der notwendigen Expertise. Sich in verschiedene ausländische Arbeitsrechte einzulesen kann da schnell zu einer überwältigenden Aufgabe werden, vor allem da sich die Gesetzgebung ständig ändert.
Remote Mitarbeiter mit einem Employer of Record einzustellen löst dieses Problem. Ein Employer of Record nimmt Ihnen alle administrativen Aufgaben beim Einstellen von Vollzeitbeschäftigten im Ausland ab und garantiert volle Konformität mit den Gesetzen und Vorschriften im jeweiligen Zielland.
Mit dem Employer of Record Service von Lano bleiben Sie über arbeitsrechtliche Veränderungen auf dem Laufenden und erhalten verlässliche Informationen zu Mutterschutz und Elternurlaub sowie andere gesetzlich verpflichtende Arbeitnehmerleistungen im Ausland, sodass sie gut informiert das nächste Mitglied Ihres globalen Teams einstellen können.
Sie möchten schon heute einen Mitarbeiter remote einstellen? Kontaktieren Sie unser Sales-Team und erfahren Sie mehr darüber, wie Sie mit Lano weltweit Talente einstellen.
WRITTEN BY
Melden Sie sich für unseren monatlichen Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig Informationen über neue Produkte, Integrationen und Partner. Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Blog, Podcast, Branchennews und vielen weiteren Ressourcen.
© Lano Software GmbH 2024
English
Français
Deutsch
Español