Contractors
Author
Johannes Kral
Date published
March 19, 2020
Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus trifft viele Freiberufler, Freelancer, Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer besonders hart. Ausbleibende Aufträge, Absagen, Stornierungen oder Zahlungsverzug von Kunden können schnell die berufliche Existenz bedrohen. Die Bundesregierung hat zwar bereits angekündigt, ein bis zu 50 Milliarden Euro schweres Hilfspaket für Solo-Selbstständige aufzusetzen. Wie dieses genau aussieht und ab wann dieses greift, ist aktuell aber noch unklar.
Welche Möglichkeiten gibt es deshalb bereits jetzt, die Krisenzeit zu überbrücken und den finanziellen Kollaps abzuwehren?
Das Wichtigste ist zunächst, nicht in Panik zu geraten und sich einen realistischen Überblick über die aktuelle Situation zu verschaffen. Welche Einnahmen gehen verloren? Welche Ausgaben können gesenkt werden? Welche Investitionen können verschoben werden? Wer sich einen Plan für die nächsten Monate erstellt hat, kann dann gezielt geeignete Maßnahmen zur Überbrückung einer Durststrecke einleiten.
Wenn Aufträge ausbleiben, gilt es, offensiv mit alternativen Angeboten auf Kunden zuzugehen. Wie diese Alternativen aussehen können, muss je nach Berufsfeld geprüft werden. So können z.B. Fitnesstrainer überlegen, ihre Kurse online abzuhalten und ihr Angebot einfach in die Wohnzimmer der Kunden zu streamen. Gleiches gilt etwa für Nachhilfelehrer oder Sprachschulen. Wer als freier Fotograf eigentlich sein Brot auf Konzerten, Hochzeiten oder anderen Veranstaltungen verdient, kann überlegen, vorübergehend auf Produkt- oder Modefotografie umzusatteln und nach entsprechenden Auftraggebern suchen.
Kreativität ist auch auf Ausgabenseite gefragt. Es lohnt sich, das Finanzamt zu kontaktieren und eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen zu beantragen (hier ein Muster-Formular). Hierzu reicht eine kurze Rechnung zum erwarteten Umsatzverlust, den laufenden Kosten und den daraus resultierenden niedrigeren Gewinnen. Zudem kann mit Finanzämtern darüber verhandelt werden, inwieweit Steuerzahlungen gestundet bzw. ausgesetzt werden können.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann seine Kasse kontaktieren und um eine Beitragssenkung bitten, schließlich sind die Beiträge ja einkommensabhängig. Wer nicht gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert ist, hat gemäß Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für die soziale Sicherung (§ 58 IfSG) – die Finanzämter geben hierzu genauere Informationen.
Wer ein Ladengeschäft, ein Restaurant oder eine Bar betreibt, kann mit dem Vermieter über eine geringere Monatsmiete sprechen. Vermieter haben sicher Interesse daran, ihre Mieter zu halten, keinen Leerstand zu haben und zeigen sich deshalb hoffentlich kulant, wenn es um die Reduzierung oder notfalls auch die vorübergehende Aussetzung von Mietzahlungen geht.
Wenn Kunden zugesagte Aufträge absagen, kann geprüft werden, ob vertraglich ein Ausfallhonorar zusteht. Werden Aufträge storniert, bei denen bereits Arbeitszeit aufgewendet wurde, sollte mit dem Kunden über die Zahlung eines Teilhonorars gesprochen werden.
Natürlich trifft die Corona-Krise nicht nur Freelancer und Freiberufler, sondern auch deren Kunden. Gut möglich, dass einige Kunden schon bald selbst mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Deshalb empfiehlt es sich, schnell auf die Begleichung ausstehender Rechnungen zu bestehen. Sollte der Kunde bereits in Zahlungsschwierigkeiten stecken, können Teil- oder Ratenzahlungen angeboten werden.
Wer nicht solo-selbständig ist, sondern mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, kann sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und prüfen, ob Kurzarbeitergeld eine Option ist. Auf diese Weise kann die Arbeitszeit vorübergehend reduziert werden und das Unternehmen erhält Zuschüsse vom Staat zur weiteren Bezahlung der Mitarbeiter. So kann die Belegschaft auch bei schlechter Auftragslage gehalten werden.
Selbstständige und Freiberufler können ebenso wie große Unternehmen wegen Corona über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Liquiditätshilfen zu günstigen Konditionen beantragen. Hierbei handelt es sich nicht um Zuschüsse, sondern das Geld muss zurückgezahlt werden. Allerdings sind die Zinsen wesentlich geringer als dies bei kommerziellen Banken der Fall ist.
Eine Kreditaufnahme sollte wohlüberlegt sein, schließlich müssen Verbindlichkeiten auch zurückgezahlt werden. Wer sich aber sicher ist, dass nach der Krise Dienstleistungen oder Produkte wieder wie gewohnt abgesetzt werden, der kann auf diese Lösung zurückgreifen und sich mit seiner Hausbank in Verbindung setzen.
Im Gegensatz zu Unternehmen ist es für Freelancer und Freiberufler nur sehr schwer möglich, vom Staat eine Entschädigung für den Verdienstausfall zu bekommen. Ein unmittelbarer Anspruch besteht nämlich nur, wenn wegen des Coronavirus eine Quarantäne notwendig ist. Dann zahlt das jeweilige Bundesland pro Monat ein Zwölftel des im Vorjahr veranschlagten Einkommens.
Viele weitere Informationen, was speziell Freelancer, Freiberufler und kleine Unternehmen in Zeiten der Corona-Krise tun können, findet ihr auch auf den Webseiten von 2gather.jetzt.
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