Contractors
Author
Marlon Thorjussen
Date published
02.04.2020
Die Begriffe „Selbstständige/r“, „Freiberufler/in“ und „Freelancer/in“ werden viel zu oft völlig synonym verwendet. Was ein Selbstständiger ist, ist dabei aber so ziemlich jedem klar: Die Person ist nicht fest angestellt und arbeitet „selbst und ständig“. Unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsbelastung, die diese nicht Angestellten sich auferlegen, ist die Unterscheidung zwischen den drei Begriffen aber durchaus relevant. Es ergeben sich nämlich unterschiedliche Pflichten. Welche Pflichten das sind, hängt maßgeblich davon ab, in welche Kategorie du beim Finanzamt fällst.Füllst du nämlich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus (eine Pflicht, wenn du mit deiner selbstständigen Tätigkeit beginnst), entscheiden deine Angaben vorerst darüber, wie du vor dem Gesetz und vor dem Fiskus behandelst wirst.Unter anderem wird geklärt, ob
du in die Kategorie des Freiberuflers fällst
du (vorerst) Kleinunternehmer bist
du ein Gewerbe angemeldet hast und somit Gewerbetreibender bist
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung definiert also erst einmal, welcher Kategorie du zuzuordnen bist.
Selbstständigkeit ist durch die Abgrenzung zum Arbeitnehmer definiert. Selbstständig ist demnach, wer seinen Lebensunterhalt verdient, ohne angestellt zu sein. Entscheidend ist, dass du
nicht unmittelbar weisungsabhängig beim Ausüben deiner Tätigkeit bist,
deine Arbeitszeit frei bestimmen kannst,
du nicht Teil einer fremden Arbeitsorganisation bist (also beispielsweise nicht dauerhaft fest zuständig für einen Teil eines Produktionsprozesses).
Zwar wird die Selbstständigkeit über die größtmögliche Gestaltungsfreiheit beim Ausüben der Tätigkeit definiert. Jedoch ergibt sich aus dem Arbeiten im Auftrag anderer, dass auch die Selbstständigen sich nach den Vorgaben anderer – nämlich des Auftraggebers – richten müssen. Dies drückt sich beispielsweise durch Deadlines, konkrete Briefings und die Verpflichtung zur Anwesenheit zu bestimmten Zwecken aus. Dennoch ist der Selbstständige noch immer selbstständig. Begründen lässt sich dies unter anderem dadurch, dass er den Kunden auch hätte ablehnen können.**Solange eine Person also auf eigene Rechnung, auf eigenes Risiko und weitestgehend frei arbeitet, ist sie selbständig.**Außerdem ergeben sich unterschiedliche Pflichten aus der Selbstständigkeit. Vor allem die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung sowie das Abführen von höheren Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil entfällt) sind wichtig. Gleichzeitig haben Selbstständige auch größere Freiheiten, wie etwa die Möglichkeit, Mitarbeiter einzustellen oder sich den Arbeitsplatz frei auszusuchen.Selbstständig tätig waren im Jahr 2012 gut 4,3 Millionen Deutsche – ein Rekord. Seit 2012 ist der Trend leicht rückläufig; im Jahr 2017 waren es noch knapp 4,1 Millionen [1]. Gründe hierfür finden sich unter anderem in der sich seitdem gebesserten Arbeitsmarktlage für Qualifizierte.Selbstständige können Freiberufler, Gewerbetreibende oder sonstige, ihren Lebensunterhalt nicht durch ein Arbeitnehmerverhältnis bestreitende Personen sein. Dies schließt auch, aber nicht nur, Vermögensverwalter (Provisionen oder Gewinnbeteiligung) und Aufsichtsratsmitglieder mit ein.
Freiberufler sind Tätige in den sogenannten freien Berufen. Es handelt sich hierbei um Berufe, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und die als „Katalogberufe“ rechtlich bindend aufgelistet sind. Namentlich sind dies:Arzt, Zahnarzt, Apotheker (meist auch gleichzeitig Gewerbetreibender), Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Architekt, Ingenieur, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, beratender Betriebs- oder Volkswirt, Hebamme, Physiopraktiker, Heilmasseur, Heilpraktiker, Journalist, Bildberichterstatter, Übersetzer, Dolmetscher, Lehrer, Erzieher, Lektor, Schriftsteller, Künstler, Wissenschaftler und Lotse.Außerdem werden sehr ähnliche Berufe in der Regel als freie Berufe anerkannt. Hier sind beispielsweise Sozialpädagogen, Steinmetze, Texter und Illustratoren zu nennen. Freiberufler arbeiten ebenfalls selbstständig und werden auch zu den Selbstständigen (mit den entsprechenden Pflichten) gezählt. Wichtig ist – und hier ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ausschlaggebend, dass die freien Berufe im weitesten Sinne auf Grundlage der schöpferischen Begabung oder Qualifikation Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Allgemeinheit oder des Auftraggebers zum Gegenstand haben. Dabei muss diese fachlich unabhängig, persönlich und eigenverantwortlich erbracht werden.Dass diese Definition, die sich unter anderem aus den § 18 EStG und § 1 Abs. 2 PartGG ableiten lässt, Raum für Interpretationen deinerseits und seitens des Finanzamtes lässt, liegt auf der Hand. Im Zweifelsfall musst du, insofern du als Freiberufler gelten möchtest, begründen, warum deine Arbeit in diese Kategorie fällt.Angehörige der freien Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und müssen auch keine Bilanzen erstellen. Selbstständig Gewerbetreibende sind hingegen ab einer gewissen Gewinngröße hierzu verpflichtet. Die Gewerbesteuer entfällt für Freiberufler entsprechend, allerdings muss dennoch eine Umsatzsteuer bezahlt werden – außer du bist kleinunternehmerischer Freiberufler. Zur Gewinnermittlung genügt dem Finanzamt in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). In Sachen Buchhaltung hat es ein Freiberufler in der Regel deutlich leichter als ein Gewerbetreibender.Die Anzahl der Freiberufler ist in Deutschland stetig steigend. Gab es im Jahr 2008 noch circa 1 Million Freiberufler, waren es 2019 bereits mehr als 1,4 Millionen [2].
„Freelancer“ – das heißt zunächst einmal „freier Mitarbeiter“. Und das ist auch schon der Kern der Definition: Ein Freelancer ist ein freier Mitarbeiter, das heißt, er wird anlassbezogen unter Vertrag genommen. Diese Verträge sind in der Regel mit der Bezahlung nach Stunden oder Projekt verbunden. Ein festes Arbeitsverhältnis geht aus diesen Verträgen nicht hervor. Das heißt, dass der Auftraggeber des Freelancers auch nicht die Pflichten eines Arbeitgebers hat. Darunter wären beispielsweise:
Abführen der Lohnsteuer
Entrichten des Arbeitgeberanteils für die Sozialversicherung
ggf. das Einhalten von Tariflöhnen
ggf. Schichtzulagen, Sonntagszulagen und ähnliches
Bei den Verträgen zwischen dir als Freelancer und deinem Kunden (Auftraggeber) handelt es sich in aller Regel um Werksverträge. Diese können recht frei gestaltet werden. Als Freelancer bist du selbstständig und musst dich wieder selbst um Steuern und anderes kümmern.Dabei ist für das Verständnis wichtig, dass der Begriff „freier Mitarbeiter“ ein Arbeitsverhältnis und nicht etwa einen beruflichen Status beschreibt. Es kann also jeder ein Freelancer sein. Ausschlaggebend ist, dass er von seinem Auftraggeber nicht fest angestellt ist und er im Grunde frei über Arbeitszeiten, Arbeitsort und so weiter entscheiden kann – mit den für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Abstrichen. Zudem haben Freelancer mehrere Kunden, wobei sie selbst für die Akquise zuständig sind.Welche steuerlichen Verpflichtungen ein Freelancer hat, hängt davon ab, ob er beispielsweise Freiberufler, Kleinunternehmer oder Gewerbetreibender ist. Angestellte Personen, die nebenberuflich etwa als Berater fungieren, müssen sich ebenfalls um die korrekte Versteuerung ihrer Nebeneinkünfte kümmern.
Alle Freiberufler sind Selbstständige. Und alle Selbstständigen sind dadurch definiert, dass sie ihre Arbeit eigenverantwortlich durchführen. Aber nicht alle Selbstständigen sind Freiberufler – denn auch Unternehmer, Gewerbetreibende und etwa selbstständige Kaufleute fallen in diese Kategorie.Freelancer sind hingegen einfach Personen, die im Rahmen der freien Mitarbeit für einen Auftraggeber wirken und einen entsprechend begrenzten Vertrag haben und dabei nicht in ein Angestelltenverhältnis übergehen.Entscheidend ist für dich, und vor allem für die Steuererklärung, ob du als Freiberufler zählst oder nicht.
WRITTEN BY
Sign up for our monthly newsletter and get regular updates on new products, integrations, and partners. Stay up to date with our blog, podcast, industry news, and many more resources.
© Lano Software GmbH 2025
English
Français
Deutsch
Español